Re: Frage an die Juristen....
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Re: Frage an die Juristen....
07.05.2003, 12:35:58
in meiner Firma wird der Bankeinzug so gehandhabt:

10 Tage nach Rechnungserstellung wird die Rechnung eingezogen. Wird dieser nicht eingelöst, kommts auf den Grund an: Wenn bei der Rückbuchung steht: Kunde hat nicht bezahlt, oder so was ähnliches, dann wird der mal angeschrieben. Meldet er sich darauf nicht, so zieht man dies nochmals ein. Wird dieser wieder nicht eingelöst, wird der Bankeinzug generell beim Kunden gelöscht und die Rechnung wird wie eine normale Rechnung behandelt... dh. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der normalen Zahlungsfrist, wird er im Abstand von 2 Wochen insgesamt bis zu 4 Mal gemahnt, dann kommt er zum Rechtsanwalt und dann wirds für ihn teuer. Allerdings ist dazu zu sagen der Bankeinzug nur bei Firmen gemacht wird und nicht bei Privatkunden.
Bei Bankeinzugskunden kommen wir eigentilch so gut wie immer ans Geld, oder verlieren, wenn sie in Konkurs gehen net viel, da die *TRÖT* Bankeinzugskunden regelmäßig bestellen und wir schon merken, wenn der Bankeinzug mal nicht eingelöst wird, dass da was faul werden kann... dh. dass Kunde ev. in Zahlungsschwierigkeiten steckt und so bekommt er nimma viel Ware... Bei offenen Rechnungen ist's da schon schwieriger. Überhaupt bei Firmen wennst ein Zahlungsziel von 60 Tagen hast...

Privatkunden können bei uns nur im Geschäft oder über den Vertreter kaufen und da gibts: Kreditkarte, Bankomatkarte, bar, Scheck oder wenn über Vertreter gekauft wird auf offene Rechnung.

lg
C.J.


                         Für die ganze Welt bist du irgendjemand,
                     aber für irgendjemand bist du die ganze Welt.

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