Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
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Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
RSG
09.01.2004, 21:13:50
Hi gh!

Vor Weihnachten ist mir eine meiner 2 Fujitsu MPG3307AH (3 Jahre Garantie)eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Platten ca 2 Jahre alt. Daraufhin habe ich mich mit DITech in verbindung gesetz. Die jedoch verwiesen mich auf die Firma Fujitsu welche sich im bezug auf Garantie total unkooperativ verhalten.

Nach längerem Mail verkehr erhielt ich dann schließlich diese Antwort

>Sehr geehrter Herr ...,
>
>eine Kulanzregelung (Direktabwicklung) unter folgenden Voraussetzungen möglich:
>
>Gerät muss als Einzelgerät gekauft worden sein
> ( darf also nicht eingebaut in einem System oder PC gekauft worden sein da
>ansonsten die Garantiebedingungen des Händlers für das System/ den PC gelten):
>
>Gerät muss innerhalb der letzten 12 Monate erworben worden sein, da sich unser >mögliches
>Kulanzangebot auf 12 Monate beschränkt.
>
>Erbringung der Originalrechnung aus welcher Modell, Seriennummer, Name, >Adresse,
>Telefonnummer des Händlers ersichtlich sind.
>Quittungen / Proformarechnungen oder handschriftliche (Privat)-Rechnungen z.b.
>aus Gebrauchtkäufen wie EBAY können nicht akzeptiert werden.
>
>Sollten obige Voraussetzungen erfüllt sein, senden Sie bitte das betreffende Gerät >zum
>Austausch an folgende Adresse:
>
>FUJITSU DEUTSCHLAND
>z.H. HERR Porter
>FRANKFURTER RING 211
>D - 80807 MÜNCHEN
>
>In der Hoffnung auf Ihr Verständnis, verbleiben wir
>
>Mit freundlichen Grüßen
>
>Paul Porter
>Tech. Hotline
>Fujitsu Deutschland GmbH

Da meine HDD zu diesem Zeitpunkt schon 2 Jahre alt war hab ich Herrn Porter auf diese url verwiesen ( http://www.fdg.fujitsu.com/home/product.asp?L=de&PID=229  )

aus der klar herausgeht dass es auf diese Festplatte 3 Jahre Garantie gibt.

Leider meldet sich Herr Porter seit 2 Wochen nicht mehr und ich weiß erhlichgesagt nicht mehr wie ich jetzt weiter vorgehen soll, bräuchte nämlich die HDD recht dringend und jetzt bitte keine Kommentare wie neue kaufen etc. ist leider als Schüler nicht drinnen :-(

plz helfts mir
thx
RSG

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Re: Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
09.01.2004, 21:59:16
Die Sache ist doch klar:

Gewährleistungsansprüche (sechs Monate) gegenüber dem Verkäufer (DITech) sind abgelaufen.

Garantieansprüche gegenüber Hersteller (Fujitsu) sind mangels direktem Vertriebspartner nicht vorhanden.

Garantie-Kulanz durch Direktabwicklung ist ebenfalls abgelaufen.

Wie hier schon oft besprochen, sind Garantieansprüche eine freiwillige Serviceleistung des Herstellers, die oft nur unter ganz bestimmten Bestimmungen und Voraussetzungen eingefordert werden können. Ganz offensichtlich erfüllt Deine Platte die Bedingungen zu einer Garantieleistung nicht.

Fujitsu hat sich relativ klar zu seinen Garantie-Bedingungen geäussert und ich vermute, dass sie davon nicht mehr abgehen werden. Es bleibt also nur mehr ein nochmaliger Gang zum DITech. Da sie einen Distributor gewählt haben, der durch seinen Konkurs (wer war denn das überhaupt?) Deine Garantieansprüche geschmälert hat, besteht zumindest eine moralische Verpflichtung, Dir zu helfen. Manchmal muss man dem RMA-Mitarbeiter sehr gut zureden, damit er sich zu einer ausserordentlichen Zusatzleistung bewegen lässt - vielleicht gelingt Dir das mit vielen Bitten. Wenn nicht, kannst Du Deinen Fall ja als letzte Möglichkeit dem Geschäftsführer vortragen und demutsvoll auf seine Mitverantwortung hinweisen.

Anspruch auf eine Tausch oder eine Reparatur dürftest Du aber meiner Einschätzung nach nicht haben.

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Re(8): Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
12.01.2004, 19:48:28
"Aber mein Widerspruchsgeist, Du kennst mich ja..."

