Rotkreuz-Rechnung nach Rettungseinsatz abwenden?
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Re: Rotkreuz-Rechnung nach Rettungseinsatz abwenden?
03.09.2024, 16:41:11
Prinzipiell werden medizinisch notwendige Krankentransporte durch die Krankenkassen übernommen.
Ausgenommen sind z.B. fahrlässige herbeigeführte Einsatzgründe (Drogen etc.).

Meine Vermutung:
Das Familienmitglied hat den Notruf gewählt, Dir ging es dann aber doch besser als gedacht, die Sanis sind gekommen und haben auch nix aufregends gefunden.
Man hat Dir aber angeboten Dich - quasi als Alternative zum selbstorganisierten und zeitlich unsensiblen Transport - ins Spital zu bringen?
Und im Spital wurde dann auch nix gefunden und Dir wurde beste Gesundheit attestiert.

Wenns in etwa so war, kann das schon seine Richtigkeit haben, da hier keine medizinische Notwendigkeit vorlag.

Wenn es jetzt um großes Geld gehen würde, könnte man das schon in Frage stellen (denn auch wenn im KH nichts gefunden wird, heißt das nicht automatisch dass keine medizinische Notwendigkeit vorliegt).
Dann wäre aber Deine Krankenkasse das Ziel des Protests und nicht das beauftragte Transportunternehmen.
Das Transportunternehmen, in diesem Fall das Rote Kreuz, will von irgendjemand die Kohle. Wenn Deine Krankenversicherung nicht zahlt, dann halt von Dir. Denen ist da kein Vorwurf zu machen.

Da es aber um 42 Euro geht: Überweisen und abheften.

Theoretisch könntest Du das Famlienmitglied, dass hier unnötig das RK verständigte, versuchen in Regress nehmen :-)

03.09.2024, 16:44 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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Re(8): Rotkreuz-Rechnung nach Rettungseinsatz abwenden?
09.09.2024, 10:48:33
Ich kann mir vorstellen, dass die Krankenkassen einen anderen (geringeren)
Betrag erstatten.


Zum mitschreiben :-)

Man ruft die Wiener Rettung.
Sobald diese ausfährt, möchte diese jemanden den Einsatz verrechnen.
Im Regelfall ist das die Krankenversicherung des Patienten.
Diese zahlt dann das Entgelt dass zwischen der Wiener Rettung um der Versicherung, nach Art/Umfang des Einsatzes, vereinbart wurde. Der Patient zahlt nix.

WENN allerdings der Einsatz medizinisch nicht notwendig war (oder sich das zumindest aus dem Befund so ergab), oder ein Ausschließungsgrund (z.B. Drogenmißbrauch) vorlag, dann zahlt die Versicherung NIX.
In diesem Fall verrechnet die Wiener Rettung dem Patienten ein Pauschale von knapp 800 Euro.

Diese Summe ist allerdings kein generelles Naturgesetz!
Wenn man einen anderen Rettungsdienst wählte (z.B. Rotes Kreuz, ASBÖ...) dann kommt nicht zwangsläufig dieser, vom Wiener Gemeinderat für die Wiener Rettung festgesetzte Betrag zum tragen, sondern das was die Richtlinien des jeweiligen Rettungsdienst vorsehen.

Da gibt es keinen allgemeingülltigen Fixbetrag weil die Rettungsorganisationen meist eher dezentral organisiert sind, daher je nach Bundesland unterschiedliche Vorgangsweisen haben. Bzw hat oft auch noch die regionale Bezirksstelle was mitzureden und wird hier eher den Einzelfall betrachten anstatt einfach mit einem teuren Pauschale drüberzufahren wie die Wiener Rettung.

Man stelle sich vor: Am Land gehts einem gebrechlichen Pensionisten nicht gut, er ruft die Rettung.
2 Zivis von der örtlichen Rettungsstelle kommen, reden dem aufgeregten Patienten ein bisl gut zu und alles ist wieder in Ordnung (oder sie bringen ihn vorsichtshalber ins benachbarte Krankenhaus, dort kommt aber o.B. raus).
Wenn da die Rettungsstelle eine Rechnung über 800 Euro schickt, wird der Rettungskommandant und der Bürgermeister solange von der NÖN, dem Bezirksblatt und der örtlichen Facebook-Gruppe durch den Wolf gedreht bis sie nimmer wissen wie sie heißen.

Da kommen dann halt Lösungen zustanden wie oben, wo jemand wohlfeile 42 Euro für den Einsatz zahlte.

Aber wie heißt es so schön: Wien(er Rettung) ist anders!

PS: Wenn man plant sich regelmäßig bsoffen vom Roten Kreuz "retten" zu lassen, sollte man über eine Rot Kreuz-Mitgliedschaft nachdenken. Je nach Bundesland bekommt man als Rot Kreuz Mitglied RABATT für Selbstzahlertransporte. Wenn das öfters vorkommt, kann das ein gutes Geschäft sein :-)

09.09.2024, 11:00 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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