Re(8): Amazon - Rückerstattung von Cent-Beträgen von Uralt-Bestellungen?
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Re(8): Amazon - Rückerstattung von Cent-Beträgen von Uralt-Bestellungen?
31.01.2024, 12:06:05
ja natürlich.

B2B ist eine ig-Lieferung, die ist überhaupt USt-frei

aber B2C gilt "normal" das Ursprungslandprinzip, d.h. der Unternehmer stellt die Rechnung an den Konsumenten mit der USt "seines" Landes (=Ursprungslandprinzip).

Das verzerrt aber den Wettbewerb, weil die USt-Sätze in den Ländern ja unterschiedlich sind. Daher gilt ab einer gewissen Grenze das Bestimmungslandprinzip: der Unternehmer muß seine Rechnung mit dem USt-Satz ausstellen, der im Zielland, im Land des Verbrauchers gilt.

Die Grenze, ab wann das Bestimmungslandprinzip wurde durch die Lieferschwelle  bestimmt. Früher waren das mal 100k, dann glaub ich 30 und jetzt sind AFAIK Null (abgeschafft). (glaube, nix EU-Ust-Spezialist, das ist ein Horror!)

bis zur Schwelle gilt Ursprungs-, ab auch nur 1€ drüber aber das Bestimmungslandprinzip. Und zwar rückwirkend!!!
In der Praxis bedeutet das: du lieferst aus DE nach Ö und glaubst, du kommst eh ned über die Schwelle, stellst also Re mit 19% Ust aus. Am Ende des Jahres bist aber drüber, dann darfst ALLE Re neu mit 20% ausstellen und das1% ans FA nachzahlen. (solche Korrekturrechnungen hab ich selbst mehrfach nach Jahren erhalten, nachzahlen muß man da aber nix)
Umgekehrt, von AT nach DE würde es zu einer 1%-Gutschrift und Rückzahlung an den Konsumenten kommen.

weitergedacht: wir merken, wir sind knapp drüber, wollen uns aber den enormen Aufwand sparen - und machen NICHTS. Keiner merkt was, bis es Jahre später eine Steuerprüfung beim Unternehmen gibt und das auffliegt. Und dann gehts erst recht los ...

Also das war früher nicht so selten. Aber daß ausgerechnet Amazon so ein Fehler unterlaufen ist, das kann ich mir kaum vorstellen.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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