Überstellung Fahrzeug W-Vbg
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Überstellung Fahrzeug W-Vbg
27.02.2023, 12:00:03
Habe einen Käufer in Vorarlberg (bin Wiener), der mir schriftlich ernsthaftes Kaufinteresse bekundet hat und falls wir uns über die Modalitäten im Vorhinein einig werden würden, wäre die Überstellung des Fahrzeugs kein Problem für mich (rein praktisch gesehen jetzt).

Bilder und Infos hat er natürlich schon alle im Vorhinein vom Fahrzeug.
Fahrzeug hat vor kurzem ohne Beanstandungen Pickerl erhalten.
Somit alles in Ordnung in meinen Augen (eh klar).

Allerdings beunruhigt mich das schon ein wenig ohne vorherige Besichtigung/Probefahrt zum Käufer zu fahren als Verkäufer (selbst nach einer Anzahlung).

Neben den Spritkosten und 10 Tages Vignette für die Hinfahrt und den Rückreisekosten mit Zug ist es ohne Weiters üblich bei solchen Distanzen auch noch eine pauschale Aufwandsentschädigung zu verlangen?
Die Distanz ist nämlich nicht ohne.

Anzahlung hätte ich 10% gedacht (oder ist das zu wenig?) von denen ich definitiv die Spritkosten und 10 Tages Vignette einbehalten würde, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht zum Verkauf kommen würde. Rückfahrt kann ich auch noch einbehalten?

Hat das schonmal jemand gemacht? Was waren eure Erfahrungen bzw Lehren daraus?

Danke auch an alle, die nicht zum Thema antworten (wenigstens etwas Leben in der Bude hier).

Mein ganz besonderer Dank im Vorhinein allerdings an all diejenigen die mir ernsthaft ihre Meinung dazu beisteueren werden ;-)

And God bless Cliff Burton, Ronnie James Dio, Lemmy and Carlo Pedersoli...
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Re: Überstellung Fahrzeug W-Vbg
27.02.2023, 12:09:40
Ich würde mich der Antwort von ChatGPT anschließen und alles klar vorher ausverhandeln und schriftlich festlegen und nicht hinterher sagen "Überraschung, das Geld behalte ich für meine Aufwände ein".

Als erstes ist es wichtig zu erwähnen, dass ich ein Sprach-KI-Modell bin und deshalb keine Rechtsberatung geben kann. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Anwalt zu konsultieren.

Generell ist es verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ohne vorherige Besichtigung und Probefahrt zu einem Käufer zu fahren, insbesondere bei einer solch großen Entfernung. Es ist daher ratsam, sich vorher abzusichern und klare Vereinbarungen zu treffen.

Eine pauschale Aufwandsentschädigung für eine lange Anreise und den Zeitaufwand kann durchaus üblich sein, aber es hängt von der Situation ab. Es ist eine Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Käufer. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass alle Bedingungen und Kosten im Voraus klar vereinbart sind, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Eine Anzahlung von 10% des Verkaufspreises ist durchaus üblich, um das Interesse des Käufers zu bestätigen. Sie können auch eine Rückzahlungsklausel vereinbaren, falls der Kauf aus bestimmten Gründen nicht zustande kommt. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass diese Klausel klar und eindeutig formuliert ist und dass Sie und der Käufer die Bedingungen vollständig verstehen.

Letztendlich ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidungen auf der Grundlage von klaren Vereinbarungen und vernünftigen Kompromissen treffen, um sowohl Ihre Interessen als auch die des Käufers zu schützen.


Ich persönlich würde als Verkäufer nicht zum Käufer fahren. Wenn der Käufer ein großes Interesse am Auto hat, wird er es ja irgendwie selber schaffen zu einem Besichtigungstermin zu erscheinen. Wenn nicht, dann ist ihm das wohl eh nicht wirklich wichtig und ich würde mich eher auf einen launischen Typen einstellen, der spontan abspringt, weil er das Interesse verloren hat.

27.02.2023, 12:11 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re: Überstellung Fahrzeug W-Vbg
27.02.2023, 12:22:00
Grundsätzlich sollte doch der Käufer zu dir kommen, das Geschäft abwickeln, und mit dem nun auf den neuen Eigentümer zugelassene Fahrzeug nach Hause fahren.
Warum willst du das "andersrum" machen?


Ich muss aber gleichzeitig sagen, dass ich es schon mal ähnlich gemacht habe. Wobei da andere Umstände dazu geführt haben.
Bei mir lief es so ab:
- Wagen inseriert
- Käufer hat mich kontaktiert, er hatte noch ein paar Fragen etc.
- Ich habe ihm alles ganz ehrlich beantwortet, weitere Fotos gesendet etc.
- Wir haben dann noch telefonisch den Preis und die Zahlungsmodalitäten fixiert.
- Als er "JA" sagte, habe ich ihm erklärt, dass ich eine recht weite Anreise habe und dann keine Lust habe, dass er dann zB wegen eines last minute Preisnachverhandlungsversuch o.ä. einen Rückzieher macht. Das hat er verstanden.
- Ich habe nochmals gefragt ob er weitere Fotos, Infos etc. haben möchte -> nein
- Er wollte lediglich die Durchführung des Kaufs von einem positiven ARBÖ-Ankauftests abhängig machen. Da ich wusste, dass alles i.O. war stimmte ich dem zu.
- Er kam dann mit Freundin und älterem Bruder zum vereinbarten Treffen (bei einem ARBÖ). Zuerst die übliche Besichtigung, dann Ankaufstest inkl. Abschlussbericht. Der hat dann auch nochmals bestätigt, dass der Verkaufspreis absolut i.O. war.
- Lief alles problemlos ab, da sich beide Seiten an die vorher ausgehandelte Vereinbarung gehalten haben.

Ich würde es aber dennoch nicht ein zweites mal so machen!

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......
Re(6): Überstellung Fahrzeug W-Vbg
28.02.2023, 08:33:05
Und daher kauft man als Unterlage einen ganz billigen Business Van und
übernimmt die hochwertigen Komponenten. Die haben sogar die Klima nachträglich
eingebaut!

Das Auto ist komplett modular aufgebaut. Für jede zusätzliche elektrische
Komponente hat MB einen 4x4x4 cm Würfel unterm Fahrersitz geplant, die dort
wie Lego zusammengesteckt werden. Fensterheber, Klima, Radio…
So funktioniert das nicht. Die FIN ist einzigartig und über die FIN und die Datenbank dazu weiß ein Gutacjter, welche AUsstattung das Fahrzeug hat, ab Werk.

Bei uns im Betrieb geht immer wieder mal ein LKW oder PKW kaputt.
Ich ruf unseren Haus- und Hofgutachter an und lass ggf. ein Gutachten erstellen. Der Typ braucht nur die FIN und hat die ganzen Infos zu dem Auto. Das ist alles hinterlegt.
Was er nicht hat, sind Sonderausstattungen die wir nach dem Werk nachrüsten haben lassen.
Was er hat, sind Sonderausstattungen, die von der Hersteller-Fachwerkstätte nachgerüstet wurden (auch tlw. viel später), wenn die Werkstatt das auch richtig eingepflegt hat.

Also, entweder war der ÖAMTC Prüfer mit von der Partie (was gut sein kann), oder es war denen einfach egal...
Es gibt Regionen, da sind Öamtc Pickerl nix wert. Ich selber kannte da zwei Mitarbeiter, da hat jedes Fzg gegen den EInwurf von ein paar Scheinen ein Pickerl bekommen.
Wiederum kenn ich Niederlassungen, die sind genauer als alles andere. So und so.

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