Frage zum Stromanschluss fürs Eigenheim.
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Re: Frage zum Stromanschluss fürs Eigenheim.
14.05.2024, 07:37:33
kommt mir das so vor dass man da vorab schon einen Riegel vorschieben möchte -ihr habt einen 4kW Anschluss und könnt daher nicht mehr einspeisen?


der netzbetreiber hat in unserer strasse vor 5 jahren einen kleinen leitungsquerschnitt verlegt, damit jetzt, keiner mehr seine pv anlage ordentlich einspeissen kann
also ja, dein netzbetreiber hat sich abgesichert, dass er nicht zu viel pv strom eingespeist bekommt
wir haben in unserer strasse 4 anlagen, welche jede bis zu 30kw einspeissen kann, alle anlagen ab jetzt, werden nur mehr auf 4 kw zugelassen und mit dem smart meter gedrosselt
einer der 4 anlagenbetreiber hat damit angegeben, dass er ein youtube video benutzt hat, um die sperre zu umgehen

Ist es besser einen zweiten Anschluss mit zweitem Zähler herstellen zu lassen
für eine Wallbox fürs E-Auto?

bezweife ich (habe aber keine erfahrungen)

  Und eventuell quasi mit sich selbst eine Energiegemeinschaft gründen?

da du über das netz deinen zweiten zähler anspeisen willst, ist für jedes kw netzgebühr fällig, zwar geringer, aber trotzdem, sogar einmal fürs einspeissen, einmal fürs raus nehmen

ausser, du hast das ganze vor dem netzanschluss

Alleine unser Saunaofen hat einen Anschlusswert von 6kW.
Was ist wenn wir auf eine Wärmepumpe umsteigen, ein oder gar 2 E-Autos kaufen etc.?


der smartmeter wurde ja dafür eingeführt, dass der netzbetreiber eingreifen kann, wenn zu viel strom verbraucht, aber zu wenig strom zur verfügung steht, wass halt einige hier im forum bestreiten, aber lies selbst
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/Datenschutz/FAQs_zum_Smart_Meter.html

Oder besser nur einen Anschluss zu haben aber für mehr kW?

den bekommst nicht, weil der netztbetreiber die zuleitung zu schwach ausgeführt hat, aber so weit mir bekannt, gilt die 4kwh grenze fürs einseissen, raus ziehen kannst, wenn strom vorhanden, eh mehr, nur eine pv anlage rentiert sich weniger, oder nur mehr ohne einspeissen

energiegemeinschaft wird schwierig, zu viele einspeisser, zu wenig abnehmer
die gemeinschaft muss nahe beinander sein, innerhalb des selben trafos, da es sonst zu teuer wird, natürlich gibts auch welche übers umspannwerk, aber die sind nicht so günstig
und selbst in der elben ortschaft, ist nicht sicher, dass der partner zwei gassen weiter, am selben traffo hängt

ist aber ein kompliziertes theme und ich habs nur oberflächlich angesehen

Gruß Sonic The Hedgehog
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Re: Frage zum Stromanschluss fürs Eigenheim.
14.05.2024, 15:32:24
Stromanschluss mit max 4kW

Die 4kW Anschlussleistung sind der Standardwert für einen normalen Haushalt (Wohnung, Einfamilienhaus). In der Regel steht auf deiner Rechnung oder beim Netzzugangsvertrag noch irgendwo "... nicht gemessene Leistung...".

Diese 4kW "nicht gemessene Leistung" sind nur ein theoretischer Wert und haben nur wenig mit der tatsächlich verbauten Vorsicherung zu tun (häufig 3 Phasen * 25 A = ca. 17 kW).    Aber auch dieser Wert kann KURZZEITIG überschritten werden, bevor die Sicherungen abschalten.  

Solltest du dauerhaft mehr Leistung benötigen, dann den Netzbetreiber kontaktieren und konkreten Bedarf bzw. Grund mitteilen (z.B. Durchlauferhitzer, E-Auto Wallbox, etc). Normalerweise sollte der Netzbetreiber dann gegen Kostenersatz entsprechend stärkere Vorsicherungen einbauen - die 4kW Anschlussleistung wird dadurch noch nicht geändert.  

Wenn wirklich mehrere große Verbraucher + E-Auto/Wallbox zusammen kommen, ist es sinnvoll ein Lastmanagement-System zu nutzen. Das misst den aktuellen Strombedarf des Haushalts und sagt der Wallbox, wieviel Restleistung jeweils im Moment zur Verfügung steht. Dh. wenn du deine Sauna aufheizt, dann lädt in dieser Zeit das Auto eben etwas langsamer...

Im Netzgebiet der E-Netze Steiermark gilt, dass wenn man mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch hat, der Anschluss auf "gemessene Leistung" umgestellt wird. Dabei wird die tatsächliche Spitzenlast gemessen und man zahl künftig eine entsprechend erhöhte Gründgebühr.   Die Grenzen und Regeln dazu varieren aber von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.


Fürs Einspeisen schreibt der Regulator vor, dass man zumindest die offizielle Bezugsleistung - häufig eben 4kW - auch zumindest als Einspeiseleistung bekommen muss.



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