Gutschrift statt Garantie - gerechtfertig?
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Re(10): Gutschrift statt Garantie - gerechtfertig?
11.08.2026, 15:03:35
Wenn du Endkunden-Gewährleistung durch den Händler hast, darfst du einen Austausch gegen funktionierenden Ersatz fordern. In dem Fall schreibst du retour, dass du die Gutschrift nicht möchtest und einen Ersatz für die ganz offensichtlich kaputte Platte forderst.

AUSSER du hast dem Händler explizit geschrieben, dass der die GARANTIEabwicklung mit dem Hersteller übernehmen soll, dann hast du selbst schon vorweg auf deine Gewährleistungsansprüche verzichtet, und das läuft zu den Garantiebedingungen die der Hersteller frei aussuchen durfte. Du hast bei einer GARANTIEabwicklung keinen Anspruch auf einen Austausch gegen Neuware, deshalb sollte man immer auf Abwicklung über Gewährleistung pochen und sich nicht auf die Herstellergarantie abschaseln lassen.

Solltest du explizit eine GARANTIEabwicklung gefordert haben, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers, die du dir raussuchen musst. Meistens steht dort, dass ein gebrauchter Ersatz ausgegeben werden darf oder eben eine Gutschrift erfolgen kann.

Ich würde das ganze einfacher gestalten und dem Händler auf jeden Fall antworten, dass die Gutschrift mit dir nicht vereinbart war, du sie nicht akzeptierst und um Rückmeldung ersuchst wann ein Ersatz verschickt werden kann. Der Händler wird sowieso umständlich werden, wenn er dich schon so abschaseln will.

Je nach Preisdifferenz könnte es besser sein du bezahlst den Aufpreis selbst und kaufst bei einem anderen Händler neu. Ich kaufe meine HDDs seit Jahren bei NRE, dort kommen sie gut verpackt direkt vom Lieferanten aus Deutschland mit UPS und der Händler hat noch einen echten Kundensupport der den Namen wert ist. Alternativ bestelle ich auch gern bei haym, der Kundenservice ist auch sehr gut, nur sind die Preise etwas höher und wenn ich 10 Platten kaufe, dann macht das schon einen sehr großen Preisunterschied aus.

Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist bei modernen Platten recht gering, du könntest auch einfach beim günstigsten Verkäufer alle Platten + 2-3 Ersatzplatten kaufen, und im Problemfall hast du dann schon einen Ersatz vorrätig. So hab ich es früher gemacht wie ich am Stück 20 Platten gekauft hab. Die waren alle ohne Garantie, dafür waren es so viele, dass ich immer Ersatz hatte. Kaputt wurde am Ende davon keine einzige, bis heute 10 Jahre später laufen die noch immer alle.

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Re(5): Gutschrift statt Garantie - gerechtfertig?
11.08.2026, 13:02:51
Das ist MEINE Entscheidung, als Konsument!


Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, dass es in der Theorie keinen gibt.

Bei uns ist das §439(1) BGB

"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

aber in §439(4) findest Du dann

"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."

Wenn die Ware aktuell nur deutlich über dem damaligen VK wiederzubeschaffen ist und auch eine Reparatur nicht verhätlinismäßig ist (ist sie bei Festplatten mit mechanischem Defekt im Prinzip nie, rechnen könnte sich das allenfalls bei einem Defekt der Elektronik) dürfte Satz 1 für beide Arten greifen und Dir bleibt nur Dein Recht, dann auf Minderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags zu bestehen. Und um die Sache abzukürzen, bietet der Händler genau das direkt an.

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Re(7): Gutschrift statt Garantie - gerechtfertig?
12.08.2026, 16:41:21
>ich configuriere meine Raids mit mehreren hundert TB und lass die Maschine erst mal alles testen

Und um das zu konfigurieren/testen darf der Server kein OS booten? Sehr seltsame Einschränkung die du da hast. Sobald der Server Strom hat kann auch das gebootete OS diese Funktionen übernehmen.

>machen nach jedem neustart/jeder Unterbrechung einfach mit dem letzten Job weiter

Das machen Systeme wie ZFS genauso.

>da gibt es keine Snapshots mehr die dir 500TB Snapshoten

Das ist sicherlich unhandlich und würde ich so auch nicht nutzen, dafür unterteilt man in kleinere Datensätze/Dateisysteme, aber Snapshots von 500TB sind trivial, inzwischen kann ZFS sogar datenübergreifend ein komplettes RAID in PB-Größen snapshotten, das funktioniert (ich hab das bis vor einem Jahr beruflich gemacht). Gerade bei solchen Datenmengen ist ein Hardware-RAID weniger flexibel.

>keinerlei Systemresourcen meiner Server

Das stimmt, dafür kann das Hardware-RAID eben auch weniger. Dort wo ich Platten fürs ZFS reinsteck läuft sowieso ein Linux nur für das RAID, also die Server-Systemresourcen sind genau für das RAID da. Fileserver sind Fileserver die ihre Daten über NFS-Exporte und Co bereitstellen, nur das ist deren Aufgabe.

Kannst dir ja mal anschauen, zfs wird inzwischen gerade in der Forschung wo du anscheinend bist geliebt, weil sich das jeder aufbauen kann wie er will und es für Datenmengen über den TB-Bereich hinaus trivial zuverlässig ist. Vielleicht verwendest du es eh in kleinerem Ausmaß irgendwo. Hardware-RAID nutze ich nur mehr in den physischen Blade-Servern mit esxi fürs OS, und auch da würde ich bei neuer Hardware heute Proxmox mit zfs nutzen.

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