Fahrrad und Mindestabstand
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Re(7): Fahrrad und Mindestabstand
08.04.2024, 17:43:21
ich hier als besorgter Elternteil bezüglich der Fahrweise des Autofahrers über
reagiere oder nicht.
IMHO: Ja. Denn wenn die Situation so wie am Foto war, dann sehe ICH da keinerlei Gefährdung iSd STVO.
ICH wäre trotzdem stehen geblieben oder zumindest EXTREM langsam an dem Kind vorbei gefahren, aber illegal daran vorbeizufahren ist es IMHO nicht, denn Platz ist für niedrige Geschwindigkeiten genug.
Leute auf der Straße befunden haben die nach §3 STVO Vertrauensgrundsatz von
diesem auszuschließen sind.
du bist da und du fällst nicht raus, DU hast aber die Verantwortung für deine Kinder. Wenn sie für öffentliche Straßen nicht reif genug sind, dann haben sie dort auch nichts zu suchen. DAS ist DEINE Entscheidung und DEINE Verantwortung. Wenn DU diese Entscheidung getroffen hast, darf ich darauf vertrauen, daß deine Entscheidung richtig ist. ;-)
mir noch mehr so Autofahrer begegnen
werden.
JEDER Autofahrer wird darauf vertrauen dürfen, daß du deine Kinder unter Kontrolle hast und ihnen eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nur dann zumutest, wenn sie die dafür nötige Reife besitzen!!!
Das ist KEINE Wohnstraße, kein Spielplatz, das ist eine öffentliche Straße. Das ist kein Platz für 2 oder 4jährige. Aber das ist deine Entscheidung: deine Kinder, deine Entscheidung, deine Verantwortung.

Nachtrag: weil ichs an anderer Stelle gelesen hab: Mit LAUFRAD??? Das ist ein Spielzeug und hat auf der Straße grundsätzlich gar nichts zu suchen. Auch nicht auf einer Fahrradstraße (denn es ist keines!), nur in der Wohnstraße.
Und du willst, selbst am Rad einen 2jährigen am Laufrad und einen 4jährigen am Rad dauerhaft und enger Kontrolle und Anleitung haben? Na ja, Mut kann man nicht kaufen. Selbstüberschätzung auch nicht.

Also sorry, aber das Pendel der Verantwortung(slosigkeit) neigt sich immer mehr in deine Richtung und nicht die des PKW-Lenkers.

btw: ich war auch mal so unterwegs: 2jähriger im Kindersitz und 4jähriger entweder hintem am Schlepphaken oder alleine fahrend, wenn dort ABSOLUT nichts los war. Aber sicher NIEMALS beide "eigenständig", da weiß ich im Ernstfall ja nicht, wem ich zuerst nachrennen soll!
Abgesehen davon, daß einem 2jährigen grundsätzlich die Reife fehlt, um eigenständig am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Um es nochmal etwas anders zu formulieren: ich bin mir nicht sicher, wer da bei einem Unfall vor Gericht die Hauptschuld davontragen würde, aber eins weiß ich: bei wem die Hauptverantwortungslosigkeit liegt. Sorry. Geht gar nicht.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


08.04.2024, 17:50 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re(12): Fahrrad und Mindestabstand
15.04.2024, 22:57:09
und man darf nie vergessen wenn man gerade mal "der Stärkere"


na klar, als KFZler ist es dumm sich mit nen 30 Tonner anzulegen |-D

Es gibt halt leider sehr viele "rücksichtslose" Radfahrer, dass da nicht mehr passiert, ist eh verwunderlich.

Auch gibts die Sorte "Dumme" Radfahrer --> schwarz bekleidet, keine Rückstrahler und ohne Licht im Dunkeln unterwegs ... naja, schlau ist anders ...

du würdest nicht glauben was Autofahrer mit Absicht machen - in der Hoffung
mir als Radfahrer "zu schaden".


Klar gibts die auch, keine Frage. Aber ich fahre im Schnitt pro Jahr ca. 5k km, ich hab weniger Probleme mit Radfahrern ...

Das Problem ist, man muss nur einmal unachtsam sein, und schon passierts ... Und bei dem Schilderwahn bei uns auf den Straßen + Radfahrer und Fußgänger mit Kindern und Hund die schnell etwas unüberlegtes machen, mit dem man nicht rechnet, und schon kanns Tote geben. Selten aber ist der Autolenker derjenige ...

Trotzdem finde ich es nie schön mit der Einstellung "Ich bin eh der Stärkere"
durchs Leben zu gehen - das glauben nämlich recht viele...aber nur wenige
davon sind im Endeffekt dauerhaft die Stärkeren


Die Sache ist halt, als Autofahrer sitzt man halt doch relativ sicher. Klar, 100% gibts nirgendwo. Aber sicherer als jeder Radfahrer oder Fußgänger. Das ist einfach eine realistische Sache.

Ich wills nie drauf anlegen, denn die Schererein die damit verbunden sind, sind es im Endeffekt nicht wert.

