Re: Frage an die Juristen....
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.  Re: Frage an die Juristen....  (M.A. Morpheus am 06.05.2003, 17:08:07)
.  Re: Frage an die Juristen....  (Psychopath am 06.05.2003, 17:10:25)
.  Re: Frage an die Juristen....  (Phlippo am 07.05.2003, 10:44:24)
..  Re(2): Frage an die Juristen....  (GrummelGrumpf am 07.05.2003, 15:10:04)
.  Re: Frage an die Juristen....  (C.J. am 07.05.2003, 12:35:58)
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Re: Frage an die Juristen....
Fly
07.05.2003, 14:32:11
Nicht nur angeblich, das geht auch tatsächlich. Die 42 Tage kann ich nun nicht unterschreiben, ich hätte gesagt 30, aber von mir aus auch noch 42 Tage.

Üblicherweise wird in der entsprechenden Firma daraufhin das Alarmklingeln anfangen (ahgehnona, immerhin kann's hier schwerlich ein "Versehen" sein, da man aktiv zur Bank muss und denen klarmacht, dass hier zurückgebucht werden soll), und man wird BLITZARTIG 'rausfinden versuchen warum Du rückgebucht hast.

Anschliessend geht mit grosser Wahrscheinlichkeit, je nach Firma und vorherige Geschäftsbeziehung, das Ganze entweder durch die Buchhaltung mit dem einen oder anderne Telefonat, oder gleich direkt an die Abteilung für "Mahnungen und sonstige Scherereien".

Du gerätst nämlich im Moment der Rücküberweisung in Zahlungsverzug (da die Zahlung ja im Endeffekt bereits fällig war, auch schon geleistet wurde und nun wieder rückabgewickelt wird). Damit kann Dein Lieferant auch sofort zu Mahnen beginnen.

Wenn ich Deine Frage zur Pleite der Firma richtig versteh geht's Dir darum was ist wenn eine Firma eine Lieferung erhält, per Bankeinzug bezahlt, diesen rückgängig macht und dann pleite geht (also nicht der Lieferant pleite ist sondern der Kunde). In der Theorie müsste der Lieferant seine Forderungen in die Masse aufnehmen, in der Praxis wird jedoch meist Eigentumsvorbehalt die Regel sein. Da diese Rechnung mit der Rücknahme der Zahlung wieder auflebt wird's spannend, im Prinzip müsste der Lieferant daraufhin ein Aussonderungs- (oder Absonderungs-... ich verwechsel das immer wieder, is' schon ein bisserl her bei mir...) recht auf die Ware haben, mit anderen Worten, er bekommt seine Ware zurück (sie fliesst nicht in die Konkursmasse ein), bzw. erhält er, falls die Ware weiterveräussert wurde, seine Kohle.

Das ist einer der Gründe, warum bei Befriedigung von Forderungen aus der Konkursmasse meist irgendwo bei 2 Prozent der Forderungen auch 'rauskommen. Wenn überhaupt.

Betrug kann's nur sein, wenn die ganze Geschichte schon mit der Absicht es auch genau so abzuwickeln angeleiert wurde. Also wenn's so als letzter Versuch abläuft um sich mit der Ware nochmal "gesundzustossen" und den Betrieb zu retten, die Rücküberweisung schon zum Zeitpunkt der Bestellung so geplant war und das Geld in Wahrheit "nie existiert hat", mit dem gezahlt werden sollte, der Kunde also nie wirklich gewillt war zu zahlen, oder mit Sicherheit gewusst hat, dass es ihm unmöglich sein wird. Dies zu beweisen dürfte etwas kompliziert sein. Zumindest, wenn Du nicht gleichzeitig Dir vorwerfen lassen willst, dass Du, als ordentlicher Geschäftsmann, hättest prüfen sollen mit wem Du da so'n unsicheres Geschäft wie 'n Bankeinzug veranstaltest...

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..  Re(2): Frage an die Juristen....  (capo am 07.05.2003, 15:14:08)
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