Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
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Re(3): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
23.08.2003, 18:49:23
> Willst du allen ernstes behaupten, dass irgendeiner, auf der Nudelsuppe
> Dahergeschwommener mir unbegründet eine Rechnung schicken kann, und wenn ich
> darauf nicht reagiere soll ich dann die Mahn- und Inkassospesen auch noch
> zahlen dürfen für eine ungerechtfertigte Rechnung?

Ja, ist leider so.
Wenn Du auf die Rechnung nicht reagierst (Mahnungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und sind eigentlich "Kulanz" des Rechnungsstellers).

Solltest Du auf die Rechnung und Mahnungen nicht reagieren, kann der Rechnungssteller eine Pfändung beantragen.
Das lustige daran, die Pfändung wird vom Gericht anerkannt, weil das Gericht bis zu diesem Zeitpunkt nicht prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Solltest Du keinen Einspruch gegen diese Pfändung erheben, ist der Betrag zu zahlen.

Solltest Du Einspruch erheben, prüft das Gericht ob der Rechnungsteller Anspruch auf die geforderte Summe hat.

Bei Inkassobüros gilt: NIE ETWAS UNTERSCHREIBEN, meistens ist es ein Ratenvertrag mit horrenden Zinssätzen, und eine Anerkenntnis der Kosten des Inkassobüros. (Wenn keine Unterschrift vorhanden ist, tun sich die Herrschaften vom Inkassobüro schwer Ihre meist überhöhten Forderungen vor Gericht durchzusetzen).

Ein Rat von einem Kumpel, der selber Mitarbeiter eines Inkassobüros ist:

Sollte die Rechnung gerechtfertigt sein, und ein Inkassobüro eingeschaltet, den Betrag am selben Tag einzahlen, an dem man den Brief von Inkassobüro bekommt, und zwar mit dem Originalerlagschein bzw. dem "Mahnungserlagschein".

Dann fallen wenigstens die Kosten für das Inkasso weg (Vormittags eingezahlt, Nachmittags erst den Brief erhalten).
!:-)
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Re(5): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
24.08.2003, 08:56:40
> $1334 ABGB, der das Verschulden an Zahlungsverzögerungen regelt, spricht
> eindeutig von einem "Eingang der Rechnung oder einer gleichwertigen
> Zahlungsaufforderung"

In Zeiten ,wo ein Fax als Dokument anerkannt wird, wird ein E-mail wahrscheinlich auch als Rechnung anerkannt werden, bzw. in dem Mail das man von 12Sold bekommt ist ein Link auf die Rechnung.



> AGB hin oder her. Dadurch dass ich auf ein Papierl schreibe, es sei rechtmäßig
> dich zu verprügeln ist das noch lange nicht gültig. Selbst wenn du und ich
> zustimmen würden.

Das ist richtig, allerdings ist das eine andere Geschichte,  (Regelung unter Privatpersonen, gegen die guten Sitten...etc), ausserdem hat das nichts mit Rechnungen und dergleichen zu tun.

> Und da es gar nicht in jedem Fall möglich ist, auch Rechte die man Kraft
> Gesetzes hat durch Vertrag zu verzichten, auf jedenfalls aber Verträge
> sittenwidrig sind, die nur unter der Bedingung zustandekommen, wenn ein
> Vertragspartner den Verzicht auf seine gesetzlichen Rechte erklärt,

Du verzichtest nirgends auf Deine Rechte.
Du bekommts von 12Sold ein Mail, in dem ein Link auf deine persönliche Rechnung enthalten ist, das dürfte als Rechnungslegung reichen, da Du die Rechnung auch ausdrucken kannst.

Und zu guter Letzt:
Ich habe die Gesetze nicht gemacht, und bin auch nicht verantwortlich dafür zu machen.
Ich habe nur durch meinen Kumpel (der bei einem Inkassobüro arbeitet)einiges an Informationen und Grundwissen.
Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet kann ich natürlich nicht sagen, jedoch kenne ich den normalen Ablauf einer solchen Sache.

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Re(6): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
24.08.2003, 19:49:59
>Warum versuchst Du Dich so krampfhaft aus Deiner Verantwortung zu stehlen?

wenn ich ohne eine rechnung zugestellt zu bekommen saftige inkasso/mahngebühnen bezahlen soll würde ich es auch tun! (wir sind auf der GH seite und nicht auf bonzen prassen)

auch ich habe zweimal e-mail mahnungen von OTS bekommen, ohne vorher eine rechnung bekommen zu haben. von einer internetfirma kann man erwarten dass sie wenigstens in der lage ist ein automatisches mail zu generieren (mit empfangsbestätigung) um auf eine fällige rechnung hinzuweisen. beide male war die
mahnung zu unrecht, meine einsprüche wurden nicht beantwortet, bezahl habe ich nicht, dafür haben sie ohne begründung und verständigung mein resstliches guthaben gestrichen.

mein tip zahle die rechnung an OTS ohne die inkassogebühr. dann kann sich der KSV überlegen ob er die inkassogebühr eintreibt weiters verlang von OTS den beweis dass sie dir eine rechnung geschickt haben. (sollte in den AGBs allerdings stehen dass du dich um die fälligkeit der rechnung selbst kümmern musst und sie keine rechnung schicken müssen und das auch rechtlich haltbar sein, wird es schwierig)

auch die billigtelefonfirma cybertron hat mir meist keine rechnung geschickt sondern nur eine mahnung zuzüglüch 50 ÖS mahngebühr, dass scheint ein netter versuch gewesen zu sein ein zusatzgeschäft zu machen bevor sie in konkurs gegangen sind. bezahlt habe ich den quatsch natürlich nie.

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