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Re(8): Fahrrad und Mindestabstand
09.04.2024, 07:42:54
Ich meine, ich würds auch nicht machen, aber deswegen ist es noch nicht
illegal, oder meinst Du, weil es kein Fahhrad sondern ein Laufrad war?

richtig.

Der 4jährige darf, aber der 2jährige am Laufrad nicht. Das ist Spielzeug, kein Rad. Und wenns eins wär, dürfte es nicht auf die Straße, weils der STVO nicht entspricht! Und ich red da nicht von Beleuchtung oder so, sondern es fehlen ganz einfach die BREMSEN!!!

Weiters kann man argumentieren, daß die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht gar nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kann, wenn sie 2 derart kleine Kinder im öffentlichen Straßenverkehr zu beaufsichtigen hat. Die Lebenserfahrung lehrt uns, daß das nicht möglich ist, weil Kinder (vor allem SO kleine) eben noch nicht so 100% berechenbar sind.

Und nur um das klarzustellen (weil ich hab schon gesehen, daß PP auch schon seinen Senf abgegeben hat, den ich zwar noch nicht gelesen hab, aber jetzt schon weiß, was drin steht):
da gehts schlicht und einfach ums Gesetz, wortwörtlich um die Buchstaben des Gesetzes. Die alle schützen sollen. Manchmal sogar die Kinder vor den Eltern. Natürlich kann man das machen, in ruhigen Gassen üben. Aber man soll sich der Gefahren bewußt sein, wenn eben doch ein Auto kommt.
"Wir" haben im PArk geübt. "Wir" sind anfangs immer ganz rechts ran und stehen geblieben, wenn ein Auto kam. Ob der TE vergessen hat, das seinen Kindern beizubringen oder obs halt einfach noch nicht klappt, das weiß nur er.

Daß man die ganze Situation natürlich ganz leicht total entschärfen kann, wenn man als Autofahrer dort einfach 30s stehen bleibt, das ist auch völlig unstrittig. Aber es geht hier ja eben unter Mißachtung jeglicher Vernunft und Vorsicht um die juristische Hirnwiggserei, ob der Autofahrer es MUSS und die Radler die armen Opfer eines phösen, rücksichtslosen Autofahrers sind. Und die Antwort ist juristisch IMHO völlig klar: 2x Nein

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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Re(7): Fahrrad und Mindestabstand
09.04.2024, 12:53:50
versteh mich nicht falsch, ich kann nichts dafür, dass die stvo vorschreibt:
a: kinder dürfen auf gehwegen spielen und radfahren
b: kinder dürfen erst in begleitung auf der strasse radfahren, wenn sie dafür geeignet sind

geeignet bedeutet, sie unterliegen dem vertrauensgrundsatz

ob ich den autofahrer für einen idioten halte? natürlich, ich wäre nicht gefahren.

diese strasse ist zusätzlich kompliziert,
keine zwei fahrstreifen
parkbereich eingezeichnet
kein gehsteig
nur bankett
die sträucher wachsen über die grundstücksgrenze

wart ab, wenn dort mal ein kind zusammengefahren wird,
dann kommt ein gehsteig
der parkstreifen wird eingestampft
einbahnregelung
...

wir sind der selben meihnung über den vorfall, aber ich bin der meinung, dass kinder laut stvo erst in begleitung auf die strasse dürfen, wenn sie dem vertrauensgrundsatz unterliegen

obs mir gefällt, oder nicht

hier der link von unserer rechtlichen seite:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/rad_fahren/2/Seite.610902.html

die dann auf dieses dokument verlinkt:
https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-Kind_Fahrrad&quelle=HELP&flow=LO

zitat:
Mit Kindern gemeinsam unterwegs

Fahrradfahren im Straßenverkehr setzt voraus, dass mehrere Aufgaben gleichzeitig gemeistert werden können. Kinder sind je nach Entwicklungsstand mit komplexen Situationen und Mehrfachaufgaben rasch überfordert. Zudem sind sie schneller abgelenkt und reagieren oft noch spontan. Auch aufgrund ihrer Größe haben Sie nicht den Überblick im Straßenverkehr wie Erwachsene.

Bevor es das erste Mal gemeinsam auf die Straße geht, müssen Kinder das Radfahren gut beherrschen, etwa alleine aufsteigen, zurückschauen und losfahren, lenken, bremsen und anhalten oder ausweichen. Sobald das Kind über die Verkehrsvorschriften Bescheid weiß und das Rad sicher lenkt, kann es losgehen. Begleitet nur ein Elternteil, fährt der Erwachsene am besten hinter dem Kind und bei schwierigen Stellen vorne.

bitte beachte diesen passus:
Sobald das Kind über die Verkehrsvorschriften Bescheid weiß und das Rad sicher lenkt, kann es losgehen. Begleitet nur ein Elternteil, fährt der Erwachsene am besten hinter dem Kind und bei schwierigen Stellen vorne.

das ist die offizielle quelle...

Gruß Sonic The Hedgehog
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