Es gibt neu neue funktion ;-)
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Re(7): Es gibt neu neue funktion ;-)
10.12.2002, 23:25:25
Vertragsangebot, Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrags durch GMX oder mit der ersten Erfüllungshandlung von GMX zustande. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. §13 BGB, wird der Zugang des Kundenangebotes durch GMX unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. GMX stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in § 312 e BGB genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedigungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, GMX jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von GMX hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist GMX berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

wer sagt, das raubkopien illegal sind, muss ja auch sagen, dass das illegal ist oder?
!:-)!:-)|-D

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