Re: Aufzugswart - Pflicht?
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Aufzugswart - Pflicht?
19.11.2021, 16:05:19
hallo

wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage. Unsere Wohnanlage ist mit einem Aufzug ausgestattet.

Benötigen wir für diesen Aufzug einen Aufzugswart?

Wenn ja - wer kann das machen? Benötigt derjenige eine spezielle Schulung/Ausbildung?

wir haben einen Wohnungseigentümer - der zugleich die Hausverwaltung ist - der das bis jetzt "gratis" gemacht hat. nun will er das nicht mehr machen und schreibt:

"Es gibt nun KEINEN Aufzugswart für beide Aufzüge. Auch der TÜV wurde davon in Kenntnis gesetzt, d.h. die Aufzüge werden erst wieder in Betrieb genommen nachdem es für jeden Aufzug einen Aufzugswart gibt, der aber vorher vom TÜV eingeschult werden muss und dies per Unterschrift bestätigen muss.

Die Tätigkeiten eines Aufzugswartes umfassen nicht nur wöchentliche Kontrollen des Aufzuges sondern auch einiges mehr wie zum Beispiel die Befreiung von Insassen bei einem Aufzugausfall. Weiters müssen die Kontrolltätigkeiten immer ausgeführt, unabhängig ob man sich im Urlaub befindet oder nicht. Sollte ein Insasse im Aufzug stecken bleiben muss dieser, egal wann, in einer gewissen Zeit befreit werden. Wird dies nicht eingehalten, dann haftet der Aufzugswart !

Ich bitte die Miteigentümer mir mitzuteilen wer zukünftig als Aufzugswart tätig sein wird. Dies wird dann dem TÜV mitgeteilt und der neue Aufzugswart eingeschult. Bis zu einem Termin kann es einige Zeit dauern.  

Bis dorthin müssen beide Aufzüge auf Anordnung des TÜV außer Betrieb bleiben."


kennt sich hier jemand aus? kann das so stimmen?

danke!




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.  Re: Aufzugswart - Pflicht?  (soul am 19.11.2021, 17:41:48)
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