Zu schnell auf der Autobahn...
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Zu schnell auf der Autobahn... (164 Beiträge, 2789 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...........
Re(10): Zu schnell auf der Autobahn... (II) - die zweite
12.02.2003, 23:21:33
> ich weiss aber nicht genau, ob du die ganzen Antworten hier gelesen hast

nein, hab ich tatsächlich nicht. ich hab aber mitbekommen (bitte korrigieren, falls falsch): du hast eine anonymverfügung bekommen, gegen die du keinen einspruch erheben kannst (weil das erst möglich ist, wenn es "richtig losgeht", also gegen dich persönlich vorgegangen wird.
was machst du jetzt? kurzfassung der möglichkeiten:
innerhalb von sechs monaten muss gegen den tatsächlichen "täter" ein verfahren eröffnet werden. varianten um das zu erreichen: immer die fristen voll ausnutzen, bei lenkererhebung auskunftsperson angeben, bei post als ortsabwesend melden,...
sehr elegante varianten: als lenker einen angehörigen eines staates angeben, mit dem es kein rechtshilfeabkommen gibt (z.b. tschechien); ein "geständnis" dieser person z.b. per fax reicht schon als beweis. oder einen deutschen als person, die auskunft über den fahrzeuglenker erteilen kann angeben, da deutsche hier keine auskunft leisten müssen.
oder kurz vor ablauf der 6 monate noch einen brief schreiben, dass du dich bei einer deiner angaben leider geirrt hast und es doch ein völlig anderer gewesen ist - gegen den jetzt natürlich nicht mehr vorgegangen werden kann, da die zeit nicht reicht...
mehr davon gibt's wie gesagt im kleindienst (2ter teil ersetzt imho ersten, reicht also aus).
hoffe etwas geholfen zu haben.

P.S.: NIEMALS deinen email-adresse angeben, da sonst die wertvolle zeit des schriftverkehrs verlorengeht!!! emails gelten als zugestellt, sobald sie auf deinem mailserver sind.

Falls ich argen Blödsinn verzapfe, bitte richtigstellen!
!:-)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung