Re(4): [Fazit] Auch mit steuereinfachem Broker kompliziert.
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..  Re(2): Nicht-Meldefonds selbst versteuern  (Bucho am 17.02.2024, 15:57:58)
.  Re: Nicht-Meldefonds selbst versteuern  (hhetl am 17.02.2024, 14:54:02)
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Re(4): [Fazit] Auch mit steuereinfachem Broker kompliziert.
25.02.2024, 22:56:39
D.h. die österreichische Depotbank (flatex) würde die unterjährige Besteuerung
und Depotwertberichtigung (Korrektur des Einstandspreises) übernehmen. Somit
eh easy cheesy

Nicht ganz so easy. Der Flatex-Support weisst mich auf Nachfrage explizit darauf hin, dass die Bank, also Flatex, nur diese Österr. Pauschalbesteuerung durchführt (27,5 auf 90% des Kursgewinnes vom 31. bis 31. mindestens aber 10% des gehaltenen Fondsvolumens) und ich dann Jedoch die "finale Besteuerung" beim FA trotzdem zusätzlich noch selbst vornehmen muss. vmtl der E1k Antrag im Finanzonline.

EDIT: Ich denke das Thema erfordert auch ein kognitives/emotionales Rebalancing:

Die von Flatex empfohlene nachträglich selbst durchzuführende Endbesteuerung dient in erster Linie dazu, eine Doppelbesteuerung zu verhindern, denn die, bei unterjährigen mit Gewinn behafteten Verkäufen von Flatex autom. eingehobene Kest, wird beim Abführen der von Flatex durchgeführten Pauschalbesteuerung von Nichtmeldefonds nach Paragraph 27a EStG nicht berücksichtigt. Diese Steuer ist nämlich soweit ich richtig inforniert bin auf jegliche Fondsanteile zu entrichten, die man jemals hatte. Nach 2 Wochen mit +18% Jetzt noch schnell auszusteigen und halt Kest zu zahlen ist für mich nun also zu spät, die Krot ist zu schlucken weil Flatex automatisch meldet, dass ich so einen Fonds hielt.
Den Rest klär ich dann nach Vorliegen des Jahressteuerberichtes 2024 von Flatex bis im Q1/2025 mit dem zuständigen Steuerrefenten des FA, die gerne detailiert Auskunft geben, was beizubringen ist, sagte mir die freundliche Dame vom FA bemi Anruf gestern.

to be continued... $-)



29.02.2024, 12:41 Uhr - Editiert von Bucho, alte Version: hier
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