Re(5): AGB's
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » AGB's (24 Beiträge, 334 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.  Re: AGB's  (Sajhtam am 04.11.2003, 18:53:15)
..  Re(2): AGB's  (Duronn am 04.11.2003, 18:56:44)
...  Re(3): AGB's  (Sajhtam am 04.11.2003, 19:04:21)
...  Re(3): AGB's  (abstuerzer am 04.11.2003, 19:05:06)
....  Mal langsam mit den jungen Pferden... ;)  (Zeus am 04.11.2003, 19:58:36)
.....  eure Sorgen möcht ich haben.....  (abstuerzer am 04.11.2003, 23:05:36)
......  Häää?  (Zeus am 05.11.2003, 12:48:01)
.......  Re: Häää?  (abstuerzer am 05.11.2003, 16:31:15)
........  Re(2): Häää?  (Zeus am 05.11.2003, 20:03:09)
.........  Re(3): Häää?  (abstuerzer am 05.11.2003, 21:04:31)
.  Re: AGB's  (mjy@geizhals.at am 04.11.2003, 19:11:29)
..  Re(2): AGB's  (M.A. Morpheus am 04.11.2003, 23:39:34)
...  Re(3): AGB's  (AVS am 05.11.2003, 12:58:18)
....  Re(4): AGB's  (M.A. Morpheus am 05.11.2003, 13:31:00)
.....
Re(5): AGB's
05.11.2003, 14:04:13
Schlag mich, aber HTFSIK:
RIS führt es unter ECG als eigenes Gesetz.

Unter §26 stehen die Strafen:
§ 26. (1) Ein Diensteanbieter begeht eine Verwaltungsübertretung
und ist mit Geldstrafe bis zu 3 000 Euro zu bestrafen, wenn er
  1. gegen seine allgemeinen Informationspflichten nach § 5 Abs. 1
     verstößt,
  2. gegen seine Informationspflichten für kommerzielle
     Kommunikation nach § 6 verstößt,
  3. gegen seine Informationspflichten für Vertragsabschlüsse nach
     § 9 Abs. 1 verstößt oder entgegen § 9 Abs. 2 keinen
     elektronischen Zugang zu den freiwilligen Verhaltenskodizes,
     denen er sich unterwirft, angibt,
  4. entgegen § 10 Abs. 1 keine technischen Mittel zur Erkennung und
     Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung stellt oder
  5. entgegen § 11 die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen
     Geschäftsbedingungen nicht so zur Verfügung stellt, dass sie
     der Nutzer speichern und wiedergeben kann.
  (2) Eine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 liegt nicht vor, wenn
die Tat den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet
oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe
bedroht ist.

Tätige Reue

  § 27. (1) Die Behörde kann einen Diensteanbieter, der die
Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz verletzt, darauf hinweisen
und ihm auftragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer von ihr
festgelegten angemessenen Frist herzustellen. Dabei hat sie ihn auf
die mit einer solchen Aufforderung verbundenen Rechtsfolgen
hinzuweisen.
  (2) Ein Diensteanbieter ist wegen einer Verwaltungsübertretung
nach § 26 Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn er den gesetzmäßigen
Zustand innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist herstellt.





mfg
AVS

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......  Re(6): AGB's  (M.A. Morpheus am 05.11.2003, 14:21:12)
.  Re: AGB's  (mjy@geizhals.at am 04.11.2003, 19:15:18)
..  Re(2): AGB's  (Tomassini am 04.11.2003, 20:09:01)
...  Re(3): AGB's  (Zeus am 04.11.2003, 21:34:40)
.  Re: AGB's  (Strumpf am 05.11.2003, 16:58:17)
..  Re(2): AGB's  (abstuerzer am 05.11.2003, 17:16:11)
...  Re(3): AGB's  (abstuerzer am 05.11.2003, 17:25:31)
....  Re(4): AGB's  (Frechdaxx am 05.11.2003, 18:54:40)
 

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