Besitzstörung oder Wegerecht oder was können wir tun?
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Re: Besitzstörung oder Wegerecht oder was können wir tun?
20.01.2022, 11:02:11
das wesentlich hat soul bereits gesagt.

Dem möchte ich noch hinzufügen:
generell hat ein Mieter gegen einen anderen fast keine Chance.
Selbst bei direkter Einwirkung zB durch Ruhestörung kannst nur die Polizei holen, die das bestraft, aber DU hast gegen DEN keinen wirklich durchsetzbaren Rechtsanspruch. Ja, du kannst auf Unterlassung klagen, aber ich wünsch dir viel Spaß.

Aber, im Mietrecht gehts vielleicht viel leichter: man geht auf den Vermieter los! Der Vermieter, vertreten durch die HV, ist dafür zuständig, daß mein gemietetes Objekt seine bedungen Eigenschaften aufweist und zum bedungenen Gebrauch geeignet ist. Wenn das nicht der Fall ist: Mietzinsminderung. Das schöne an der ist: die ist verschuldensUNabhängig. Also auch wenn der Vermieter gar nichts dafür kann (zB für den Lärm von der Baustelle daneben kann er ja nix), hat der Mieter Anspruch auf Minderung.
Spätestens da, wenn plötzlich weniger Kohle reinkommt, werden Vermieter dann doch aufmerksam und aktiv (wenn sie selbst was unternehmen können).

Aber die Zinsminderung muß in der Höhe angemessen und in der Sache gerechtfertigt sein. Und die  2. Bedingung scheint mir hier das Problem: welchen Rechtsanspruch hast du denn?
Der Garten ist nicht dein eigener (also dir alleine zur ausschließlichen Nutzung überlassen) und ich kenne Bestimmung, die besagt, daß ein Haus/Garagen/Gartentor tagsüber geschlossen sein muß.

Da du schreibst, ihr habt uralte Holztüren: Altbau? Unterliegt voll dem MRG? Wien? Dann kannst es bei der Mietervereinigung oder direkt der MA50 (Schlichtungsstelle) probieren.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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