Re(7): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
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K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
28.04.2004, 22:11:16
Hallo liebes Forum!

Habe mich extra hier wegen diesem Thema angemeldet und möchte auch gleich loserzählen.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand für meine Lage Präzedenzfälle aufzeigen könnte, die mir beim Prozess weiterhelfen. Mitkläger bei einer eventuellen Sammelklage (K&M scheint ja sowas öfter abzuziehen) sind natürlich herzlich willkommen. Einfach hier oder per Mail melden. Danke im Voraus!

Nun die Story:
Vor 2 Jahren bestellte ich u.a. für 800€ ein Mainboard und eine Grafikkarte. Diese Bestellung war die damalig teuerste im Verbund mit anderen Bestellungen für einen neuen PC. Die Zahlung wurde wie schon immer per Nachnahme geregelt und lief damals glatt über die Bühne, wie auch davor und danach.
Vor einiger Zeit, 2 Jahre nach der Zahlung, flatterte mir ein Anwaltsschreiben ins Haus, ich solle doch bitte die ausstehenden 800€ begleichen - und das ohne vorherige Mahnung!! Ich dachte an einen schlechten Scherz, rief aber trotzdem mal beim K&M-Kundenservice an, der mir die weise Antwort gab, dass in ihrer Datenbank die Zahlung noch aussteht. Auf die Frage hin, wie ich dann das Zeug haben kann, da die Zahlung ja Nachnahme war, kam die lapidare Antwort, dass solche Probleme von der zuständigen Anwaltskanzlei geregelt werden und die Buchhaltung da nix machen kann - ah ja...
Nun gut, dann eben ein wenig Nachdruck; ich kontaktierte meinen Anwalt und beschrieb ihm die Lage. Auch er fand es äußerst komisch und nahm sich der Sache an. Nach einem halben Jahr Hickhack der Kanzleien stand nun vor 2 Wochen der Prozess an. Da ich dank dem schwachsinnigen deutschen Rechtssystem in der Beweispflicht war (fragt mich nicht warum), legte ich deutlich dar (man muss sich dabei vorstellen: K&M lässt die Originalrechnung, die ganz klar "NACHNAHME: BEZAHLT" vermerkt, nicht gelten!!), wie die Vorgehensweise der Firma war und dass eine strafbare Handlung meinerseits nicht möglich sein kann. Auch der Richter empfand die Handlungen der Firma als äußerst dubios, soweit man das seinen schmunzelnden Äußerungen entnehmen konnte. Allerdings hat K&Ms Kanzlei noch einen Nachforschungsauftrag laufen, deswegen wurde das ganze vertagt.
Mein Anwalt bat mich, im Internet nach Präzedenzfällen zu forschen, darum schreibe ich nun hier. Ich habe auch schon versucht, persönlich andere Betroffene zu kontaktieren (gibt ja dutzende von Beschwerde-Threads), nur leider ist hier die Anonymität des Internets kein Segen. Bisher hat sich von den 3 Leuten, die wenigstens ihre EMail-Adresse öffentlich kenntlich machten, keiner gemeldet, die restlichen 20-30 waren gar nicht zu erreichen.

Ich hoffe nun, auf diesem Weg etwas Resonanz zu bekommen, danke schonmal im Voraus und verbleibe mit Grüßen.

Franz Berwein


P.S.: Ich bin 20 Jahre alt .. wenn man einen Vergleich mit anderen Betroffenen zieht, scheint sich die Firma bzw. deren Anwaltskanzlei tatsächlich auf die Altersgruppe 18-25 einzuschießen, die wohl in solchen Fällen weniger Erfahrung haben und dann lieber gleich zahlen oder sich keinen Anwalt leisten können. Perfide...

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Re(7): K&M - Prozess wegen 2 Jahre alter bezahlter Rechnung!!!
29.04.2004, 17:52:55
Danke schonmal für eure zahlreichen Antworten und etwaige PMs!

Einen entsprechenden Beleg, die Zahlung getätigt zu haben, habe ich von der Post natürlich nicht erhalten. Wer als Otto Normalverbraucher kommt auch auf die Idee, dass die im Paket enthaltene Rechnung bei Nachnahme nicht als Zahlungsbeleg zählt? (ganz nach dem genannten Motto: "Wenn's ned zahlt hätten, hätten sie's nicht bekommen"). Über diese Spitzfindigkeiten zwischen Rechnung und Zahlungsbeleg wurde ich selbstverständlich erst im Nachhinein aufgeklärt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Sinn macht, ein kommerzielles System mit solch perfiden Schlupflöchern auszustatten, denn da ist weder dem Verkäufer- noch dem Kundenschutz gedient. Es lebe der deutsche Rechtsstaat...

Noch dazu: Wer kann denn beweisen, dass der Auslieferer da nicht ein krummes Ding dreht und das Geld veruntreut und die Schuld auf den Kunden abwälzt? Wär doch auch ein denkbares Szenario und da würde selbst ein Zahlungsschein nichts helfen, wenn er dann vernichtet wird. Ich möchte damit nicht indirekt die Post anklagen (ich denke nicht, dass sie an meinem Problem schuld ist), sondern nur mal aufzeigen, wie hirnverbrannt die Überlegung ist, ich könnte nicht gezahlt haben.

Was mir auch sehr seltsam vorkommt, ist die Praxis, nach 2 Jahren ohne Mahnung sowas abzuziehen. JEDER andere Internetversand, den ich oder Bekannte kennen, und sei er noch so groß, hat Rechnungen spätestens nach 5 Wochen angemahnt, wenn sie nicht oder - wie bei mir demletzt - falsch bezahlt waren.

Ich danke euch schonmal und würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar praxisbezogene Tips geben könnt, wie ich nun im Prozess weiter vorgehen kann. Wirklich stichhaltige Beweise (außer den schon erwähnten Überlegungen, die die Sache aus Vernunftsicht sehr klar erscheinen lassen), die auch vor Gericht zählen, gibt es wohl nicht. Oder?

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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