Re: Rechtliche Frage zu Verkaufspreis
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.  Re: Rechtliche Frage zu Verkaufspreis  (student434 am 08.04.2003, 17:03:12)
..  Re(2): Rechtliche Frage zu Verkaufspreis  (ankuti am 08.04.2003, 17:06:03)
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.  Re: Rechtliche Frage zu Verkaufspreis  (AVS am 08.04.2003, 18:04:17)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (substitute am 08.04.2003, 21:00:18)
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Re: Rechtliche Frage zu Verkaufspreis
Fly
09.04.2003, 11:14:45
Es ist zwischen Euch zu einem Vertrag gekommen. Es wurde ein Preis ausgehandelt, beide Seiten haben diesen Preis akzeptiert und er wurde wie man sieht auch durch den Käufer gezahlt. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen war's eine Versteigerung, also hat ER und nicht DU den Preis festgesetzt.

Was also genau is' also nu' sein Problem? Du hast nicht mehr verlangt als das Gerät gekostet hat (Du hast 399,-- verlangt), er hat mehr geboten. Damit setzt auch aus, dass er Dich wegen Wucher belangen könnte, denn ein massgeblicher (ich glaub es heisst massgeblicher im Gesetz, soll bitte ggf. ein Jurist korrigieren) Unterschied zwischen Leistung und Preis ist nicht wirklich erkennbar bei schwach 5 Prozent Preisunterschied. Noch dazu wo wie gesagt ER den Preis festgesetzt hat.

Ausser er kann erklären und beweisen, dass er sich beim Kauf in einer Zwangslage, Notlage, geistigen Verwirrung, erregten Gemütszustand oder generell im Delirium befunden hat, und DU diesen Zustand herbeigeführt oder zumindest davon gewusst und ihn ausgenutzt hast. :)

In Kurz, das Trumm gehört ihm, die Kohle Dir, und wennst willst schreib ihm einen netten Brief mit Inhalt, wer zu blöd ist festzustellen wann schluss ist mit Bieten der soll's Ersteigern lassen.

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America is the only country that went from barbarism
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..  Re(2): Rechtliche Frage zu Verkaufspreis  (Thunder am 09.04.2003, 22:41:05)
 

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