Auto Verkauf von privat? Was ist zu beachten?
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Re: Auto Verkauf von privat? Was ist zu beachten?
KKH
30.08.2021, 10:00:51
Hallo, ich kann jetzt nur von meinen Erfahrungen berichten. Ich habe mein Auto letztes Jahr verkauft und es nahm ~4 Wochen in Anspruch. Ich habe das Auto zuvor abgemeldet.

Wichtig ist meiner Meinung nach ein wenig Geduld mitzubringen und die üblichen verdächtigen mit Anfragen:

1) Was letztes Preis
2) Ich biete 2000€ (Inserat 6000€)
3) Komme Auto heute abholen, wo in Wien wohnst du? (Ich komme aus Kärnten und Inserat läuft auf 9020)
4) Jede Geschichte wo Oma/Opa/Tante/Schwester in Albanien/Serbien/Mazedonien wohnt und er da heute noch hinfahren muss

einfach zu blockieren. Und das sind echt 95%. Es gibt auch Auto Touristen, welche mit der Familie zu dir kommen und meinen das Öl sei Ihnen zu schwarz. Man kann da aber auch schnell die Besichtigung abbrechen.

Und es ist Irgendwann wie bei der Partnersuche, plötzlich steht der/die richtige vor der Tür.
UND wenn du dann noch weist, dass dein Auto in den nächsten 2 Wochen nicht explodiert, kann man ohne Probleme privat verkaufen.

Für den Fall, dass wirklich ein grober Mangel in den ersten Wochen auftritt. Wäre ich auch bereit gewesen aus Kulanz dem entgegen zu kommen. Wenn du den richtigen Käufer hast geht das auch, wenn du an einen verkaufst der binnen 2 Wochen 10.000 fährt weil er über Marokko und Syrien einen Abstecher macht.

Grundregel: Wenn du bei dem eine Auto kaufen würdest, hast beim verkaufen meist auch kein Problem

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Re: Auto Verkauf von privat? Was ist zu beachten?
04.09.2021, 20:31:48
Es gibt vom ÖAMTC einen Muster-Kaufvertrag - diesen ausdrucken und verwenden.

Die Gewährleistung, Anfechtung wegen Irrtums und List sowie sonstige Haftung, welcher Art auch immer, gänzlich im KV ausschließen.

Sollten Mängel bekannt sein, diese auflisten (zB Kratzer, Flecken auf der Sitzpolsterung usw).

Ist das Auto wirklich ein typisches Gebrauchtauto und kein neuwertiges KFZ, dann bist du meiner Meinung nach nicht verpflichtet, irgendwelche kleineren Reparaturen zu nennen. Solche kann man sich nämlich typischerweise bei einem Gebrauchtauto erwarten.

Dann wie folgt vorgehen:
1) Auto besichtigen lassen.
2) Probefahrt nur nach vorheriger Identifikation des Fahrers per Führerschein und seiner schriftlichen Zustimmung zu gänzlicher Haftungsübernahme im Falle eines Schadens.
3) Biete dem Käufer einen Kauftest an, besprich mit ihm vorher, wie die Bezahlung des Kauftests erfolgen soll.
4) Wenn alles passt, Kaufvertrag unterschreiben.
5) Das Auto auf Privatgrund abstellen, Kennzeichen abmontieren, alle relevanten Dokumente mitnehmen und gemeinsam abmelden gehen.
6) Nur Bares ist Wahres! Das Geld unbedingt vor der Übergabe des KFZ und bei Unterfertigung des Kaufvertrags einkassieren und nicht auf Online-Transaktionen im Nachhinein eingehen. Andernfalls rennst du im schlimmsten Fall deinem Geld hinterher, bist das Auto los und der Typ ist zahlungsunfähig. Ich empfehle dir, im KV festzuhalten, dass du bis zum Kaufpreiserlag dir das Eigentumsrecht am KFZ vorbehältst, sofern die Übergabe des KFZ und die Zahlung des Geldes erst später erfolgen soll.

Da viele Leute leider nicht mehr vertrauenswürdig sind, würde ich weder jemandem ohne Abmeldung das Auto übergeben noch die obigen Punkte ignorieren. Wenn du natürlich eine verbindliche Rechtsauskunft haben möchtest, kontaktiere einen Anwalt oder nimm zumindest die anwaltliche Erstauskunft der RAK in Anspruch.


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