Re(14): Einstweilige Verfügung bei Snakecity?
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Einstweilige Verfügung bei Snakecity? (32 Beiträge, 799 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 27.03.2003, 17:15:14)
.  Re: Einstweilige Verfügung bei Snakecity?  (Beta am 27.03.2003, 20:24:09)
..............
Re(14): Einstweilige Verfügung bei Snakecity?
01.04.2003, 00:38:44
Wer aller vor Norsk-IT gewarnt hat, ist ja nicht mehr an den Fingern meiner beiden Hände abzuzählen. Außerdem erlaubte ich mir hier auf ein widersprüchliches, schwer verständliches und wirres Posting zu antworten. Das verpflichtet mich keineswegs, kostenlos Verbesserungsvorschläge für eine in meinen Augen dubiose und mir völlig unbekannte Firma zu machen. Aber wenn Du's unbedingt haben willst:

1. Immer exakt bei der Wahrheit bleiben.
2. Deutlich deklarieren, wer man ist und in welcher wirtschaftlichen und juristischen Form man agiert.
3. Keine großkotzigen Drohungen ausstossen.
4. Alle Aktionen möglichst objektiv dokumentieren.
5. Alle Veröffentlichungen zur Kontrolle auf Ungereimtheiten und Rechtschreibfehler gegenlesen lassen.
6. Immer im Rahmen der Gesetze bleiben.
7. Wenn es um rechtlich relevante Bewertungen geht, sich vorher möglichst genau informieren.
8. Dazu stehen, wenn man sich bei einer Sache einmal nicht auskennt, und auf keinen Fall irgendein wirres Zeug daherbrabbeln.
9. Wenn man Hilfe anderer beansprucht, sich auch dazu bekennen.
10. Korrekte und vorgefertigte Unterschriften bei Postings verwenden, damit ein einheitliches Bild geboten wird und es bei Link-Verweisen keine Tippfehler gibt.

Gegen alle diese zehn Gebote hat das Sprachrohr von Snakecity in seinen wenigen Beiträgen verstossen.

Und zu Deiner Zusatzfrage: Natürlich können und sollen Geschädigte helfen. Und zwar zuerst einmal und in erster Linie sich selbst. Dabei gewinnen sie an Erfahrung, was möglich, dienlich und sinnvoll ist. Aber mir kommt im gegenständlichen Fall vor, dass ein Geschädigter völlig unbedacht zu einem gemeinschaftlichen und blutrünstigen Rachefeldzug ansetzen will, dazu aber weder organisatorisch noch intellektuell in der Lage ist. Was dabei herauskommt ist dann lediglich ein Amoklauf, der niemandem hilft.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung