Re: Auto Verkauf von privat? Was ist zu beachten?
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Re: Auto Verkauf von privat? Was ist zu beachten?
04.09.2021, 20:31:48
Es gibt vom ÖAMTC einen Muster-Kaufvertrag - diesen ausdrucken und verwenden.

Die Gewährleistung, Anfechtung wegen Irrtums und List sowie sonstige Haftung, welcher Art auch immer, gänzlich im KV ausschließen.

Sollten Mängel bekannt sein, diese auflisten (zB Kratzer, Flecken auf der Sitzpolsterung usw).

Ist das Auto wirklich ein typisches Gebrauchtauto und kein neuwertiges KFZ, dann bist du meiner Meinung nach nicht verpflichtet, irgendwelche kleineren Reparaturen zu nennen. Solche kann man sich nämlich typischerweise bei einem Gebrauchtauto erwarten.

Dann wie folgt vorgehen:
1) Auto besichtigen lassen.
2) Probefahrt nur nach vorheriger Identifikation des Fahrers per Führerschein und seiner schriftlichen Zustimmung zu gänzlicher Haftungsübernahme im Falle eines Schadens.
3) Biete dem Käufer einen Kauftest an, besprich mit ihm vorher, wie die Bezahlung des Kauftests erfolgen soll.
4) Wenn alles passt, Kaufvertrag unterschreiben.
5) Das Auto auf Privatgrund abstellen, Kennzeichen abmontieren, alle relevanten Dokumente mitnehmen und gemeinsam abmelden gehen.
6) Nur Bares ist Wahres! Das Geld unbedingt vor der Übergabe des KFZ und bei Unterfertigung des Kaufvertrags einkassieren und nicht auf Online-Transaktionen im Nachhinein eingehen. Andernfalls rennst du im schlimmsten Fall deinem Geld hinterher, bist das Auto los und der Typ ist zahlungsunfähig. Ich empfehle dir, im KV festzuhalten, dass du bis zum Kaufpreiserlag dir das Eigentumsrecht am KFZ vorbehältst, sofern die Übergabe des KFZ und die Zahlung des Geldes erst später erfolgen soll.

Da viele Leute leider nicht mehr vertrauenswürdig sind, würde ich weder jemandem ohne Abmeldung das Auto übergeben noch die obigen Punkte ignorieren. Wenn du natürlich eine verbindliche Rechtsauskunft haben möchtest, kontaktiere einen Anwalt oder nimm zumindest die anwaltliche Erstauskunft der RAK in Anspruch.


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