Nicht-Meldefonds selbst versteuern
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[Fazit] Auch mit steuereinfachem Broker kompliziert.
25.02.2024, 12:04:48
So, bin jetzt durch mit dem was zu tun ist beim steuereinfachen Österr. Broker.
Flatex liefert die jährliche Pauschalsteuer ab auf Kursgewinne, die zwischen 31.12 und 31.12 entstehen! Die finale Besteuerung ist danach dennoch selbst zu erledigen, und das geht wie folgt:

Informationen sammeln:

Jahressteuerbescheinigung der depotführenden Bank: Die Bank stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung, die die Höhe der abgeführten Pauschalsteuer ausweist.
Wertentwicklung des Fonds: Du benötigst die Wertentwicklung des Fonds im jeweiligen Jahr, um die tatsächlichen Erträge zu berechnen. Diese Information kannst du z.B. aus dem Jahresbericht des Fonds oder von der Website der Fondsgesellschaft erhalten.
2. Genaue Steuer berechnen:

Vergleich von Pauschalsteuer und tatsächlicher Steuer: Vergleiche die abgeführte Pauschalsteuer mit der tatsächlichen Steuer, die auf deine Fondserträge fällig wäre.
Berechnung der tatsächlichen Steuer: Die tatsächliche Steuer errechnest du, indem du den Ertrag des Fonds mit deinem individuellen Steuersatz multiplizierst.
3. Differenzbetrag ausgleichen:

Nachzahlung: Wenn die tatsächliche Steuer höher ist als die abgeführte Pauschalsteuer, musst du den Differenzbetrag an das Finanzamt nachzahlen.
Erstattung: Ist die tatsächliche Steuer niedriger als die Pauschalsteuer, kannst du dir die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen.
4. Fristen beachten:

Frist für die Abgabe der Steuererklärung: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Österreich ist der 30. April des Folgejahres.
Frist für die Nachzahlung von Steuern: Wenn du Steuern nachzahlen musst, hast du dafür bis zum 15. Mai des Folgejahres Zeit.
5. Hilfe in Anspruch nehmen:

Steuerberater: Wenn du dir bei der finalen Besteuerung von Nicht-Meldefonds unsicher bist, kannst du dich von einem Steuerberater beraten lassen.
Finanzamt: Das Finanzamt kann dir ebenfalls Auskünfte zur Besteuerung von Nicht-Meldefonds geben.
Zusätzliche Hinweise:

Änderungen ab 2023: Ab dem Jahr 2023 gibt es bei der Besteuerung von Nicht-Meldefonds einige Änderungen. Informiere dich daher auf der Website des Finanzministeriums oder bei einem Steuerberater über die aktuellen Regelungen.
Verlustausgleich: Verluste aus Nicht-Meldefonds können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.
Zusammenfassend:

Die finale Besteuerung von Nicht-Meldefonds ist zwar etwas komplizierter, aber mit den richtigen Informationen und ein bisschen Mühe ist sie selbst zu erledigen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich jederzeit an einen Steuerberater wenden


Ojemine, es st also trotz steuereinfachen Broker recht aufwändig, es sei denn, man verkauft den Fonds rechtzeitig vor dem Jahreswechsel und schichtet um, wofür der steuereinfache Broker natürlich unmittelbar 27,5% Kest auf die realisierten Kursgewinne abliefert als Abgeltungssteuer. Man zahlt so dann halt etwas mehr Steuer und die Handelskosten fürs Umschichten, aber die Sache sollte meiner Meinung nach gegessen sein! 8-)



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.....
Re(4): [Fazit] Auch mit steuereinfachem Broker kompliziert.
25.02.2024, 22:56:39
D.h. die österreichische Depotbank (flatex) würde die unterjährige Besteuerung
und Depotwertberichtigung (Korrektur des Einstandspreises) übernehmen. Somit
eh easy cheesy

Nicht ganz so easy. Der Flatex-Support weisst mich auf Nachfrage explizit darauf hin, dass die Bank, also Flatex, nur diese Österr. Pauschalbesteuerung durchführt (27,5 auf 90% des Kursgewinnes vom 31. bis 31. mindestens aber 10% des gehaltenen Fondsvolumens) und ich dann Jedoch die "finale Besteuerung" beim FA trotzdem zusätzlich noch selbst vornehmen muss. vmtl der E1k Antrag im Finanzonline.

EDIT: Ich denke das Thema erfordert auch ein kognitives/emotionales Rebalancing:

Die von Flatex empfohlene nachträglich selbst durchzuführende Endbesteuerung dient in erster Linie dazu, eine Doppelbesteuerung zu verhindern, denn die, bei unterjährigen mit Gewinn behafteten Verkäufen von Flatex autom. eingehobene Kest, wird beim Abführen der von Flatex durchgeführten Pauschalbesteuerung von Nichtmeldefonds nach Paragraph 27a EStG nicht berücksichtigt. Diese Steuer ist nämlich soweit ich richtig inforniert bin auf jegliche Fondsanteile zu entrichten, die man jemals hatte. Nach 2 Wochen mit +18% Jetzt noch schnell auszusteigen und halt Kest zu zahlen ist für mich nun also zu spät, die Krot ist zu schlucken weil Flatex automatisch meldet, dass ich so einen Fonds hielt.
Den Rest klär ich dann nach Vorliegen des Jahressteuerberichtes 2024 von Flatex bis im Q1/2025 mit dem zuständigen Steuerrefenten des FA, die gerne detailiert Auskunft geben, was beizubringen ist, sagte mir die freundliche Dame vom FA bemi Anruf gestern.

to be continued... $-)



29.02.2024, 12:41 Uhr - Editiert von Bucho, alte Version: hier
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