Frage zu AGB
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Re(3): Frage zu AGB
04.03.2004, 17:09:25
"... und somit kann man das gekaufte Produkt natürlich nicht mehr in der unbeschädigten Originalverpackung zurückschicken (wenn man das Produkt getestet hat) "

Yupp das siehst du ganz richtig.

Resp.: Wenn doch das Wörtchen "wenn" nicht wär'.
Selbstverständlich kann man Online-gekaufte Ware lt. FAG "in der unbeschädigten Originalverpackung zurückschicken", wenn ... man sie nämlich NICHT öffnet.

Verwechsle das FAG nicht mit einem gesetzlich verpflichtenden *Universalversand-Rückgaberecht*, das jeder Online-shop jedem Kunden anbieten muss. Es geht beim FAG eigentlich darum, dass man nicht irrtümlich bestellte Ware bindend kaufen muss. D.h.
- hat dein Nachwuchs irrtümlich mit deinem Kunden-login geordert.
- hast du dich beim Onlinebestellen verclickt.
- ... sei's nun, weil selbst schuld, oder schlechtes Shop-login

In solchen Fällen schützt das FAG den Kunden, einen Irrtum möglichst schnell und einfach rückgängig zu machen.

Das FAG gibt dir aber definitiv nicht den "gesetzlichen Anspruch" auf eine Testwoche mit der Ware und bei-Nichtgefallen-Rückgabegarantie.

Jo mei,
da wären schon so einige Schlauberger auf die Idee gekommen, für ihre Wochenendparty keinen Videobeamer um teures Geld zu mieten, sondern ihn doch viel lieber Mittwochs online zu ordern und Montags (nach der Wochenendparty mit Nonstop-Videogebeame |-D ) retour zu schicken, denn der Händler "hat das Zeugs doch gratisumsonst wieder retourzunehmen! Wir werden's ja wohl noch ausprobieren dürfen, bevor wir's kaufen?!"

Nö, absolut nicht!
Allein schon der Verschleiss der Beamerlampen ist ein geldwerter Faktor (den sich Verleihe entsprechend bezahlen lassen), der selbstverständlich vom Händler in Abzug gebracht wird.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Re(2): Frage zu AGB
04.03.2004, 13:07:16
Ja, diese AGB sind endlich mal ordentlich verfasst!
Ich habe nämlich neulich bei Digitale Welt eine Canon Digital Ixus 400 bestellt und auch schnell geliefert bekommen. Habe mich aber umentschieden und von meinem Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312d) Gebrauch gemacht und die Kamera orginalverpackt zurückgeschickt.
Ich habe dann ca. 10 Tage später auch das Geld für die Kamera (339€) zurückbekommen, nicht aber die Versandkosten. Meine erste Mail wurde folgendermaßen beantwortet:
--------------------------------------------------------------------------------
Wir übernehmen bei Warenrücksendungen keine Kosten.

4. Rückgaberecht, Warenrücksendung und Garantiefall

Wir gewähren gem. Fernabgabegesetz eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Sendung.

Die Rücksendung der Ware muss für Digitale-Welt kostenfrei erfolgen.
Die Gebühren übernehmen Sie bitte.

Bei Rücksendungen in einwandfreiem, ungebrauchtem und vollständigem Zustand, in unbeschädigter Originalverpackung, erfolgt auf Wunsch Rücküberweisung des Kaufpreises. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst. Bei Rücksendung ist der Rechnungsdurchschlag beizufügen. Bei einer Rücksendung haften wir weder für Beschädigung noch Verlust der Ware.

Kaufen Sie sich eine Kamera bei einem Händler vor Ort müssen Sie bei Rückgabe des Artikels den Händler erneut aufsuchen. Auch hier erhalten Sie keine Kosten von ihm für Fahrtkosten oder etc. erstattet.
--------------------------------------------------------------------------------
Die habe ich eingefordert mit dem Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen im BGB ( § 357 Abs. 2). Jetzt antwortet der Verkäufer (Digitale Welt) nicht mehr und das Telefon wird auch nicht abgehoben.
Es geht zwar "nur" um 6,70€, aber wenn so ein Händler das mit einer Person macht, dann macht der Händler das auch mit weiteren Personen und da hört der Spass dann auf.
Was halten denn unsere Experten hier davon?

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