Re: DiTech & Gewährleistung bei AMD
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DiTech & Gewährleistung bei AMD
23.06.2003, 13:30:41
Ich war mit einem Freund am Mo den 16-06-2003 bei dem Computerfachhändler "diTech" 1200 Wien, Wehlistraße 29 – um diverse Teile einzukaufen. Die gute Internetseite (Lagerstandsanzeige), passable Preise, die freundliche Beratung und die Nähe zum eigenen Wohnort waren für die Auswahl des Händlers entscheidend.

Als ich nun den Prozessor (AMD 2600XP+) ausgehändigt bekam und mich sicherheitshalber noch über die Serviceleistung, für den Fall eines Defektes informierte, wurde die "Sache" jedoch etwas, sagen wir mal kurios.

Folgende Garantieausschlüsse wurden mir gesagt, wobei ich damit selbstverständlich einverstanden bin:

1) Sollte/n am Prozessor eine/mehrere Ecke/n am DIE abgebrochen sein
2) Brandspuren am DIE bzw. am Prozessor wegen unzureichender Kühlung
3) Verbogene bzw. abgebrochene Anschlussbeinchen am Prozessor

Da es aber beim Zusammenbau eines Computers auch den Fall geben kann, dass ein Teil NICHT durch den Kunden falsch eingesetzt wurde, sondern dieser Teil bereits bei der Übergabe defekt ist, antwortete ich mit folgendem Szenario ….

ICH*) Was passiert in dem Fall, wenn nun keine der Punkte 1) bis 3) zutreffen und ich den Prozessor noch am gleichen Tag retour bringen muss, da dieser keine Funktion zeigt.

Antwort des Verkäufers:

ER*) Der Prozessor wird in jedem Fall zum Hersteller, also AMD eingeschickt da eine genaue Prüfung nicht möglich sei und ein Kundenfehlverhalten weiter nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Dauer dafür wurde mit ca. 4 (!) Wochen angegeben – auch die Kosten müssten im Falle eines negativen Bescheides von AMD (per Serviceauftrag fixiert und unterfertigt) in der Höhe von ca. 70 Euro bezahlt werden (!)

Um die Dauer überbrücken zu können, könnte ich ja noch einen Prozessor kaufen und wenn der "alte" dann ausgetauscht (also doch ein Fehler ab Werk) retour kommt – kann ich diesen dann zum TAGESPREIS (nach 4 Wochen ist eine massive Preisreduktion wahrscheinlich) ausbezahlt/gutgeschrieben bekommen.

Worauf ich fragte:

ICH*) Wie könnte ich jetzt, in diesem Moment wissen, dass dieser Prozessor nicht schon einen Defekt hat – ich kann und will keine 4 Wochen warten und auch keinen zweiten kaufen.

ER*) Sie können den Prozessor prüfen lassen, dies kostet jedoch 18 Euro !

Nach einer kurzen "Nachdenk-Phase" ….

ICH*) Ja bitte, ich möchte den Prozessor auf Funktion prüfen lassen – dies aber auch mit eigenen Augen kontrollieren.

Der Verkäufer verschwand daraufhin und nach ca. 30 Sekunden konnte ich dann im hinteren Geschäftsbereich den montierten Prozessor begutachten. Nach ca. 2 Minuten war dann der Spuk zu Ende und ich akzeptierte den Teil. Der Verkäufer verrechnete schließlich "nur" 50% der Arbeitszeit (noch immer ein guter Stundensatz) und ich verließ das Geschäft mit gemischten Gefühlen.

Die gekauften Produkte:

1) 1xAMD Prozessor
2) 2xRAM Speicher 512
3) 1xUSB Stick 256MB

funktionieren anstandslos und die Beratung war auch freundlich – jedoch empfinde ich den Prozessor-Gewährleistungsausschluss im Falle eines Defektes absolut nicht korrekt.

ps: ... und wahrscheinlich ist das Ganze sowieso nicht Gesetzlich gedeckt ?!?
ps2: ... nur, wo kein Kläger - da kein Richter :(


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Re: DiTech & Gewährleistung bei AMD
24.06.2003, 01:26:19
garantie und gewährleistung sind 2 paar schuhe

garantie is eine vertragliche geschichte die ein händler/hersteller geben kann aber niemals muss (es sei denn er hat es in Werbung kundgetan dann entspricht dies dem Bindungswillen)

gewährleistung ist die gesetzlich normiert in §922 ff ABGB, und ist zwingend anzuwenden. gewährleistung ist wenn man gute CPU kaufen will aber schlechte CPU dafür bekommt :)
die erwarteten eigenschaften waren ned da und man hat CPU schon übernommen. Jedoch kanns den Verkäufer gleich konfrontieren es gibt eine gesetzliche Vermutung, tritt ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auf so wird vermutet das er schon bei Übergabe vorlag. Hast du aber Verschulden an kaputter CPU musst die natürlich auch blechen....

Gewährleistungsausschluß ist nicht möglich da hier Konsumentenschutzgesetz zur anwendung kommt, ein völliger Ausschluß ist verboten, steh in §6 KschG wenn ich mich genau erinnere........

Ich habe persönlich gute Erfahrungen mit ditech gemacht, haben mir defekte graka nach test umgetauscht, wobei test 2 stunden dauerte aber immerhin, es is hald meist so das der verkäufer rechtlich ungebildet ist und sein eigenes Rechtsverständniss kundtut, was meist blanker schwachsinn ist, trifft dieser Verkäufer auf einen Kunden der genausowenig ahnung hat freut sich der anwalt :)
wobei bei solchen kleinigkeiten eher an Konsumentenschutz wenden


blablabla.......... :)

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