Re(5): Radarmessung durch Polizei an verbotener Stelle
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.. PLONKED von Erinaceidae: Verstoß gegen die Richtlinien 
 (Ich1959 am 03.11.2024, 22:27:57)
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Re(5): Radarmessung durch Polizei an verbotener Stelle
04.11.2024, 11:15:07
Aber manchmal sinds auch sehr verbohrt und vielleicht auch a bissl beleidigt
wenns von etwas überzeugt sind und jemand anderer Meinung ist, dann kanns
schon mal ungut werden.

PP hat dir die Rechtsgrundlage gepostet: § 26a StVO 1960
(1)Absatz einsDie Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärpolizei, der militärischen Nachrichtendienste, der Strafvollzugsverwaltung, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse und, sofern es sich um einspurige Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h handelt, auch Radfahranlagen benützen. Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Radfahranlagen auch dann benutzen, wenn dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes unerlässlich ist. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden, Sachen beschädigen oder den Radverkehr übermäßig behindern.


Und ich hab dir die reale Sichtweise genannt: ja, d kannst natürlich Anzeige bei der Polizei gegen die Polizei ersatten. Du kannst auch den heiligen Gral suchen gehen, fliegende Schweine züchten, warme Eislutscher herstellen oder Kreise mit Ecken zeichnen. Die Erfolgsaussichten sind etwa gleich.

vielleicht liegts einfach an dir? Schwäche im sinnerfassenden Lesen? Logikdefizit?

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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