Re(4): PV-Überschusseinspeisung, Überschreitung der Freigrenze
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Re(4): PV-Überschusseinspeisung, Überschreitung der Freigrenze
11.01.2023, 08:14:58
korrekte Einkommens- und Steuerberechnungen findest du ab S.19

Danke, damit wird es dann erstmal klarer...

Annahme (ähnlich zum relevanten Beispiel C):

EUR 20.000,- Investition abzüglich der Förderungen => EUR 1.000,- Abschreibung/Jahr
Wartung/Reinigung EUR 0,-

Produktion: 19.000 kWh
Eigenverbrauch: 3.500 kWh (18,4%)
=> Einspeisung: 15.500 kWh (12.500 sind 80,6% davon)


Erlöse (EUR 0,25/kWh):                EUR 3.875,-
Afa:                                              EUR -1.000,-
Afa Privatanteil (18,4%)                   EUR 184,-
-----------------------------------------------------------------
Zwischensumme:                           EUR 3.059,-
15% Gewinnfreibetrag:                  EUR -459,-
-------------------------------------------------------------------
Einkünfte aus Gewerbebetrieb:     EUR 2.600,-
abzüglich Freibetrag (80,6%):      EUR -2.167,-
====================================
Steuerpflichtig: EUR 433,-

Heißt dann, ich (bzw. eigentlich meine Teilzeit-beschäftigte Frau, auf die der Stromanschluss und damit auch der Einspeisevertrag läuft) zahle von EUR 433,- die Einkommensteuer.
Dank des wichtigen Teiles in der "()" im vorigen Satz müssen dann nur ca. EUR 130,- "abgeführt" werden, sodass unter'm Strich EUR 3.745,- übrig bleiben.
(Oder ist gar nichts abzuführen, weil die EUR 433,- unter den EUR 730,- liegen? ?-))

Wenn ich andererseits bei 12.500 kWh "den Stecker ziehe" (bzw. auf Nulleinspeisung stelle, um wenigstens weiterhin Eigenverbrauch zu haben), bleiben nur EUR 3.175,- übrig.


Hab' ich einen Denkfehler oder stimmt das so?


Und:
Gilt das auch noch, obwohl wir zusätzlich eine Wohnung vermieten und dort USt.-pflichtig sind?

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