Re(5): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
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.  Re: Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??  (Fly am 22.08.2003, 13:13:47)
.  Re: Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??  (MG am 22.08.2003, 13:31:54)
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Re(5): Onetwosold droht mit Inkassobüro...!!??
24.08.2003, 08:56:40
> $1334 ABGB, der das Verschulden an Zahlungsverzögerungen regelt, spricht
> eindeutig von einem "Eingang der Rechnung oder einer gleichwertigen
> Zahlungsaufforderung"

In Zeiten ,wo ein Fax als Dokument anerkannt wird, wird ein E-mail wahrscheinlich auch als Rechnung anerkannt werden, bzw. in dem Mail das man von 12Sold bekommt ist ein Link auf die Rechnung.



> AGB hin oder her. Dadurch dass ich auf ein Papierl schreibe, es sei rechtmäßig
> dich zu verprügeln ist das noch lange nicht gültig. Selbst wenn du und ich
> zustimmen würden.

Das ist richtig, allerdings ist das eine andere Geschichte,  (Regelung unter Privatpersonen, gegen die guten Sitten...etc), ausserdem hat das nichts mit Rechnungen und dergleichen zu tun.

> Und da es gar nicht in jedem Fall möglich ist, auch Rechte die man Kraft
> Gesetzes hat durch Vertrag zu verzichten, auf jedenfalls aber Verträge
> sittenwidrig sind, die nur unter der Bedingung zustandekommen, wenn ein
> Vertragspartner den Verzicht auf seine gesetzlichen Rechte erklärt,

Du verzichtest nirgends auf Deine Rechte.
Du bekommts von 12Sold ein Mail, in dem ein Link auf deine persönliche Rechnung enthalten ist, das dürfte als Rechnungslegung reichen, da Du die Rechnung auch ausdrucken kannst.

Und zu guter Letzt:
Ich habe die Gesetze nicht gemacht, und bin auch nicht verantwortlich dafür zu machen.
Ich habe nur durch meinen Kumpel (der bei einem Inkassobüro arbeitet)einiges an Informationen und Grundwissen.
Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet kann ich natürlich nicht sagen, jedoch kenne ich den normalen Ablauf einer solchen Sache.

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