K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!! (42 Beiträge, 1894 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
28.04.2004, 22:11:16
Hallo liebes Forum!

Habe mich extra hier wegen diesem Thema angemeldet und möchte auch gleich loserzählen.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand für meine Lage Präzedenzfälle aufzeigen könnte, die mir beim Prozess weiterhelfen. Mitkläger bei einer eventuellen Sammelklage (K&M scheint ja sowas öfter abzuziehen) sind natürlich herzlich willkommen. Einfach hier oder per Mail melden. Danke im Voraus!

Nun die Story:
Vor 2 Jahren bestellte ich u.a. für 800€ ein Mainboard und eine Grafikkarte. Diese Bestellung war die damalig teuerste im Verbund mit anderen Bestellungen für einen neuen PC. Die Zahlung wurde wie schon immer per Nachnahme geregelt und lief damals glatt über die Bühne, wie auch davor und danach.
Vor einiger Zeit, 2 Jahre nach der Zahlung, flatterte mir ein Anwaltsschreiben ins Haus, ich solle doch bitte die ausstehenden 800€ begleichen - und das ohne vorherige Mahnung!! Ich dachte an einen schlechten Scherz, rief aber trotzdem mal beim K&M-Kundenservice an, der mir die weise Antwort gab, dass in ihrer Datenbank die Zahlung noch aussteht. Auf die Frage hin, wie ich dann das Zeug haben kann, da die Zahlung ja Nachnahme war, kam die lapidare Antwort, dass solche Probleme von der zuständigen Anwaltskanzlei geregelt werden und die Buchhaltung da nix machen kann - ah ja...
Nun gut, dann eben ein wenig Nachdruck; ich kontaktierte meinen Anwalt und beschrieb ihm die Lage. Auch er fand es äußerst komisch und nahm sich der Sache an. Nach einem halben Jahr Hickhack der Kanzleien stand nun vor 2 Wochen der Prozess an. Da ich dank dem schwachsinnigen deutschen Rechtssystem in der Beweispflicht war (fragt mich nicht warum), legte ich deutlich dar (man muss sich dabei vorstellen: K&M lässt die Originalrechnung, die ganz klar "NACHNAHME: BEZAHLT" vermerkt, nicht gelten!!), wie die Vorgehensweise der Firma war und dass eine strafbare Handlung meinerseits nicht möglich sein kann. Auch der Richter empfand die Handlungen der Firma als äußerst dubios, soweit man das seinen schmunzelnden Äußerungen entnehmen konnte. Allerdings hat K&Ms Kanzlei noch einen Nachforschungsauftrag laufen, deswegen wurde das ganze vertagt.
Mein Anwalt bat mich, im Internet nach Präzedenzfällen zu forschen, darum schreibe ich nun hier. Ich habe auch schon versucht, persönlich andere Betroffene zu kontaktieren (gibt ja dutzende von Beschwerde-Threads), nur leider ist hier die Anonymität des Internets kein Segen. Bisher hat sich von den 3 Leuten, die wenigstens ihre EMail-Adresse öffentlich kenntlich machten, keiner gemeldet, die restlichen 20-30 waren gar nicht zu erreichen.

Ich hoffe nun, auf diesem Weg etwas Resonanz zu bekommen, danke schonmal im Voraus und verbleibe mit Grüßen.

Franz Berwein


P.S.: Ich bin 20 Jahre alt .. wenn man einen Vergleich mit anderen Betroffenen zieht, scheint sich die Firma bzw. deren Anwaltskanzlei tatsächlich auf die Altersgruppe 18-25 einzuschießen, die wohl in solchen Fällen weniger Erfahrung haben und dann lieber gleich zahlen oder sich keinen Anwalt leisten können. Perfide...

Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
UMC
29.04.2004, 11:41:25
OK, sachlich und zwischenmenschlich ist dem nichts hinzuzufügen. Punkt für dich.

Generell aber sehe ich hier eine bedenkliche Tendenz: Da artet ein ganz normaler alltäglicher Vorgang in juristische Spitzfinigkeiten aus, die ein Normalsterblicher (d.h. nicht täglich im Versandhandel bestellender) nicht einmal vom Hörensagen kennt.

