Amazon Software Kauf, weiter keine Rechnungen?
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Re(10): Amazon Software Kauf, weiter keine Rechnungen?
06.04.2025, 23:45:19

Aber du hast auf reverse charge angespielt


OK, ich hab den erstbesten Link gepostet, der thematisch grob in die Richtung ging.

Denn die UST fließt ganz realk, die wird bezahlt, vom Lieferant real ans FA
abgeführt und beim Empfänger real vom FA zurückgefordert.


Zunächstmal ist der Name "Umsatzsteuer" im gewerblichen Umfeld eigentlich schon nicht treffend, denn im Endeffekt besteuert wird ja auf jeder Zwischenstufe nicht der Umsatz, sondern der geschaffene Mehrwert, weshalb die früher gebräuchlichere "Mehrwertsteuer" es eigentlich besser beschreibt. Und real ans Finanzamt bezahlt wird deshalb von jeder Zwischenstation auch nur der auf den eigenen Mehrwert entfallende Teil. Denn die selbst gezahlte Vorsteuer verrechnet man ja direkt mit der eigenen Steuerschuld, bevor man diese begleicht.

Als "Umsatz"steuer kommt sie nur beim privaten Endverbraucher am Ende der Wertschöpfungskette an, aber genau der zahlt sie ja letztlich auch. Die Unternehmen davor leiten sie nur (in der ihrem Anteil an der Wertschöpfung entsprechenden Höhe) weiter.

DARUM ging es MIR in meiner Antwort an den TE.


Und MIR darum, dass man diese nicht nur nicht abziehen darf, sondern im Gegenteil noch die Steuer schuldet, und zwar auf den Rechnungsendbetrag. Und auf 0 verrechnet sich diese Steuerschuld nur, wenn man selbst uneingeschränkt vorsteuerabzugsberechtigt ist. Steht aber auch alles schon in den WKO Links.

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Re(12): Amazon Software Kauf, weiter keine Rechnungen?
07.04.2025, 12:13:10
Es gibt KEINE MEHRWERTSTEUER in Österreich. Die wurde 1970 abgeschafft.


Das war 1973 und abgeschafft wurde die Brutto-Umsatzsteuer (ohne Vorsteuerabzug). Seitdem habt ihr wie auch Deutschland eine Netto-Umsatzsteuer (mit Vorsteuerabzug), die hier schon ein paar Jahre eher eingeführt wurde. Leider haben beide Länder dabei den Namen nicht angepasst.  Zutreffend ist er wie geschrieben eigentlich nicht mehr.

Umgangssprachlich hat (wo ich aufgewachsen bin) trotzdem niemand von Umsatzsteuer gesprochen. Das war immer schon die Mehrwertsteuer, seit ich alt genug war, um sowas wahrzunehmen. Erst in jüngerer Vergangenheit kommt der Begriff Umsatzsteuer abseits der Fachsprache überhaupt wieder in Verwendung, so ca. seit der Euro-Einführung würde ich sagen, vorher ist es mir eigentlich nie aufgefallen.

Was auch deshalb merkwürdig ist, weil auch die zugrundeliegende EU-Richtlinie "das gemeinsame Mehrwertsteuersystem" festlegt und das Wort Umsatzsteuer darin nur genau ein einziges Mal vorkommt (als Oberbegriff, in einer Ausschlußbedingung).

Bist du Unternehmer, zahlst wegen IgL gar keine Ust und auch keine
Erwerbssteuer, weil sich die als VSt sofort gegenverrechnet.


Außer Du bist von der Umsatzsteuer befreit (z.B. Kleinunternehmer) - oder gehörst bestimmten Berufsgruppen an (hauptsächlich Heilberufe). Jetzt könntest Du einwenden, dass man dann auch gar keine USt-ID hat. Die kann man aber trotzdem beantragen, was man z.B. dann tun sollte, wenn man Ausgaben in einem Land mit höherer Umsatzsteuer als der eigenen hat. Dann bekommt man genau wie ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (und anders als ein Privatkunde) eine Nettorechnung über eine IG-Lieferung, muss die noch nicht bezahlte Steuer dann aber natürlich noch zum Inlandssatz abführen.

Die Frage stellt sich aus Konsumentensicht aber gar nicht, weil der TE ja
ausdrücklich nach B2B fragt.


Aber auch der sollte die Rechnung mit der fälschlich ausgewiesenen ausländischen Umsatzsteuer besser auf den Nettobetrag korrigieren lassen. Sonst ist das Geld nämlich weg. (Nein, weg ist das Geld ja nie, es hat nur ein anderer - in diesem Fall vermutlich das ausländische Finanzamt ;)

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