Re: Vorgehen bei DOA = Dead on Arrival, Eure Meinungen bitte
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Umfrage: Vorgehen bei DOA = Dead on Arrival, Eure Meinungen bitte
12.06.2003, 10:20:20
Hallo !

Mir ist folgendes passiert.
Ich habe bei einem Versandhändler (

http://www.shop2web.de
http://www.geizhals.at/deutschland/?qlink=shop2web.de&subi=infos

einen TFT-Monitor gekauft, der beim Auspacken sich als defekt herausstellte ( Das Bild war zu 90% "grun" statt schwarz bzw. farbig.

Wie ich erfuhr, nennen das die Hersteller "Dead On Arrival" = "DOA".

1. Ich meine alles richtig gemacht zu haben, in dem ich SOFORT Rücktritt vom Kaufvertrag ( per E-Mail , weil Shop2Web ja kein Telephon und kein FAX hat ) gemacht, der Eingang der E-Mail wurde mir (durch Reply) auch bestätigt, bzw. der Rücktritt blieb in mehrfachen Antworten von Shop2Web als Forwarding stehen.

Nur dadurch werde ich das defekte Gerät "los", und nach Gutschrift kann ich ja beim Händler nochmal bestellen. Wird wieder ein defektes Gerät geliefert, würde ich wieder vom Kauf zurücktreten. Dadurch habe ich jedesmal die Möglichkeit, durch Rücktritt ohne Notwendigkeit der Begründung, natürlich MIT Angabe der tatsächlichen Gründe ( Totalausfall bei Lieferung wie hier, oder auch "Pixelfehler die der Herstelller möglicherweise für akzeptabel hält, der Kunde aber nicht" ) zurücktreten.

2. Wenn man sich auf "DOA" einläßt, kann man sich z.B. an den Hersteller wenden. Für den HP/Compaq Monitor besteht eine 3-Jährige Vor-Ort Austauschgarantie.

2.1. Wenn der Monitor nicht DOA wäre, sondern erst einige Wochen später defekt wird, bekommt man natürlich kein "neues" sondern nur ein "gebrauchtes" Gerät im Austausch. Bei DOA nicht akzeptabel, sofort ein Gebrauchtgerät zu bekommen ( bei TFT-Monitoren wohlmöglich mit Pixelfehlern!)

2.2 Wenn man beim Hersteller DOA beantragt, muss man bei HP z.B.  erst mal per teurer 180-5er Nummer eine "Bearbeitungsnummer" sich geben lassen, und dann Kaufvertrag/Lieferschein per Email zu schicken. Dann bekommt man ein DOA-Dokument ( FAX oder Email ), in der steht

"Genehmigung zur Rücksendung.
Bezugnehmend auf Ihren Anruf beim HP Support erteilen wir Ihnen mit diesem Schreiben die Genehmigung, eine neue Einheit des gleichen HP-Produkts oder eines gleichwertigen Produkts von Ihrem  HP-Reseller im Austausch für das unten aufgeführte fehlerhafte Produkt zu erhalten, sofern Ihr HP-Reseller bestätigt, dass das zurückgegebene Produkt gemäß den veröffentlichten Produktspezifikationen
von HP tatsächlich fehlerhaft ist.Die Produkte sind in der Originalverpackung zusammen mit dem Kaufbeleg und diesem Formular innerhalb von
2 Wochen nach dem Datum dieses Schreibens zurück zu senden."

1. Knackpunkt: Der Verkäufer muss den DOA-Fall bestätigen. Wenn er das NICHT tut, dann "Amen" und "gute Nacht". Dann haben wir entweder einen "Transportschaden" oder aber "normale Gewährleistung".

2. Knackpunkt: Bei DIESEM Produkt ist ein enger Zeitrahmen von 2 Wochen angesetzt, in dem das Produkt beim Händler landen muss(?), dieser die Bestätigung über DOA macht und dann das ganze Paket auch noch bei HP ankommt.

Das wäre mir ehrlich gesagt ZU eng !!!

Beim DOA bekommt man letztenendes vom Hersteller über den Händler ein fabrikneues Gerät.

3. Bei Shop2web kommt noch erschwerend hinzu, daß der Shop nicht selber ausliefert, sondern nur Bestellungen annimmt.  

"TechData" ist der Waren-Auslieferer für VIELE Shops, auch für Shop2Web.

Auszug aus einer E-Mail von Shop2Web: "TechData hat uns darauf hingewiesen,
daß Sie mit unseren Endkunden keinen Kontakt wollen und uns diesbezüglich gerügt".
Naja..

Im Einzelfall kann es sein, daß ein relativ kompliziertes Handling erforderlich ist, bevor so ein Warenauslieferer einen DOA-Fall annimmt - z.B. weil der Warenauslieferer gar keinen DOA-Fall vom Endkunden akzeptiert, sondern nur vom Shop. Shop2Web hatte mir auch derartige komplizierte Vorschläge gemacht, die dann aber einen Tag später wieder zurückgezogen. Na gott sei dank !

Die richtige Anweisung im DOA-Fall lautet also bei Shop2Web, in meinem Fall:
Rücksendung der Ware mit Aufschrift "DOA-Fall" im Adressfeld, an die Lieferanschrift ( die sich von der Anschrift im Lieferschein unterscheidet), OHNE die Rücksendung mit dem Warenlieferanten (telefonisch) anzukündigen.

4)
Im DOA-Fall sofortige Kommunikation mit dem Verkäufer ist klar, das Kommunikations-Verbot mit dem Waren-Auslieferer auch nur zum Zwecke der Ankündigung der Rücklieferung war mir neu,

aber unklar bleibt, inwieweit die gleichzeitige Beantragung eines DOA-Dokuments beim Hersteller **Pflicht für den Kunden** ist.

Denn Rücksendung an den Warenauslieferer OHNE dass der Hersteller den Vorgang von vornherein einen DOA-Fall akzeptiert und OHNE dass man vom Kauf zurücktritt, erscheint mir doch etwas gefährlich.

Da z.B. HP einen sehr engen Zeitrahmen vorgibt, sehe ich bei Rücksendung an einen zwischengeschalteten Warenauslieferer wie TecData durchaus Probleme, ihn einzuhalten. Im Zweifelsfalle sieht der Hersteller die Fristen überschritten und rückt kein Neugerät heraus :-(.

Ich würde mir herzlichst eine Diskussion um mein Tun und meine Überlegungen wünschen !

DiV
Tschau
Rolf



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