Re(3): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (GrummelGrumpf am 22.08.2003, 13:05:33)
.  Re: Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??  (Fly am 22.08.2003, 13:13:47)
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Re(3): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
23.08.2003, 18:49:23
> Willst du allen ernstes behaupten, dass irgendeiner, auf der Nudelsuppe
> Dahergeschwommener mir unbegründet eine Rechnung schicken kann, und wenn ich
> darauf nicht reagiere soll ich dann die Mahn- und Inkassospesen auch noch
> zahlen dürfen für eine ungerechtfertigte Rechnung?

Ja, ist leider so.
Wenn Du auf die Rechnung nicht reagierst (Mahnungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und sind eigentlich "Kulanz" des Rechnungsstellers).

Solltest Du auf die Rechnung und Mahnungen nicht reagieren, kann der Rechnungssteller eine Pfändung beantragen.
Das lustige daran, die Pfändung wird vom Gericht anerkannt, weil das Gericht bis zu diesem Zeitpunkt nicht prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Solltest Du keinen Einspruch gegen diese Pfändung erheben, ist der Betrag zu zahlen.

Solltest Du Einspruch erheben, prüft das Gericht ob der Rechnungsteller Anspruch auf die geforderte Summe hat.

Bei Inkassobüros gilt: NIE ETWAS UNTERSCHREIBEN, meistens ist es ein Ratenvertrag mit horrenden Zinssätzen, und eine Anerkenntnis der Kosten des Inkassobüros. (Wenn keine Unterschrift vorhanden ist, tun sich die Herrschaften vom Inkassobüro schwer Ihre meist überhöhten Forderungen vor Gericht durchzusetzen).

Ein Rat von einem Kumpel, der selber Mitarbeiter eines Inkassobüros ist:

Sollte die Rechnung gerechtfertigt sein, und ein Inkassobüro eingeschaltet, den Betrag am selben Tag einzahlen, an dem man den Brief von Inkassobüro bekommt, und zwar mit dem Originalerlagschein bzw. dem "Mahnungserlagschein".

Dann fallen wenigstens die Kosten für das Inkasso weg (Vormittags eingezahlt, Nachmittags erst den Brief erhalten).
!:-)
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.  Re: Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??  (MG am 22.08.2003, 13:31:54)
 

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