Re(11): 'Ebay
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'Ebay
24.03.2005, 13:44:09
Hallo Leute

Ich hoffe das Thema passt hier ich konnte es sonst nicht wirklich passend zuordnen.
Vor ein Paar tagen verkaufte ich ein Asus A8V Deluxe

hier einzusehen: http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6744687084&ssPageName=

Ich wusste weder ob das Board in ordnung ist oder nicht also verkaufte ich es als DEFEKT.
Ein Käufer ersteigerte es und ca. 1 woche später kam eine e-mail das das board DEFEKT ist und der käufer jetzt einen Lösungsvorschlag erwartet.
Ich wieß ihn darauf hin das das Board DEFEKT verkauft wurde und von meiner seite aus keine Garantie bestünde!
Der Käufer Teilte mir darauf mit das er sich darüber im klaren war aber er dachte das ich ihm "kulanter" weise etwas vom Preis nachlassen würde wenn es wirklich Defekt *TRÖT*...

Ich bot ihm schließlich an im die Rechnung meines Mainboards zu senden (ich habe komplett das gleiche) damit er es dann über Garantie versuchen konnte das Board reparieren zu lassen!


Er schrieb mir daraufhin
ZITAT:
"Aus meiner Sicht und nach meiner Auffassung wirklich fairen Verhaltens als
Ebay-Verkäufer besteht eben ein Unterschied zwischen MÖGLICHERWEISE und
TATSÄCHLICH defekt. Dabei teilen sich im Falle eines tatsächlichen Defektes
beide Seiten das Risiko; der Verlierer bleibt auch dann der Käufer, nur dass
der Verlust für ihn geringer ist."


Rein Rechtlich gesehen hab ich doch garnichts falsch gemacht und der Käufer dürfte mir doch auch keine schlechte Bewertung geben oder wie seht ihr das?
Never Change A Running System

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.  Re: 'Ebay  (Musicfreak am 24.03.2005, 13:48:15)
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Re(11): 'Ebay
24.03.2005, 23:02:00
Ahja, da interpretieren wir einfach mal etwas rein, dann wird das schon mit der eigenen Meinung übereinstimmen. Wenn es so wäre wie Du schreibst, dann hätte nicht die Bewertung, sondern lediglich der Bewertungstext gelöscht werden müssen.

Die Bewertung an sich stellt ja schon eine Behauptung dar, nämlich daß hier etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen wäre - und das ist in diesem Fall hier nur schwerlich anzunehmen.

Außerdem kann ich mir kaum vorstellen wie hier eine sachliche negative Bewertung aussehen soll, die keine falschen Tatsachenbehauptungen enthält.

Jetzt aber mal davon abgesehen: Was die Konsequenz aus Deiner Ansicht wäre ist, daß bei Ebay bezüglich der Bewertungen pure Willkür herrscht und jeder einfach mal so werten kann wie er will - sorry, aber ich bezweifle daß das mit unserem Rechtssystem vereinbar ist.

Und nochmal ein Link zu einem Urteil:
http://www.beckmannundnorda.de/ebay_bewertungen3.html

Man beachte vor allem diesen Satz aus der Urteilsbegründung:
Schuldverhältnis im Sinne dieser Vorschriften ist der zwischen beiden Parteien geschlossene Kaufvertrag. Die nach Meinung des Gerichts sachlich nicht gerechtfertigte negative Bewertung stellt eine Nebenpflichtverletzung dar.


Man kann definitiv gegen eine negative Bewertung vorgehen, ob da jetzt eine Strafanzeige das beste Mittel ist sei dahingestellt.

Gruß, Jogy

24.03.2005, 23:11 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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