Frage an die Juristen....
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Re: Frage an die Juristen....
07.05.2003, 12:35:58
in meiner Firma wird der Bankeinzug so gehandhabt:

10 Tage nach Rechnungserstellung wird die Rechnung eingezogen. Wird dieser nicht eingelöst, kommts auf den Grund an: Wenn bei der Rückbuchung steht: Kunde hat nicht bezahlt, oder so was ähnliches, dann wird der mal angeschrieben. Meldet er sich darauf nicht, so zieht man dies nochmals ein. Wird dieser wieder nicht eingelöst, wird der Bankeinzug generell beim Kunden gelöscht und die Rechnung wird wie eine normale Rechnung behandelt... dh. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der normalen Zahlungsfrist, wird er im Abstand von 2 Wochen insgesamt bis zu 4 Mal gemahnt, dann kommt er zum Rechtsanwalt und dann wirds für ihn teuer. Allerdings ist dazu zu sagen der Bankeinzug nur bei Firmen gemacht wird und nicht bei Privatkunden.
Bei Bankeinzugskunden kommen wir eigentilch so gut wie immer ans Geld, oder verlieren, wenn sie in Konkurs gehen net viel, da die *TRÖT* Bankeinzugskunden regelmäßig bestellen und wir schon merken, wenn der Bankeinzug mal nicht eingelöst wird, dass da was faul werden kann... dh. dass Kunde ev. in Zahlungsschwierigkeiten steckt und so bekommt er nimma viel Ware... Bei offenen Rechnungen ist's da schon schwieriger. Überhaupt bei Firmen wennst ein Zahlungsziel von 60 Tagen hast...

Privatkunden können bei uns nur im Geschäft oder über den Vertreter kaufen und da gibts: Kreditkarte, Bankomatkarte, bar, Scheck oder wenn über Vertreter gekauft wird auf offene Rechnung.

lg
C.J.


                         Für die ganze Welt bist du irgendjemand,
                     aber für irgendjemand bist du die ganze Welt.

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Re: Frage an die Juristen....
Fly
07.05.2003, 14:32:11
Nicht nur angeblich, das geht auch tatsächlich. Die 42 Tage kann ich nun nicht unterschreiben, ich hätte gesagt 30, aber von mir aus auch noch 42 Tage.

Üblicherweise wird in der entsprechenden Firma daraufhin das Alarmklingeln anfangen (ahgehnona, immerhin kann's hier schwerlich ein "Versehen" sein, da man aktiv zur Bank muss und denen klarmacht, dass hier zurückgebucht werden soll), und man wird BLITZARTIG 'rausfinden versuchen warum Du rückgebucht hast.

Anschliessend geht mit grosser Wahrscheinlichkeit, je nach Firma und vorherige Geschäftsbeziehung, das Ganze entweder durch die Buchhaltung mit dem einen oder anderne Telefonat, oder gleich direkt an die Abteilung für "Mahnungen und sonstige Scherereien".

Du gerätst nämlich im Moment der Rücküberweisung in Zahlungsverzug (da die Zahlung ja im Endeffekt bereits fällig war, auch schon geleistet wurde und nun wieder rückabgewickelt wird). Damit kann Dein Lieferant auch sofort zu Mahnen beginnen.

Wenn ich Deine Frage zur Pleite der Firma richtig versteh geht's Dir darum was ist wenn eine Firma eine Lieferung erhält, per Bankeinzug bezahlt, diesen rückgängig macht und dann pleite geht (also nicht der Lieferant pleite ist sondern der Kunde). In der Theorie müsste der Lieferant seine Forderungen in die Masse aufnehmen, in der Praxis wird jedoch meist Eigentumsvorbehalt die Regel sein. Da diese Rechnung mit der Rücknahme der Zahlung wieder auflebt wird's spannend, im Prinzip müsste der Lieferant daraufhin ein Aussonderungs- (oder Absonderungs-... ich verwechsel das immer wieder, is' schon ein bisserl her bei mir...) recht auf die Ware haben, mit anderen Worten, er bekommt seine Ware zurück (sie fliesst nicht in die Konkursmasse ein), bzw. erhält er, falls die Ware weiterveräussert wurde, seine Kohle.

Das ist einer der Gründe, warum bei Befriedigung von Forderungen aus der Konkursmasse meist irgendwo bei 2 Prozent der Forderungen auch 'rauskommen. Wenn überhaupt.

Betrug kann's nur sein, wenn die ganze Geschichte schon mit der Absicht es auch genau so abzuwickeln angeleiert wurde. Also wenn's so als letzter Versuch abläuft um sich mit der Ware nochmal "gesundzustossen" und den Betrieb zu retten, die Rücküberweisung schon zum Zeitpunkt der Bestellung so geplant war und das Geld in Wahrheit "nie existiert hat", mit dem gezahlt werden sollte, der Kunde also nie wirklich gewillt war zu zahlen, oder mit Sicherheit gewusst hat, dass es ihm unmöglich sein wird. Dies zu beweisen dürfte etwas kompliziert sein. Zumindest, wenn Du nicht gleichzeitig Dir vorwerfen lassen willst, dass Du, als ordentlicher Geschäftsmann, hättest prüfen sollen mit wem Du da so'n unsicheres Geschäft wie 'n Bankeinzug veranstaltest...

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Re(5): Frage an die Juristen....
Fly
07.05.2003, 18:19:24
Die is' da. Zuallermindest sind Deine Chancen ganz gut.

Beim Konkurs (und um den geht's) wird, vereinfacht gesagt, der ganze Gammel den die Firma noch so ihr Eigen nennt, verscherbelt. Davon wird mal zuallererst der Konkursverwalter bezahlt (logisch, der Staat will ja ned wirklich dabei überbleiben), dann bist schon mit den Absonderungsansprüchen dran.

Und weit dahinter kommen dann die Masseforderungen. Was auch erklärt, warum jeder im Fall der Fälle versucht, auf irgendeine Art und Weise seine Forderungen da 'rauszuhalten, weil was dafür überbleibt kann man sich ja denken. :)

Wenn 'ne Firma allerdings mal SO tief verschuldet ist, dass vom Betrieb weniger da ist als selbst die Konkursabwicklung kosten würde (passiert ja auch) stellt sich mir höchstens noch die Frage, warum da noch jemand gegen Bankeinzug verkauft und nicht gegen "Cash und sunst goa nix mea". Sowas tendiert nämlich dazu sich anzukündigen (wenn's ned grad der Konsum oder sonst ein halbstaatliches Unternehmen ist). Da wird mal dezent um Stundung angefragt, oder 'ne Rechnung wird erst nach der ersten oder letzten Mahnung bezahlt, die Bank verweigert den Einzug mal (weil das Konto sauberer überzogen ist als mein Bett)... solche Totalcrashs kommen sehr, sehr selten aus heiterem Himmel.

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