Ist es Sachwucher §155StGB
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Re: Ist es Sachwucher §155StGB
08.01.2022, 00:34:22
Definitiv nein!
Was ist bei den 80EUR in der Kalkulation inkludiert?
Ich nehme an du meinst mit Firma einen lokalen Handwerker/Händler. Dann musst du folgende Punkte berücksichtigen:
Kannst du das Gerät in einem lokalen Geschäft abholen? Würdest du für diesen Preis auch beraten werden (ob passend)? Wäre es möglich auch Mitarbeiter beim anlernen/installieren helfen (gegen Stundenlohn)? Würden sich das Geschäft um Garantie Abwicklung kümmern? Wird das Teil lokal gelagert (rasch verfügbar)?
Es gibt tausend Gründe warum das  Teil geringfügig teurer sein kann. 60EUR sind heute nicht einmal eine halbe Stunde im Dienstleistungsgewerbe, die bei einem Kleinteil schnell draufgehen kann (Beratung, Bestellen, Buchen, Reklamation, etc).
Heute haben Handwerker oft teurere Einkaufspreise als die super billig Onlineshops. Nur wer zahlt die Arbeitszeit für jedes einzelne Teil den billigsten Shop zu suchen? Wer übernimmt die Garantie, dass das Teil nicht Fake ist, funktioniert, rechtzeitig geliefert wird und keine Probleme macht?

Ich habe gerade mit meinen Baumeister eine Bestellung bei Megabad aufgegeben, weil erheblich billiger als die österreichischen Großhändler. Er wollte nicht das doppelte verlangen müssen, was die Teile im Internet kosten. Aber da sprechen wir von über 20 Teilen für ein komplett neues Badezimmer und Dusch/WC.

Solltest du 800,-- statt 180,-- oder gar 8.000,-- statt 1.800,-- wo zahlen, könnte man beginnen über Sachwucher nachzudenken, aber nicht bei 60€. Wobei die Argument von oben natürlich nach wie vor bei teureren Artikeln auch gelten.

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