Re: SUO-Computer - Alle die noch Geld oder Ware bekommen bitte lesen
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. PLONKED von women: Datenschutzverletzung   (frantz am 22.01.2003, 14:31:59)
..... PLONKED von women: Datenschutzverletzung   (toastbrot am 24.01.2003, 01:37:55)
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Re: SUO-Computer - Alle die noch Geld oder Ware bekommen bitte lesen
28.01.2003, 20:45:33
hallo auch...
zunächst mal bin ich auch im Zweifel, ob bei diesen ganzen Geschichten zumindest eine strafrechtliche Relevanz nachweisbar ist... möchte aber trotzdem auf Umstände hinweisen, die auch mich in Zukunft davon abhalten werden, bei SUO nochmal zu bestellen.
... habe am 03.12.02 bereits meine Festplatte bestellt, kann die Ware aber nicht beurteilen, weil sie bis heute nicht angekommen ist. Habe Vorkasse geleistet, und bisher auch mein Geld nicht zurückbekommen.
... in meinem Fall jedoch ist SUO offensichtlich zunächt nicht der Urheber dafür, dass ich meine HDD nicht bekomme. Vielmehr stand zumindest zu der Zeit SUO noch mit der FA GLS als Versandfirma unter Vertrag. Dort ist definitiv meine Festplatte verschwunden. (Bestätigung per E-Mail) Und hier beginnt meine Warnung.
SOU tritt in seinen AGB unter Gefahrenübergang alle Forderungen gegenüber dieser FA an den Kunden (mich) und (euch ?) ab.
Die FA GLS jedoch weist in seinen AGB daraufhin, dass Forderungen des Versenders ( also SOU) nicht ohne Zustimmung von GLS an andere abgetreten werden können.
Grundsätzlich müsse man sich an den Versender (SOU) wenden.
Ist auch nachvollziebar, denn nur SUO kann den Wert des Paketes nachweisen.
Die Pakete sind bei GLS bis 750 € versichert, eine Schadensregulierung würde keine Probleme bereiten.
Doch SOU reagiert auch auf Einschreiben/Rückschein nicht.
Die Frage ist, ob sich SOU auch so zurückhalten würde, wenn ich per Nachname bestellt hätte.
Also Leute achtet auch im Deteil auf die AGB`S  
ghohli
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. PLONKED von AVS: nicht vertretbare persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Beschimpfungen   (nikken10 am 08.02.2003, 17:36:44)
 

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