Jo mei, da haben sich in uns die zwei richtigen gefunden. |-D

"... die bereits auf der Herstellerseite deutlich relativiert wurde"

Veto B-)
Als Relativierung seh ich das nämlich nicht. Es wird ja lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Garantiefall über den Händler abzuwickeln ist. Wobei - "gegenüber direkten Vertriebspartnern" - heisst im Klartext: Man halte sich an den namhaften Fachhandel und eher weniger an die *Mexikoplatz KEG - Handel mit PCs, Drogen und Waffen aller Art*, die ggf. genau nicht über den direkten Vertriebsweg bezieht.

Ich gebe mich da altvaterisch und bevorzuge Händler, die ein gewisses Mass an Aftersales-support bieten. Was heisst da "bevorzuge" - ich ERWARTE das von einem Händler.

In diesem Zusammenhang: was schert's mich barzahlende, herzlose Socke - in meiner Funktion als Kunde (aka: König - zumindest der Legende nach. |-D ) - welchen Lieferanten der Händler gewählt hat? Habe ICH ihm etwa seine Bezugsquellen vorgeschlagen? Konkurs ist etwas Hässliches, und läuft unter Geschäftsrisiko. Es ist aber IMHO nicht einzusehen, dass ein Händler SEIN Geschäftsrisiko mit einer lockeren Handbewegung einfach so an den Kunden weiterreicht. Mindestens ein Kulanzvorschlag muss drin sein, wie so eine Sache zu regeln sei.
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Re(10): Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
13.01.2004, 10:08:23
"Nun zeugt es aber schon von beträchtlicher Einfalt, anzunehmen, dass sich Hersteller mit üblichem Detailhändler direkt abgeben."

Vergebung, dass ich "Vertriebspartner" nicht übersetzt habe mit Grosshändler/Distributor.
... was wiederum so selten nicht ist: Garantievereinbarungen beziehen sich oft darauf, dass über autorisierte Vertriebswege bezogen wurde (resp: bezogen werden musste).

Dieses Forum hat schon einige Threads gesehen, wo Endverbraucher im Garantiefall das böse Erwachen erleben durften - sei's nun bei Eigenimport aus Tschibutti, oder weil ein Händler besonders "innovativ" eingekauft hatte - wenn der regionale Distri eine Garantiebearbeitung ablehnt, da dieses Gerät nicht über ihn vertrieben wurde. War da nicht kürzlich noch ein thread zu enorm günstigen Marken-Digicams, wo sich das Rätsel des Schnäppchenpreises gelüftet hatte, als der regionale Distri bei Garantieansprüchen auf den holländischen Distri verweisen musste ... von dem der Händler diese Kameras bezogen hatte? ;-)

Der Grundtenor dieses threads damals war, das sei nahezu eine "Linke" des Händlers, für die er ensprechend die Verantwortung zu übernehmen hat. Denn ein Kunde kann darauf vertrauen, dass die Herstellergarantie Bestandteil des Lieferumfangs ist, für den er beim Kauf eines Markenartikels bezahlt.

Und damit schliesst sich der Kreis: In ebendiesem Sinn ist der Konkurs eines Zulieferers das Geschäftsrisiko des Händlers, und allfällige Auswirkungen haben nicht auf den Kunden abgewälzt zu werden - der im guten Glauben darauf vertraut, ein Händler hat ihm sein Markengerät incl. nutzbarer Herstellergarantie "als Lieferumfang" verkauft (zumindest kassiert hatte er ja dafür).
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Re(11): Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
13.01.2004, 10:31:40
Vergebung, dass ich "Vertriebspartner" nicht übersetzt habe mit Grosshändler/Distributor.

Nein, nein. So kommst Du mir jetzt nicht aus. Dort steht nicht "Vertriebspartner", sondern "direkter Vertriebspartner". Nachdem DU sehr wohl lesen kannst, solltest Du imstande sein, den Unterschied zu erkennen, gelle?

Weiters wollen wir doch (zum hundersten Fall) darauf hinweisen, dass Garantie immer mit nahezu beliebigen Bedingungen verknüft werden kann und in der Regel auch wird. Wer sich also um die Garantiebedingungen also erst zum Zeitpunkt des Inanspruchsnahme-Wollens kümmert, wird selbst beim Auto mehr als nur ein blaues Wunder erleben.

Der Grundtenor dieses threads damals war, das sei nahezu eine "Linke" des Händlers, für die er ensprechend die Verantwortung zu übernehmen hat. Denn ein Kunde kann darauf vertrauen, dass die Herstellergarantie Bestandteil des Lieferumfangs ist, für den er beim Kauf eines Markenartikels bezahlt.

Und dieser Grundtenor ist eben - und das hat jetzt mit meinem Widerspruchsgeist aber gar nichts zu tun - falsch. Er ist bestenfalls ein Symptom für den Zustand unserer Gesellschaft. Denn dass die immer schon bekannten und auch zum Verkaufszeitpunkt gültigen Herstellergarantie-Bedingungen auch in solchen Fällen Geltung haben, ist wohl unstrittig. Aber, wie schon gesagt: "I bin im Recht. Immer. Und wenn i mal net im Recht bin, dann muss eben Kulanz her!"

Das Risiko eines Händlers beschränkt sich nach geltendem Recht selbstverständlich auf den "Untergang" seiner Lieferanten/Herstellerkette im Gewährleistungsfall. Hier hat der Verkäufer (Händler) selbst dafür einzustehen. Nicht aber im Fall einer Garantie eines anderen Garantiegebers, die er nur weiterreicht, an deren Erfüllung er nicht mal beteiligt ist bzw. sein muss. (Er kann Dir bei der Erfüllung gegen Entgelt helfen, hat dazu aber keinerlei Verpflichtung.)

GrummelGrumpf
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Re(12): Fujitsu tauscht Festplatte innerhalb der Garantiefrist NICHT aus!
13.01.2004, 13:11:19
"Nein, nein. So kommst Du mir jetzt nicht aus. Dort steht nicht "Vertriebspartner", sondern "direkter Vertriebspartner". Nachdem DU sehr wohl lesen kannst, solltest Du imstande sein, den Unterschied zu erkennen, gelle?"

Ja, wenns'd mich halt ned auslasst, dann ... |-D ... muss ich eben expliziter werden:
"Direkter Vertriebspartner" heisst im Klartext, dieser/ein Hersteller arbeitet mit dezitierten Vertriebskanälen. Man kann also - um an mein Bsp. anzuschliessen - als AT-Händler nicht einfach beim (günstigeren) Distri in Holland oder Tschibutti etc. ordern, sondern hat sich an den vom Hersteller dezitierten Vertriebskanal zu halten. Aka: Die von ihm für diesen regionalen Bereich gewählten B2B-Vertriebspartner.
Resp.: Einkaufen "können" tut man (als Händler) wohl bei beliebigen Quellen, fällt dann aber um den "vollen Lieferumfang" um. Ich formuliere in voller Absicht "man = der Händler", und nicht etwa der Kunde, denn (zum 17. mal ;-) ) der Kunde geht vom guten Glauben aus, er bezahlt beim Händler für den vollen Lieferumfang dieses Modells, wie es im (online-)Katalog des Herstellers beschrieben wird. Und das heisst eben u.a.: mit Herstellergarantie.

Der Fairnesshalber erwähne ich zum konkreten Fall, dass man sich auf der Fujitsu-page in der Tat dumm & dämlich sucht nach den genauen Garantiebestimmungen. Das ist ein grober Schnitzer des Herstellers.

"... ein Symptom für den Zustand unserer Gesellschaft. ...
... "I bin im Recht. Immer. Und wenn i mal net im Recht bin, dann muss eben Kulanz her!"


Hmmmmm ... du konterst Polarisierung mit Polarisierung. ;-)
(Das ist IMHO legitim, aber ich steh' ja auch dazu, das nach eigener Massgabe zu tun http://forum.geizhals.at/t220040,1249776.html#1249776  )

Ich denke, es ist ein schmaler Grat, ab wann man das einem Kunden zum Vorwurf machen kann, weil "am Ende des Tages" es der Kunde ist, der vom Händler umworben wird.
Kennen wir nicht alle die "Kauferfahrung", als potentieller Käufer in einem Geschäft GNÄDIGERWEISE von einem Verkäufer bedient zu werden? Ein Verkäufer, der einem erstamal minutenlang warten lässt, weil er gerade ein Schwätzchen mit einem Kollegen hält, und dann denkbar unhöflich und unwillig "sich dazu herablässt", einen zu bedienen. Die Mehrzahl von uns (... Kunden) wird die Conclusio ziehen, sich nächstens einen anderen Händler zu suchen, bei dem man nicht "darum betteln muss, etwas kaufen zu DÜRFEN".

Wie ich schon oftmals festgestellt habe: Die harschen Bedingungen des PC-Handels in Ehren, mit mageren Margen, unerbittlichen Lieferanten, heftiger Konkurrenz etc. etc. etc. ... unter'm Strich aber ist es Einzelhandel der um Kundschaft buhlt - so wie jede andere Einzelhandelssparte. Einzelhandelskunden besitzen nunmal die "Präpotenz", mehr zu wollen als *Ware-gegen-Geld,-und-Tschüss*. Das ist legitim -> sie sind numal die zahlenden Kunden. Die Geschäftsgrundlage des Händlers. Ein Händler, der mit dieser Tatsache nicht leben kann, jo mei ... was kann man dem wohl raten? :-)
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