Re(3): GEMA-Abgabe auf Speichermedien ... noch gerechtfertigt?
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Re(3): GEMA-Abgabe auf Speichermedien ... noch gerechtfertigt?
24.03.2025, 20:44:39
Klar, aber auch die 38,08 Euro für die schwächsten Laser-Mufus sind ziemlich happig. Die Dinger gibt es derzeit ab 147 Euro. d.h man schlägt da ca. 35% für die Reprografievergütung auf.

Und was hat man als Kunde nun davon? Man kann sich zum EIGENEN Gebrauch eine Kopie drucken. Wer macht das bitte? Ich kauf mir doch kein Buch, um es dann mühsam und kostenintensiv noch mal auszudrucken bzw. zu kopieren und dann vielleicht gelocht in einem Bene-Ordner abzulegen. Ich darf das gedruckte Kopie-Buch dann ja nicht einmal jemand anderem zu lesen geben. Im Gegensatz dazu kann ich imho das Originalbuch jedem anderen zu lesen geben oder ich spende es der Bücherbox im nächsten Urlaubshotel.  
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt das Anfertigen einzelner Kopien zum eigenen Gebrauch. Wenn von einem Werk seiner Art nach zu erwarten ist, dass es zum eigenen Gebrauch kopiert wird, hat der Urheber/die Urheberin Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung, § 42b Abs2 UrhG).

Edit: Auch eine interessante Sichtweise:
Nicht erlaubt ist es aber, ganze Bücher und Zeitschriften zu kopieren. Auch Musiknoten dürfen
nicht vervielfältigt werden. Das Abschreiben von Texten oder Noten per Hand ist aber gestattet.
Das Recht auf Privatkopie geht nicht so weit, dass mit wirksamen technischen Maßnahmen
geschützte Werke kopiert werden dürfen. Ein technisch wirksamer Kopierschutz etwa auf CDs
oder DVDs (zB DRM-Systeme) darf in der Regel nicht umgangen werden.

Quelle: https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Geistiges_Eigentum_und_Verbraucherschutz_2018.pdf

Okay, dann verzichte ich halt aufs Ausdrucken und schreib den Wimmerschinken vor dem Lesen einfach einmal ab. Viele Wege führen nach Rom, auch wenn man dort gar nicht hin will.

24.03.2025, 22:23 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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