Ja Himmel, muss ich mir jetzt schon präventiv einen Anwalt nehmen, bloss weil ich bei einem seit Jahren bestehenden Händler (will heissen, gemeinhin kann man davon ausgehen, dass Betrüger und Schwindler keine lange Überlebensfähigkeit haben) einen Einkauf tätigen will? Ist unsere Rechtssprechung so praxisfremd, dass ein Händler mehrfach ungestraft Kunden willkürlich nach Jahren (!) der Zahlungsunwilligkeit bezichtigen kann?

Der hiesige Forumsbereich sollte meines Erachtens in Summe seiner Postings eine Abschätzung ermöglichen, bei welchen Händlern man ruhigen Gewissens einkaufen kann und welche eher problematische Vorgänge erwarten lassen.

Insofern hinterlässt es einen schalen Nachgeschmack, wenn jemand wie der Threaderöffner halbwegs vernünftig seine Geschichte darlegt, nach Gleichgesinnten sucht, statt dessen aber mit - etwas simplifiziert betrachtet - "selber schuld" Postings konfrontiert wird. Da gibt es viele andere, die eine solche Abfuhr weit mehr verdienen.

Für mich ist nach den c't Berichten und diesem Thread klar, dass ich bei einer bestimmten Firma, die wir hier nicht nochmals explizit nennen wollen, niemals einkaufen werde, nicht einmal falls es mich nach Deutschland verschlagen sollte.

mfg
UMC
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
29.04.2004, 18:11:41
Hallo!
Da ich hier genannt wurde möchte ich mal antworten. Mein Fall ist schon ein anderer, als der hier beschriebene!
Ich habe damals einen Monitor nicht erhalten und muß jetzt wohl trotzdem dafür bezahlen. Das liegt daran daß K&M 2001 den Monitor ordnungsgemäß (vor meiner Stornierung; wichtig!) an den Spediteur übergeben hatte und nach altem Recht (bis 2002), das für meinen Fall gilt, das Risiko umittelbar mit dieser Übergabe an den Käufer übergeht.
Was also vielleicht für diesen Thread hilfreich sein könnte: Auch wenn wir jetzt das Jahr 2004 schreiben, gelten für Sachverhalte, die vor 2002 ihren Ursprung haben, noch das bis dahin gültige BGB a.F.. Wer nach 2002 bestellt hat ist besser dran, da hier die Risiken eines Versendungskaufs bis zum ERHALT der Ware beim Verkäufer liegen.
Und bevor ich wieder Drohungen von Geizhalz bekomme, ich würde fälschlicherweise K&M Betrug o.ä vorwerfen, muß ich sagen, daß dies nicht der Fall ist. Ich werfe K&M nur ihre mangelnde Kundenbetreung vor: der Missstand hätte viel früher als erst nach 2(!) Jahren hätte bemerkt werden müssen (zB. Mahnung vermeintlich offener Rechnungen), so daß noch 2001 alles zu beidseitiger Zufriedenheit hätte geregelt werden können. Ich kenne zudem den CT-Artikel "Vorsicht Kunde!", kann den hier aber nicht zur Verfügung stellen, da er kostenpflichtig ist. In diesem wird die mangelhafte Abwicklung solcher Fälle bei K&M ebenfalls scharf angemahnt.
Viele Grüße an alle :-)

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
28.04.2004, 22:52:19
"man muss sich dabei vorstellen: K&M lässt die Originalrechnung, die ganz klar "NACHNAHME: BEZAHLT" vermerkt, nicht gelten!! "

Ist der Prozess bereits am Laufen, dann scheinst du das wissentlich falsch darzustellen ...

... denn dein Rechtsanwalt müsste dich bereits belehrt haben, dass der Händler nicht etwa "die Rechnung nicht gelten lässt", sondern er lässt die Rechnung nicht als Zahlungsnachweis gelten! Und wenn da hundertmal *Bar per Nachnahme*, *Nachnahme - bezahlt* etc. etc. etc. draufsteht.
Ein Zahlungsnachweis ist die Bestätigung des Typs, dem du das Geld übergeben hast. IdR. seine UNTERSCHRIFT unter *Nachnahme - bezahlt*, *Betrag erhalten* etc.
Das, und NUR das liefert den Beweis, dass eine Geldübergabe (also: Bezahlung der Ware) stattgefunden hat.


