Kühlbox defekt - Nur Preisnachlass bei Amazon
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Kühlbox defekt - Nur Preisnachlass bei Amazon (13 Beiträge, 597 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Kühlbox defekt - Nur Preisnachlass bei Amazon
03.08.2024, 14:33:47
Amazon kann genau eine Sache gut: Geld erstatten.
Mit allem anderen, wofür es keinen fertigen Workflow dort gibt, tun sie sich sehr schwer.

(Amazon hat aus Einsparungsgründen externe Reparaturbetriebe für einige Marken eingeführt.
Hier wird daher nicht mehr alles ganz so einfach erstattet, sondern Amazon versucht im Defektfall Kunden zu einer Reparatur umzuleiten um sie die teurere Erstattung zu ersparen..
Das sind aber wenige große Marken, ich glaube z.B. Apple. Ich vermute mal, dass Dometic da nicht dazugehört.)

----------------
Laut Dometic-Homepage fühlen die sich gewährleistungsmäßig nur für Geräte zuständig die man direkt bei denen gekauft hat.
Wenn beim Kauf keine Herstellergarantie o.ä. versprochen wurde, ist das in Ordnung.

Wenn man Amazon beliefert ist es ja so, dass man als Hersteller/Großhändler mittels eines zusätzlichen Rabatts an Amazon davon verschont bleibt altes/kaputtes Zeug von Amazon zurücknehmen muß.
Insbesondere wenn ein Händler diese Option nutzt und sich so mit viel Geld vor Problemen freigekauft hat will er dann nicht von anderer Seite mit Problemen konfrontiert werden für die er eh quasi schon pauschal an Amazon bezahlt hat.

Wenn Dir Dometic die Box nicht kostenlos reparieren möchte sehe ich folgende Möglichkeiten:

- Rückgabe an Amazon zwecks Kompletterstattung
- Nachträglichen Rabatt akzpetieren und versuchen die Box repariert zu bekommen, z.B. bei einem freien Reparaturbetrieb oder - ggf kostenpflichtig - bei Dometic. Möglicherweise kann hier der Reparaturbonus hilfreich sein!

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Kühlbox defekt - Nur Preisnachlass bei Amazon
06.08.2024, 22:35:21
Daher ist Amazon jede Lösung lieber, als das Teil per Kompletterstattung
zurückzunehmen.


Andere Prozesse sind Amazon auch schlichtweg zu teuer. Und dann hast Du zwar §439(1) BGB

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

aber letztlich nur theoretisch, denn §439(4) BGB:

"(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. "

(was Amazon im Zweifel immer nachweisen kann, weil sie _gerade_ aus Kostengründen keinen Prozess dafür haben)

und dann hast Du nur noch §440(1) dass Du fristlos zurücktreten kannst:

"(1) Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. "

Und genau das bietet Amazon in Form der Rückabwicklung ja eh schon an. Und damit kann man sich brausen gehen. Kulanzgutschrift nehmen und irgendwie anders reparieren lassen oder Komplettgutschrift und zurück damit. Oder, mit Glück: Vielleicht wollen sie es ja doch gar nicht wiederhaben. Dann müssen sie es nämlich entsorgen...

(und bevor hier wieder jemand mit "was scheren uns die Marmeladinger" oder so kommt - wir sind hier _nicht_ in "Händler in Österreich" ;)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung