Wohnungskündigung
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Re(11): Wohnungskündigung
08.06.2004, 21:38:28
Also bissi nachgelesen:
wegen Mietrückforderung:
§16 Abs 8 MRG
Mietzinsvereinbarungen sind insoweit unwirksam, als der
vereinbarte Hauptmietzins den nach Abs. 1 bis 7 zulässigen
Höchstbetrag überschreitet. Die Unwirksamkeit ist binnen drei Jahren
gerichtlich (bei der Gemeinde, § 39) geltend zu machen. Bei
befristeten Hauptmietverhältnissen (§ 29 Abs. 1 Z 3) endet diese
Frist frühestens sechs Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses
oder nach seiner Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis; die
Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall zehn Jahre.
  



Richtwert:
In Wien derzeit 4,37/m²
http://www.kpoe.at/ooe/texte/richtwert.htm

erlaubte Zuschläge
MRG §16 Abs 2

für die Bewertung einer Wohnung bedeutsamen Umstände im
Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages zu berücksichtigen sind:
  1. die Zweckbestimmung der Wohnung, ihre Stockwerkslage, ihre Lage
     innerhalb eines Stockwerks, ihre über oder unter dem
     Durchschnitt liegende Ausstattung mit anderen Teilen der
     Liegenschaft, beispielsweise mit Balkonen, Terrassen, Keller-
     oder Dachbodenräumen, Hausgärten oder Abstellplätzen, ihre
     sonstige Ausstattung oder Grundrißgestaltung, eine gegenüber der
     mietrechtlichen Normwohnung bessere Ausstattung oder
     Grundrißgestaltung jedoch nur, wenn sie nicht allein auf Kosten
     des Hauptmieters vorgenommen wurde,
  2. die Ausstattung der Wohnung (des Gebäudes) mit den in § 3 Abs. 4
     RichtWG angeführten Anlagen, Garagen, Flächen und Räumen, wobei
     die jeweiligen Zuschläge mit den bei der Ermittlung des
     Richtwerts abgezogenen Baukostenanteilen begrenzt sind,
  3. die Verpflichtung des Vermieters zur Erhaltung einer
     Etagenheizung, die er errichtet oder deren Errichtungskosten er
     übernommen hat, durch einen entsprechenden Zuschlag,
  4. die Lage (Wohnumgebung) des Hauses,
  5. der Erhaltungszustand des Hauses,
  6. die gegenüber der mietrechtlichen Normwohnung niedrigere
     Ausstattungskategorie bei einer Wohnung der
     Ausstattungskategorie B und bei einer Wohnung der
     Ausstattungskategorie C durch entsprechende Abstriche.


und jetzt viel Spaß beim selbst ausrechnen ;-)
verstehst jetzt, warum ich dir die Frage nicht beantworten kann?

Da mal ein nicht uninformativer link http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/
aber Achtung, die zahlen für die Richtwerte sind veraltet.
Du kannst da in den FAQ aber gleich mal nachlesen, ob du überhaupt in die Richtwertregelung reinfällst und nicht vielleicht doch ein "angemessener Mietzins" gilt (der unterliegt keinen so strikten regeln!)

mfg
AVS

CAUTION: my posting + sarcasm - emoticons =  use brain to understand!

mein Beze
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Re(17): Wohnungskündigung
09.06.2004, 06:06:11
Deine Einwendung ist begründet und ich auch sehe die schwammige Baujahrstruktur des MRG als eine österreichische Pizza. Der Entwurf zum neuen MRG (Das sogar einen neuen Namen haben soll) sieht eine andere einfachere Regelung vor.

Diese Regelung hat jedoch historische Gründe: Im Raum Wien, Wiener Neustadt, Linz und auch in anderes Ballungszentren waren (und sind bis in den 50er Jahren) die bestehenden Wohngebäude (viele davon) sehr stark von Bombardierung der Alliierten beschädigt und könnten nur langsam und mit Förderungen saniert werden. Deswegen entstand diese legislative Mentalität, dass solche Gebäude (die ihre Baubewilligung vor dem 08.05.1945 erteilt worden ist) schützbedürftig wären, in dem Sinne, dass der Mietzins kategoriebegrenzt bleiben sollte (um Immobilienspekulationen zu verhindern) und die Hausbesitzer auf Bauförderungen zurückgreifen könnten, um die Häuser auf die Beine zu bringen.

Das war aber nur ein (skurriler und völlig verpasster) Grund, einige andere gibt es noch. Ich will kein Referat hier schreiben. Die Politiker haben schon gespürt, dass das ganze MRG ein Schweizerkäse ist und durch ein modernes Gesetz ersetzt werden soll. Die Frage ist wann… Die Lobbies von Linken bis Rechten und Grünen oder Blauen werden die Diskussion dermaßen zerreißen, dass zum Schluss kriegen wir wieder eine Pizza serviert, wie üblich fast alle MRG-Novellen der letzten 10 Jahren waren.

MFG, MEMIL        


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