Re: Rückforderungen Servicepauschalen der Provider
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Re: Rückforderungen Servicepauschalen der Provider
26.10.2023, 10:05:46
Auf der Homepage wird damit "geworben", dass bis jetzt jedes Verfahren gewonnen wurde. Es ist auch eine Ergebnisliste der Verfahren verlinkt.

Der Anwalt drückt sich zwar sehr geschickt aus, sodass man beim flüchtigen Lesen diesen Eindruck gewinnen könnte, aber (sofern ich nichts übersehen habe) wirbt/schreibt er nicht, dass er jedes Verfahren gewonnen hat. Fakt ist, dass es in der angeführten Ergebnisliste über die Monate verstreut mehrere Ergebnisse nach folgendem Muster gab:
05.10.2023 € 76,3 von A1 (Servicepauschale samt Zinsen) GZ 10 C 627/23p Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 05.10.2023 (Besonderheit: Mangels ausreichender außergerichtlicher Aufforderung musste der Kläger Verfahrenskosten tragen.)

Bei diesem Ergebnis bekam der Kunde also die Servicepauschale zurück, das Verfahren wurde aber wohl formal verloren. Ansonsten müsste der Kunde ja die Verfahrenskosten nicht zahlen. So würde ich das zumindest verstehen, aber IANAL. Vermutlich lautete die Argumentation des Providers sinngemäß so: Ja, wenn der Kunde uns gefragt hätte, dann hätten wir es eh zurückgezahlt. Dazu braucht man doch nicht das Gericht bemühen.  

Ob der Kunde hier trotzdem noch einen zumindest geringen Vorteil hat bleibt offen bzw. hängt von der Höhe der Verfahrenskosten ab. Der Anwalt bekommt wohl einen vereinbarten Anteil von der zurückbezahlten Servicepauschale oder er verzichtet bei solchen Fällen darauf.

Warum der Anwalt diese Kunden nicht vor dieser Falle warnt ist mir nicht ganz klar. Es ist ihm laut seiner Textierung ja scheinbar selbst bewusst, dass es nur dann Chancen gibt, wenn man einmal eine Ablehnung erhalten hat.


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