Ich kenne das Szenario aus meiner beruflichen Praxis bei einem Distri. Da ist es alle heiligen Zeiten schonmal passiert, dass eine Nachnahme-Lieferung irrtümlich als *frei Haus* ausgeliefert wurde. War's mal unser Fehler, war's mal der Fehler unseres Spediteurs ... egal, denn die Firma, die's irrtümlich frei bekommen hat, hatte ja keinen Nachweis über die (nie stattgefundene) Bezahlung der Lieferung! Und kein Nachweis über die Bezahlung = kein "Eigentumsübergang der Ware" laut Geschäftsvertrag. Auf der Rechnung kann 100x "Nachnahme" draufstehen, mit Aufkleber in Leuchtfarbe und allem Drum & Dran - das ist kein Beleg (aka: Beweis) für eine Geldübergabe.

Ich schätze mal, so oder ähnlich hat's dir bereits dein eigener Anwalt erklärt.

Ich jedenfalls habe mich wegen solcher Fälle schon mit einigen Firmenkunden rumstreiten dürfen ... "Nicht bezahlt? Wieso, auf der Lieferscheinrechnung ist aber ein Aufkleber mit *bar per Nachnahme* - das müssen wir doch bezahlt haben, sonst hätten wir's ja nicht bekommen ..." ... bei Firmen bisschen einfacher, das. Die machen schnell mal Kassensturz und merken, dass der vermeintliche Nachnahmebetrag ja gar nicht aus der Kasse fehlt (es sei denn, da hat bei denen in der Firma wer lange Finger gemacht ;-) ). Aber letztlich hat noch jede Firma, mit der ich mich rumstreiten musste, begriffen, was ein Zahlungsnachweis ist, und was nicht. Praktischerweise ist zumindest in Firmen jedem, der für die Kasse verantwortlich ist, klar: er kann nicht Firmengeld aus der Hand geben ohne eine Bestätigung (aka: Unterschrift!!!) von demjenigen, dem er's gegeben hat.
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......
Re(7): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
29.04.2004, 17:52:55
Danke schonmal für eure zahlreichen Antworten und etwaige PMs!

Einen entsprechenden Beleg, die Zahlung getätigt zu haben, habe ich von der Post natürlich nicht erhalten. Wer als Otto Normalverbraucher kommt auch auf die Idee, dass die im Paket enthaltene Rechnung bei Nachnahme nicht als Zahlungsbeleg zählt? (ganz nach dem genannten Motto: "Wenn's ned zahlt hätten, hätten sie's nicht bekommen"). Über diese Spitzfindigkeiten zwischen Rechnung und Zahlungsbeleg wurde ich selbstverständlich erst im Nachhinein aufgeklärt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Sinn macht, ein kommerzielles System mit solch perfiden Schlupflöchern auszustatten, denn da ist weder dem Verkäufer- noch dem Kundenschutz gedient. Es lebe der deutsche Rechtsstaat...

Noch dazu: Wer kann denn beweisen, dass der Auslieferer da nicht ein krummes Ding dreht und das Geld veruntreut und die Schuld auf den Kunden abwälzt? Wär doch auch ein denkbares Szenario und da würde selbst ein Zahlungsschein nichts helfen, wenn er dann vernichtet wird. Ich möchte damit nicht indirekt die Post anklagen (ich denke nicht, dass sie an meinem Problem schuld ist), sondern nur mal aufzeigen, wie hirnverbrannt die Überlegung ist, ich könnte nicht gezahlt haben.

Was mir auch sehr seltsam vorkommt, ist die Praxis, nach 2 Jahren ohne Mahnung sowas abzuziehen. JEDER andere Internetversand, den ich oder Bekannte kennen, und sei er noch so groß, hat Rechnungen spätestens nach 5 Wochen angemahnt, wenn sie nicht oder - wie bei mir demletzt - falsch bezahlt waren.

Ich danke euch schonmal und würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar praxisbezogene Tips geben könnt, wie ich nun im Prozess weiter vorgehen kann. Wirklich stichhaltige Beweise (außer den schon erwähnten Überlegungen, die die Sache aus Vernunftsicht sehr klar erscheinen lassen), die auch vor Gericht zählen, gibt es wohl nicht. Oder?

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Prozessuale Finessen von einem Juristen
29.04.2004, 19:05:27
Zunächst einmal: Ich kann Deinen Ärger verstehen, umgekehrt aber empfinde ich Deine Sublimierung, die dieses Thema mit den Weihen des „deutschen Unrechtsstaates“ bedenkt, degoutant. Solcherlei Floskeln verbieten sich.

Ein wenig muß ich über den Fall, den Du eingangs vorgetragen hast, auch schmunzeln. Unlängst habe ich in einem anderen Forum just diese – damals noch hypothetische – Szenerie als Malus angeführt, den man der Nachnahmezahlung zurechnen darf. Ausgangspunkt ist hier §270 BGB. Die Gefahr für die Übermittlung von Geld trägt der Schuldner. Veruntreut der Post-Bote das eingezahlte Geld, wird der Schuldner nicht von seiner Zahlungspflicht frei, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt. (Bei dem Thema ging es um die Risiken der Vorkassezahlung)

Ich weiß nicht, wie fix Dein Anwalt ist. Gegebenenfalls sollte er aber im Rahmen der Widerklage basierend auf der sogenannten Drittschadensliquidation Ansprüche gegen das Transportunternehmen über K&M geltend machen. Um es laienkompatibel zu erklären: Der Verkäufer bedient sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag eines Transportunternehmens. Mit diesem schließt er einen Werkvertrag ab mit dem Inhalt, eine bestimmte Sendung an einen bestimmten Ort zu übersenden und diese gegen eine Geldzahlung zu übergeben. Erfüllt das Transportunternehmen diesen Vertrag nicht, oder nicht richtig, hat im Falle des Zahlungseingangs der Verkäufer keinen Schaden, da der Käufer auch weiterhin wegen §270 zur Kaufpreiszahlung verpflichtet ist. Umgekehrt hat der Käufer keinen Anspruch gegen das Transportunternehmen, da Schuldverhältnisse relativ sind. Daher bedient man sich der Rechtsfigur der DSL, um diesen Mißstand zu beseitigen.

Man sollte dieses Instrumentarium in Erwägung ziehen. Im Rahmen der Forderungsabtretung besteht auch ein Auskunftsrecht (§402 BGB), was die eigentliche Finesse dieses Schachzugs wäre, denn demnach muß K&M die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft erteilen. Demnach müßte K&M genau das tun, was sie im Moment wohl verweigern oder wegen schlampiger Buchhaltung (immer gesetzt den Fall, daß Deine Angaben stimmen!) nicht können: Nachweis über den Zahlungseingang erbringen. Somit spielt man elegant den Zankball zurück.

Schlage das mal Deinem RA vor und teile mir mit, wie es weitergeht.

Mit juristischen Grüßen!

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
27.05.2004, 20:41:19
hallo, du hilfe suchender,

die idee die mir noch kam, klingt vielleicht verrückt, aber lasse sie dir trotzdem mal durch den kopf gehen.

rein theoretisch funktioniert nachnahme doch so, dass der briefträger, der dein geld in empfang nimmt, dieses zu seiner postfiliale trägt und auf "sein" konto ein, von wo aus das dann auf das konto des absenders überwiesen wird. da die bank eine bank ist (sehr sinnvoll), müssen sie buch führen über jede kontobewegung und haben - im gegensatz zu privatmenschen - auch die pflicht, dies länger aufzubewahren (ich glaube 10 jahre, bin mir aber nicht sicher). das heißt, rein theo müsstest du zur post gehen können und wenn du glück hast rücken sie auch die unterlagen raus. wenn du pech hast, musst du deinen anwalt überzeugen, sich darum zu kümmern. und im gerichtlichen verfahren kann einsicht in die bankakten angordnet werden, dazu müsste der richter sich aber sicher sein, dass da auch was zu finden ist, was ihn interessiert.

eventuell hast du vielleicht auch die möglichkeit, den briefträger zu finden, der dir damals das geld abgenommen hat.

was den richter betrifft, möchte ich noch anmerken: auf hoher see und vor gericht sind alle in gottes hand. soll heißen, verlass dich nicht auf das freundliche grinsen des richters, im urteil kann das dann ganz anders aussehen.

aber was mich irritiert ist, dass du keine mahnungen bekommen hast, was bei einer firma wie k & m relativ ungewöhnlich ist. außerdem solltest du in betracht ziehen, dass das geld vielleicht tatsächlich nie bei k & m angekommen ist. (der briefträger?, oder ein mitarbeiter, der selbst geld brauchte und das einfach nicht im computer vermerkt hat?) es gibt jedenfalls verschiedene möglichkeiten.

bin gespannt wie es weiter geht.

bye

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung