Rechtsfrage Privatparkplätze
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Rechtsfrage Privatparkplätze (199 Beiträge, 1841 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Rechtsfrage Privatparkplätze
16.09.2004, 23:35:52
Hoi!

Wir haben auf unserem Firmengelände ein kleines Problem. Im Hof sind ein Haufen vermietete Parkplätze. Das Ganze ist natürlich Privatgrund.

Jetzt haben wir im 1.Stock eine Geschütztenwerkstätte ( Abteilung "Vom Turnen befreit" bzw "Schwer erledigt") und die Fahrer der Transportunternehmen richten in unserem Hof täglich ein riesen Chaos an.

Stehen auf unseren Parkplätzen oder einfach kreuz und quer. Wir (und auch die anderen Firmen) haben denen schon ca. 19274355 mal gesagt, dass es so einfach nicht geht.

Interessiert hats bisher keinen. Bis heute.

Komme heute um kurz nach 8 in den Hof gebogen und wer steht auf meinem Parkplatz? Genau, so ein JE Transporter.
Gut, nicht mit phj. Also hab ich mal den SL quer hinter den Bus gestellt (welcher mit der Front gegen die Mauer stand) also klassisch einzwickt.

Bin rauf gegangen, hab mir mal gemütlich einen Kaffee geholt und vom Fenster der GL gemütlich dem Fahrer beim toben zugeschaut.
Witzig war auch, dass er von jedem unserer Mitarbeiter den er verzweifelt gefragt hat wem denn der Benz gehört zur Antwort bekommen hat "Was ned. Stand gestern auch schon da" ;-)

Zu wissen, dass die Schoitln einen sehr engen Terminplan haben, hat dem eineinhalb Stündigen Schauspiel erst die rechte Würze verliehen.

Um kurz nach halb 10 musste ich dann zu UPC und hab ihn erlöst.
Der eine war jetzt ungefähr 3cm mit Hut, aber die anderen Fahrer (die wieder kreuz und quer im Hof standen) haben gemeint sie müssten die Helden markieren.

Jetzt schwebt mir vor das nächste mal dieses Spiel zu wiederholen. Nur nicht mit meinem Auto, sondern mit einem nicht benötigten Firmenauto.
Und da die mir schon kräftig auf die Eier gehen wird der Schlaue das nächste mal im Hof übernachten.

Wie schauts da eigentlich rechtlich aus?

Nötigung ists ja keine, da der Fahrer ja weg kann (ohne Auto halt >:-) ).
Und da es sich um Privatgrund handelt kann er mich auch nicht abschleppen lassen.





Hilf auch Du! http://forum.geizhals.at/t261360.html


Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Rechtsfrage Privatparkplätze
17.09.2004, 08:59:49
hier die details dazu:

Insbesondere hat sich der OGH aber mit der Klausel „Bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb eines markierten oder als „reserviert“ gekennzeichneten Parkplatzes oder bei Überschreiten der zulässigen Ladezeit ist APCOA berechtigt:

a) das Fahrzeug zur Sicherstellung entstehender Ansprüche zu immobilisieren,

b) das Fahrzeug auf Kosten des Kunden auf einen ordnungsgemäßen Stellplatz zu verbringen,

c) dem Kunden die tarifmäßigen Kosten für Sicherung und Verbringung laut Aushang zu verrechnen“

auseinandergesetzt.

Das Berufungsgericht ging davon aus, dass die Klausel APCOA berechtigen würde, abgestellte Fahrzeuge auch dann kostenpflichtig abzuschleppen bzw zu immobilisieren, wenn keinerlei Verkehrsbehinderung vorliege. Diese umfassende Berechtigung bei einem bloß äußerst geringfügigen Verstoß des Kunden stelle ein Missverhältnis der Rechtspositionen dar. Dabei müsse man berücksichtigen, dass selbst nach der Straßenverkehrsordnung die Entfernung eines Fahrzeugs von der Straße das Vorliegen einer Verkehrsbeeinträchtigung voraussetze. Die Klausel wurde als gröblich benachteiligend im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB angesehen.

Im Zuge der Prüfung dieser Klausel hielt der OGH fest, dass im Verbandsprozess von der für den Unternehmer ungünstigsten Auslegungsmöglichkeit „im kundenfeindlichsten Sinn“ auszugehen sei und im übrigen eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel nicht stattfinden würde. Der OGH ging davon aus, dass die Revision keine sachliche Rechtfertigung der in der Klausel vorgesehenen Sanktion auch für ganz geringe Verstöße gegen die Parkordnung aufgezeigt habe.

Der OGH hielt überdies fest, dass es gegen die Verbandsklage nach § 29 KSchG (vgl auch § 14 UWG) schon im Hinblick auf die europarechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers, solche Klagebefugnisse zu normieren, keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gäbe.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

OGH 17.1.2001, 6 Ob 324/00s – Volltextservice

Zurück zu Inhalt

Info: Parkplatz„krieg“ auf der Donauinsel
Es häufen sich Beschwerden von Autofahrern, die auf frei zufahrbaren Parkplätzen auf der Wiener Donauinsel geparkt haben, ohne zu bemerken, dass es sich um reservierte Parkplätze der Firma APCOA handelte. Oft bereits nach wenigen Minuten fanden die Autofahrer ihr Fahrzeug „immobilisiert“ (Kralle auf Rädern) wieder oder das Fahrzeug wurde abgeschleppt. Von den Lenkern wurden für die Herausgabe des Fahrzeuges Kostenbeiträge in Höhe von bis zu ATS 2.220,-- verlangt.

Überdies bekommen die betroffenen Autofahrer seit geraumer Zeit (offenbar im Zusammenhang mit der obengeführten Verbandsklage) Besitzstörungsklagen der Firma APCOA ins Haus zugestellt. Angeblich wird den so Betroffenen angeboten, gegen Zahlung der Anwaltskosten die Besitzstörungsklage einzustellen, wenn die betroffenen Lenker auf die Rückforderung der Kosten für Abschleppung oder Immobilisierung ausdrücklich verzichten. So will man zu Unrecht kassierte Beträge (s.o.) offenbar gegen Rückforderungen „immunisieren“.

Dem VKI liegt auch ein Fall vor, wo ein betroffener Autolenker den Spieß umgedreht hat. Der Autolenker klagte APCOA wegen des Abschleppens auf Besitzstörung. Er obsiegte in zwei Instanzen.

LG für ZRS Wien 5.12.2000, 37 R 526/00b - Volltextservice

Der VKI prüft im Lichte der obgenannten Verbandsklage in Musterprozessen abgenötigte Zahlungen für „Immobilisierungen“ von APCOA rückzufordern.

--------------------------------------------------------
   (wann kommt endlich die edit funktion?)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Rechtsfrage Privatparkplätze
Fly
17.09.2004, 03:49:45
Das Firmengelände gehört Deinem Chef, oder seiner Firma, oder jedenfalls NICHT dem Lieferanten, der da "falsch" parkt, davon geh ich mal aus. Weiters geh ich mal davon aus, dass Du tatsächlich "berechtigten" Anspruch auf den Parkplatz hast, sprich, Du entweder dafür zahlst oder es Teil Deines Vertrages dort ist oder was auch immer, jedenfalls Du, und Du allein, dort rechtens parken darfst. Ausserdem wär noch wichtig, dass EINDEUTIG klar ist, dass das DEIN Parkplatz ist (also dass halt dortsteht "parkverbot ausser Wagen W-xxxxxx" oder "ausser Herr phj" oder von mir aus auch "ausgenommen Mitarbeiter der Firma Blubb"), weil was der Lieferant ned weiss kann er schwer beachten.

Solche "Einsperraktionen" find ich weniger sinnvoll. Schon im Namen Deines Lackes und Deiner Antenne würd ich Dich bitten das zu unterlassen, manche Leute reagieren ungehalten und irrational wenn man sie so einzwickt. Wär' schad um's Auto.

Red mal mit Deinem Chef (oder wem eben der Privatgrund gehört) ob er Dir den Rücken stärkt wennst aktiv wirst, das wär' mal ganz wichtig. Wahrscheinlich geht's ihm genauso am Sack und zuallermindest wird er nicht gegen Dich arbeiten. Der Lieferant kann Dich auf dem Privatgelände natürlich nicht abschleppen lassen, der Besitzer desselben allerdings sehr wohl, und ggf. wird mal ein Lieferant auf die Idee kommen zu versuchen, ihm die Ausfallszeiten in Rechnung zu stellen, wenn der dann umfällt lässt er Dir den Wagen eben abschleppen.

Aber wie gesagt, mit so "Zwangsmassnahmen" erreichst wenig, und ggf. wachst mal mit Muster im Lack auf, muss ja auch nicht sein.

Das Recht ist auf Deiner Seite, nutze es! Wozu hamma an Rechtsstaat, wenn man erst wieder selbst alles machen müsste? Steck ihm 'n Zettel hinter den Wischer der ihm eindeutig erklärt, wenn das nochmal vorkommt trittst Du ihn zum Kadi. Wirkt in Österreich üblicherweise Wunder.

________________________________________________________________________
Die Zeiten ändern sich: Früher schickte man Leute, die nicht richtig sprechen konnten zum Logopäden. Heute heissen sie Rap-Musiker und verdienen Millionen.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Rechtsfrage Privatparkplätze
18.09.2004, 15:00:20
Pass halt ein wenig auf wie das mit dem Abschleppen ist. Er kann Dich auch auf Privatkosten von einem anderen Unternehemn, ZB Toman abschleppen lassen. Wie die das handhaben weiss ich nicht. Aber ich denke mal sie werden nicht so zimperlich sein wenn es offensichtlich ist dass er eingeparkt ist solange er im voraus bezahlt. Auch auf Privatgrund. Das Geld fürs Abschleppen wird der Typ vielleicht auch nach Rücksprahce mit der Firma im voraus zahlen. Also am besten wäre hinstellen und doch hin und wieder nach der Kutsche sehen. Wenns dann kommen kannst es sicher ohne Probleme und ohne irgendwelcher Berechnung von Anfahrtskosten "rechtzeitig" wegstellen.

Bezüglich der strafrechtlichen Komponente: Die Frage ist was wolltest Du? Was will der Täter?

1.) Wolltest Du den Mann bewusst einparken und vorsätzlich am Weiterfahren hindern, dann war das Nötigung.

2.) Wolltest Du einfach nur parken, weil Du dort rechtmässig stehst und   hast ihn nicht absichtlich hindern wollen, dann ist es sicher nichts strafrechtliches. Wird wohl eine Zivilrechtssache sein und Die vom Toman müssen Dir Dein Auto geben auch wenn Du nichts bezahlts und das wissen sie auch.

Also ich denke mal Du hast das nicht absichtlich gemacht, war purer Zufall. Zum Schluss, ich weis snicht wie das beim Richter kommt wenn das dann zum 3 oder 4. mal passiert, aber beim 1. mal DÜRFTE Dir nichts passieren wenn Du so Ausdrücke wie "Einzwicken" ect... unterlässt.

MfG, Nas.B-)



Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil! :)
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung