Re(2): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
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K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
28.04.2004, 22:11:16
Hallo liebes Forum!

Habe mich extra hier wegen diesem Thema angemeldet und möchte auch gleich loserzählen.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand für meine Lage Präzedenzfälle aufzeigen könnte, die mir beim Prozess weiterhelfen. Mitkläger bei einer eventuellen Sammelklage (K&M scheint ja sowas öfter abzuziehen) sind natürlich herzlich willkommen. Einfach hier oder per Mail melden. Danke im Voraus!

Nun die Story:
Vor 2 Jahren bestellte ich u.a. für 800€ ein Mainboard und eine Grafikkarte. Diese Bestellung war die damalig teuerste im Verbund mit anderen Bestellungen für einen neuen PC. Die Zahlung wurde wie schon immer per Nachnahme geregelt und lief damals glatt über die Bühne, wie auch davor und danach.
Vor einiger Zeit, 2 Jahre nach der Zahlung, flatterte mir ein Anwaltsschreiben ins Haus, ich solle doch bitte die ausstehenden 800€ begleichen - und das ohne vorherige Mahnung!! Ich dachte an einen schlechten Scherz, rief aber trotzdem mal beim K&M-Kundenservice an, der mir die weise Antwort gab, dass in ihrer Datenbank die Zahlung noch aussteht. Auf die Frage hin, wie ich dann das Zeug haben kann, da die Zahlung ja Nachnahme war, kam die lapidare Antwort, dass solche Probleme von der zuständigen Anwaltskanzlei geregelt werden und die Buchhaltung da nix machen kann - ah ja...
Nun gut, dann eben ein wenig Nachdruck; ich kontaktierte meinen Anwalt und beschrieb ihm die Lage. Auch er fand es äußerst komisch und nahm sich der Sache an. Nach einem halben Jahr Hickhack der Kanzleien stand nun vor 2 Wochen der Prozess an. Da ich dank dem schwachsinnigen deutschen Rechtssystem in der Beweispflicht war (fragt mich nicht warum), legte ich deutlich dar (man muss sich dabei vorstellen: K&M lässt die Originalrechnung, die ganz klar "NACHNAHME: BEZAHLT" vermerkt, nicht gelten!!), wie die Vorgehensweise der Firma war und dass eine strafbare Handlung meinerseits nicht möglich sein kann. Auch der Richter empfand die Handlungen der Firma als äußerst dubios, soweit man das seinen schmunzelnden Äußerungen entnehmen konnte. Allerdings hat K&Ms Kanzlei noch einen Nachforschungsauftrag laufen, deswegen wurde das ganze vertagt.
Mein Anwalt bat mich, im Internet nach Präzedenzfällen zu forschen, darum schreibe ich nun hier. Ich habe auch schon versucht, persönlich andere Betroffene zu kontaktieren (gibt ja dutzende von Beschwerde-Threads), nur leider ist hier die Anonymität des Internets kein Segen. Bisher hat sich von den 3 Leuten, die wenigstens ihre EMail-Adresse öffentlich kenntlich machten, keiner gemeldet, die restlichen 20-30 waren gar nicht zu erreichen.

Ich hoffe nun, auf diesem Weg etwas Resonanz zu bekommen, danke schonmal im Voraus und verbleibe mit Grüßen.

Franz Berwein


P.S.: Ich bin 20 Jahre alt .. wenn man einen Vergleich mit anderen Betroffenen zieht, scheint sich die Firma bzw. deren Anwaltskanzlei tatsächlich auf die Altersgruppe 18-25 einzuschießen, die wohl in solchen Fällen weniger Erfahrung haben und dann lieber gleich zahlen oder sich keinen Anwalt leisten können. Perfide...

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Re(2): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
29.04.2004, 18:11:41
Hallo!
Da ich hier genannt wurde möchte ich mal antworten. Mein Fall ist schon ein anderer, als der hier beschriebene!
Ich habe damals einen Monitor nicht erhalten und muß jetzt wohl trotzdem dafür bezahlen. Das liegt daran daß K&M 2001 den Monitor ordnungsgemäß (vor meiner Stornierung; wichtig!) an den Spediteur übergeben hatte und nach altem Recht (bis 2002), das für meinen Fall gilt, das Risiko umittelbar mit dieser Übergabe an den Käufer übergeht.
Was also vielleicht für diesen Thread hilfreich sein könnte: Auch wenn wir jetzt das Jahr 2004 schreiben, gelten für Sachverhalte, die vor 2002 ihren Ursprung haben, noch das bis dahin gültige BGB a.F.. Wer nach 2002 bestellt hat ist besser dran, da hier die Risiken eines Versendungskaufs bis zum ERHALT der Ware beim Verkäufer liegen.
Und bevor ich wieder Drohungen von Geizhalz bekomme, ich würde fälschlicherweise K&M Betrug o.ä vorwerfen, muß ich sagen, daß dies nicht der Fall ist. Ich werfe K&M nur ihre mangelnde Kundenbetreung vor: der Missstand hätte viel früher als erst nach 2(!) Jahren hätte bemerkt werden müssen (zB. Mahnung vermeintlich offener Rechnungen), so daß noch 2001 alles zu beidseitiger Zufriedenheit hätte geregelt werden können. Ich kenne zudem den CT-Artikel "Vorsicht Kunde!", kann den hier aber nicht zur Verfügung stellen, da er kostenpflichtig ist. In diesem wird die mangelhafte Abwicklung solcher Fälle bei K&M ebenfalls scharf angemahnt.
Viele Grüße an alle :-)

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