Re(2): Wozu eine Lieferfristenanzeige bei F&M-Shop ????
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Wozu eine Lieferfristenanzeige bei F&M-Shop ???? (8 Beiträge, 192 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Wozu eine Lieferfristenanzeige bei F&M-Shop ????
28.01.2004, 09:58:55
Da ich leider auf meine Mails keine Antwort bekomme und bei Anrufen nur vertöstet werde, möchte ich der Firma F&M mal eine grundsätzliche Frage stellen.
Wozu habe Sie eigendlich auf Ihrer Bestellseite eine Lieferfristenanzeige.
Ich habe bei Ihnen am Freitag den 16.01.2004 eine Grafikkarte ASUS Radeon 9600 XT/VIVO bestellt und noch am selben Tag überwiesen.
Laut damaliger Anzeige war der Artikel "kurzfristig lieferbar" (2 Sternchen)
Da ein Sternchen "Innerhalb einer Woche lieferbar" bedeutet, ging ich von ca. 3 - 4 Tagen aus.
Nachdem der Betrag noch am selben Tag überwiesen und auch tatsächlich von meinem Konto abgebucht wurde, erhielt ich von Ihnen am fogenden Dienstag vormittag die Bestätigung des Geldeingangs.
Da jedoch der Bestellstatus am Donnerstag nachmittag noch immer auf "Offen" stand, rief ich bei Ihnen an und ich wurde auf Freitag vertröstet.
Bei meinem Anruf am Freitag hieß es Montag vormittag und am Montag wurde ich dann mal eben auf eine voraussichtliche Auslieferung am "FREITAG den 30.01.2004" vertröstet.
Ich hätte kein Problem damit, da die Zulieferer ja auch mal Fehler machen können.
Da aber trotzdem die Lieferfristanzeige trotz meines Hinweises beim Telefonat noch immer auf "kurzfristig lieferbar" steht, muß ich hier glaublich einen gewissen Vorsatz unterstellen.
Ich hoffe nicht, dass Sie als Firma Ihre Kunden absichtlich mit falschen Lieferzeitangaben ködern um sie dann zig mal zu vertrösten.
Dies wäre glaublich ein klarer Betrug und die Statsanwaltschaft würde hier sicherlich hart vorgehen.

Bitte um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

J.Grabs


Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Wozu eine Lieferfristenanzeige bei F&M-Shop ????
28.01.2004, 11:43:50
Sehr geehrter Herr GrummelGrumpf,

erstens bin ich kein Rechtsgelehrter und zweitens wußte ich nicht, dass Staatsanwälte so arm sind.

Zum Thema "Betrug"

1) Bitte schön:

§ 263 Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2)  

Betrug ist meiner Meinung nach wenn ich potenzielle Kunden mittels einer Falschbehauptung zum Kauf meines Produktes bewege und somit in ein Geschäftsverhältnis mit einem hieraus resultierenden finanziellen Vorteil für mich bringe.

3)

In meinem Fall habe ich die Firma meines Vertrauens nach folgenden Kriterien ausgewählt:

1. F&M war zu dieser Zeit eine der günstigsten Anbieter
2. bei F&M wurde eine Lieferung kurzfristig (unter einer Woche) angegeben.
3. Die Bewertungen waren nicht sehr schlecht

Nun kannst Du Klugsch... mal raten wo die Falschbehauptung lag.
Wenn ich bei der Suche eines Händlers korrekt über die tatsächliche Lieferzeit informiert worden wäre, dann hätte ich mich logischerweise für einen anderen Händler entschieden.
Abgesehen davon gibt es selbige Karte mittlerweile bei mehreren Händlern günstiger wodurch ich nebenbei zusätzlich eine Geldeinbuße habe. (Worum es jedoch hier nicht gehen soll)

4)

Weil sich die Staatsanwaltschaft ihres Berufes wegen mit Betrugsfällen beschäftigen muß.
Jedoch habe ich nicht behauptet dass ich jetzt gleich die Staatsanwaltschaft auf diese Firma hetzen will.
Darüber hinaus hast Du das eigendliche Thema nicht erfaßt.
Nochmal zum Mitschreiben: "Wozu eine Lieferfristenanzeige bei F&M-Shop ????"

Gruß J.Grabs


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung