Strafzettel vs. Anonymverfügung
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Re(8): Strafzettel vs. Anonymverfügung
16.03.2023, 13:49:45
das ist so pauschal schwer zu beantworten

Mal grundlegend: eigentlich darf vor einer Einfahrt nur der allein-nutzungsberechtigte parken. Aber das kontrolliert in der Praxis niemand. Solange nicht angezeigt wird, macht keiner was.

In der Realität bedeutet das: dem Parkbüttel ist es wurscht. Solange man dort legal stehen darf und man keine anderen Vorschriften verletzt. Denn die Einfahrt durchbricht keine anderen Ge/Verbote.
Zum Verständnis:
auch vor der (eigenen) Einfahrt braucht man einen Parkschein/Parkpickerl
darfst natürlich nicht stehen, wenn dort ein allgemeines Park- oder Halteverbot ist
darfst auch nicht stehen, wenn die Einfahrt in einer Wohnstraße ist!! (*)
darfst nur stehen, wenn dort längsparken ist, bei schrägparkplätzen ist es (eigentlich) verboten (*)
darfst auch nicht stehen, wenn dort teilweises oder vollflächigen Parken am Gehsteig markiert ist (*)

(*) weil du außerhalb der markierten Parkflächen parkst: in einer Wohnstraße darf man NUR auf besonders gekennzeichneten Flächen parken, ebenso darf man nur schräg oder auf einem Gehsteig parken, wenn das extra durch Markierungen erlaubt ist. Genau vor der Einfahrt ist die Markierung aber unterbrochen und damit ... leider nein.
Wobei das ein wenig von der Laune der Magistratszecke abhängt. Wohnstraße bzw Gehsteig strafen sie nach meiner Erfahrung fast immer, das Schrägparken hingegen fast nie. Da muß der Kapplständer schon ganz schlechte Laune haben.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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