Re(12): Amazon Software Kauf, weiter keine Rechnungen?
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Re(12): Amazon Software Kauf, weiter keine Rechnungen?
07.04.2025, 12:13:10
Es gibt KEINE MEHRWERTSTEUER in Österreich. Die wurde 1970 abgeschafft.


Das war 1973 und abgeschafft wurde die Brutto-Umsatzsteuer (ohne Vorsteuerabzug). Seitdem habt ihr wie auch Deutschland eine Netto-Umsatzsteuer (mit Vorsteuerabzug), die hier schon ein paar Jahre eher eingeführt wurde. Leider haben beide Länder dabei den Namen nicht angepasst.  Zutreffend ist er wie geschrieben eigentlich nicht mehr.

Umgangssprachlich hat (wo ich aufgewachsen bin) trotzdem niemand von Umsatzsteuer gesprochen. Das war immer schon die Mehrwertsteuer, seit ich alt genug war, um sowas wahrzunehmen. Erst in jüngerer Vergangenheit kommt der Begriff Umsatzsteuer abseits der Fachsprache überhaupt wieder in Verwendung, so ca. seit der Euro-Einführung würde ich sagen, vorher ist es mir eigentlich nie aufgefallen.

Was auch deshalb merkwürdig ist, weil auch die zugrundeliegende EU-Richtlinie "das gemeinsame Mehrwertsteuersystem" festlegt und das Wort Umsatzsteuer darin nur genau ein einziges Mal vorkommt (als Oberbegriff, in einer Ausschlußbedingung).

Bist du Unternehmer, zahlst wegen IgL gar keine Ust und auch keine
Erwerbssteuer, weil sich die als VSt sofort gegenverrechnet.


Außer Du bist von der Umsatzsteuer befreit (z.B. Kleinunternehmer) - oder gehörst bestimmten Berufsgruppen an (hauptsächlich Heilberufe). Jetzt könntest Du einwenden, dass man dann auch gar keine USt-ID hat. Die kann man aber trotzdem beantragen, was man z.B. dann tun sollte, wenn man Ausgaben in einem Land mit höherer Umsatzsteuer als der eigenen hat. Dann bekommt man genau wie ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (und anders als ein Privatkunde) eine Nettorechnung über eine IG-Lieferung, muss die noch nicht bezahlte Steuer dann aber natürlich noch zum Inlandssatz abführen.

Die Frage stellt sich aus Konsumentensicht aber gar nicht, weil der TE ja
ausdrücklich nach B2B fragt.


Aber auch der sollte die Rechnung mit der fälschlich ausgewiesenen ausländischen Umsatzsteuer besser auf den Nettobetrag korrigieren lassen. Sonst ist das Geld nämlich weg. (Nein, weg ist das Geld ja nie, es hat nur ein anderer - in diesem Fall vermutlich das ausländische Finanzamt ;)

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