Re(4): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis
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Re(4): Das Umtauschrecht und seine Anwendung in der Praxis
31.01.2004, 15:38:24
Diejenigen, die in Dinosaurier-Manier noch reale Läden frequentieren betrifft dieser Thread ohnehin nicht, da sie weder Rückgabe- noch Rücktrittsrecht haben und die Sachen die sie zum Geschäft raustragen allenfalls unter Kulanz des Händlers wieder in den Store zurückbefördern können. In Anbetracht dessen kommt somit wieder meine geäusserte Ansicht zum Tragen, dass jemand der bei online gekauften Waren lediglich einen Umtausch einfordert ohnehin ein netter Geselle ist, er könnte, voll im Recht, innerhalb gewisser Fristen auch wesentlich mehr einfordern. Notfalls mit Hilfe von Staatsgewalt.

Wenn man das so bedenkt, ist man als Dinosaurier sowieso der Gelackmeierte. Der moderne Säuger und andere evolutionsmäßig höherstehende Subjekte können sich Sachen bestellen, in aller Ruhe ausprobieren und bei Nichtgefallen mit lediglich ein oder zwei Zeilen der Erklärung seines Begehrs das Geschäft rückabwickeln. Der Dino hingegen muss unter ständigen Einreden des abschlussgeilen Verkäufers seine Wahl treffen und kann dann hinterher, sollte trotz aller Vorinformiertheit (denn dumm ist der Dinosaurier ja nicht) doch eine Fehlentscheidung getroffen worden sein, das erstandene Produkt nicht mal zurückbringen bzw. muss wie vor 1000 Jahren als noch Ritter Kunibert durch die Ländereien reitete auf die Wohlgesonnenheit seines Händlers vertrauen.

Gruss, Bucho :-P

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