Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
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Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
29.03.2005, 21:57:33
(Sorry, mein erster Beitrag ist irgendwo bei den Bewertungen gelandet, wo es nicht hin sollte. Deshalb nochmal hier. Den ersten Beitrag bitte löschen.)

Hallo,

Samstag für 20x,- Euro Sachen bestellt, Donnerstag da. Lieferung war ok. Nach zwei Tagen war auch der penetrante Zigarettengestank verschwunden. War wohl der Postfahrer ein starker Raucher.

Aber zum Thema: Drei Sachen zurückgesandt, weil falsch bestellt. Rücknahme war problemlos, aber mir wurden Portokosten berechnet. Zur Vereinfachung zitiere ich einfach die eMails:

Guten Tag,
meine Bestellung (Belegnr. 287xxxx) wurde von Ihnen hervorragend ausgeführt. Vielen Dank!
Drei Produkte musste ich leider wieder zurücksenden. Alls sehr ordentlich verpackt und das Paket mit dem Paketaufkleber vom Rücksendeschein beklebt.
Heute wurde mir eine neue Rechnung (Belegnr. 291xxx7) zugestellt, in dem mir die drei Produkte vergütet wurden. Aber auch 3,02 Euro als Retourenschein/Porto Rücksendeschein. Warum denn das? In Ihren AGBs steht doch ausdrücklich:
Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.
Klären Sie mich bitte auf. :)
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sehr geehrter Kunde,

nach dem neuen Gesetz sind wir dazu berechtigt Ihnen die Rücksendekosten in Rechnung zu stellen. Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten, legen wir einen Rücksendeschein bei und teilen uns somit die Rücksendekosten.

Mit freundlichen Grüßen
Reichelt Elektronik

Jetzt habe ich gerade folgende eMail zurückgeschickt:

Guten Tag,

in Ihren AGBs ist eine solche Aussage aber nicht zu finden!
Auch auf dem Rücksendeschein steht doch ausdrücklich:

Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.

Was jetzt? Keine Portokosten oder doch anteilige Portokosten (wie sie in Ihrer Antwort schrieben)?

Ich bitte Sie, mir das zu Unrecht in Rechnung gestellte Porto zu erstatten.

Wenn Sie das Porto von mir möchten, dann ändern Sie Ihre AGBs und
andere Schriftstücke (wie den Rücksendeschein), die den oben zitierten Satz enthalten. Dann kann sich jeder Kunde in Zukunft darauf einstellen!

Mit freundlichen Grüßen
-----------------

Mal sehen was jetzt als Antwort kommt.
Wie gesagt, wenn die Portoteilung auf dem
Rücksendeschein angekündigt worden wäre,
dann ok. Aber jetzt überraschend genau das Gegenteil?
Was meint Ihr zu dieser Angelegenheit?





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Re(11): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
01.04.2005, 18:46:24
>Kindchen,
Sehr erwachsen.

>wenn du etwas FALSCH bestellst dann bist schuld an der Sache
Kunden können etwas falsch bestellen und trotzdem "unschuldig" sein. Was meinst Du mit "schuld"? Mit Vorsatz, fahrlässig, grob oder leicht? Du gleitest da in eine ganz andere Abteilung ab.

Als Kunde bezahlst du Ware, Porto und Versicherung. Wie reagierst du eigentlich, wenn der Verkäufer dir dann das Porto zweimal berechnet? Das würde ich nur zu gerne sehen! Ich sage bewusst zweimal, weil außer den "offiziellen" Beträgen selbstverständlich auch die Kosten des Rückversandts in die Warenpreise eingerechnet und von den Kunden bereits vorab bezahlt wurden! Oder bist Du so naiv und denkst, der Chef zückt seinen privaten Geldsack? Noch einmal: Der Kunde hat den fiktiven Rückversandt bereits vorab bezahlt. Und zwar egal, ob dann tatsächlich was returned wird. Ist so ähnlich, wie die 0,8% Versicherung: es könnte ja sein ...

>Und für 3 EUR gleich mit RA drohen...
Ich habe der Firma nicht gedroht. Lies dir doch noch einmal meine zwei eMails an die Firma durch. Da steht nix drin. Vor RA kommen noch einige andere Schritte.
Du siehst nur den einen Kleinbetrag. Den musst du aber evtl. mit einem größeren Faktor, entsprechend für alle Rücksender (deshalb ja hier mein Thread, um zu erfahren, ob es noch mehr Fälle gibt), multiplizieren. Und ganz schnell wird es für Verbraucherschützer interessant.

Den Rechtsanwalt habe ich nur hier erwähnt, falls sich die Firma einfach nicht mehr melden sollte. Was bleibt in einem Rechtstaat denn anderes übrig?



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Re(12): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
02.04.2005, 12:07:27
Och ich denke schon das ich erwachsen genug bin um mir darüber eine eigene Meinung bilden zu können.

Irgendwie kann ich deinen Schlußvolgerungen nicht so wirklich folgen. Verrat mir doch bitte was du mit dem Satz zum Ausdruck bringen möchtest:

Als Kunde bezahlst du Ware, Porto und Versicherung. Wie reagierst du
eigentlich, wenn der Verkäufer dir dann das Porto zweimal berechnet? Das würde
ich nur zu gerne sehen! Ich sage bewusst zweimal, weil außer den "offiziellen"
Beträgen selbstverständlich auch die Kosten des Rückversandts in die
Warenpreise eingerechnet und von den Kunden bereits vorab bezahlt wurden!


Glaubst du allen ernstes das bei einem Onlineversandhandel die Kosten für die Rücksendung gleich mit einkalkuliert werden? Der Onlineversand ist das härteste was ein Kaufmann mitmachen kann denn hier gehts einzig und allein um den Preis mit Margen von teilweise nur 1% vom Warenwert. Lass dies 1000 EUR sein und somit sind 10 EUR daran verdient - teilweise noch schlimmer ohne die Berücksichtigung von irgendwelchen Steuern.

Wenn du noch immer der Ansicht bist das die Rücksendekosten im Preis einkalkuliert sind dann frage ich mich das selbe: Wer ist hier wohl naiv?

Letzendlich bist du im Recht was ich aber schon gesagt habe da die Rücksendekosten einzig und allein der Händler tragen muss es sei denn diese belaufen sich unter 40 EUR.

Das dir Reichelt diese jedoch berechnet hat ist nicht richtig und ich denke hier wirst du auch eine Gutschrift erhalten.

Die Hinsendekosten sind aber nicht Erstattungspflichtig ;-)

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Re(21): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
05.04.2005, 17:27:25
Ich wiederhole mich nur ungern aber ein
Onlinehändler entbehrt jeglicher Logik von BWL - glauub es oder glaub es
nicht.


Also wenn Du beispielhaft für Online-Händler bist dann wundert mich schon langsam warum es nicht noch mehr Pleiten gibt...

Ich frag mich langsam echt ob Du es wirklich nicht verstehst oder ob Du es nicht verstehen willst... den Kosten ist es egal ob Du sie Einkalkulieren willst, sie entstehen trotzdem. Und das sind auch keine Fixkosten die durch die Masse teilweise ausgeglichen werden (und selbst wenn, ein vernünftiger Kaufmann nimmt die trotzdem in die Kalkulation mit auf), das sind Kosten die mit jedem verkauften Artikel entstehen. Die Wahrscheinlichkeit daß ein Artikel zurückgesendet wird ist schließlich praktisch unabhängig von der verkauften Stückzahl, nur die statistischen Schwankungen werden mit größerer Menge kleiner.

In einer Kalkulation muß man nun mal alle Kosten berücksichtigen, wie willst Du sonst überhaupt wissen ob Du Dich nicht pleite verkaufst, weil Du mit jedem Artikel Verlust machst? Und egal ob Du einen Online-Shop, eine Fleischerei, ein Bauunternehmen oder die größte AG im DAX hast, wenn Deine Einnahmen nicht Deine Ausgaben übersteigen ist Dein Unternehmen irgendwann weg vom Fenster. Die Regeln der BWL sagen nicht "he, ist ein Online-Shop, da machen wir mal ne Ausnahme", das ist für jedes Unternehmen prinzipiell dasselbe. Welche Schlüsse man aus der Kalkulation zieht und welche Marge man einkalkuliert, das mag sich unterscheiden. Aber irgendwelche Kosten nicht in die Kalkulation einzubeziehen ist ein deutliches Zeichen von kaufmännischer Unfähigkeit. Oder sagt Deine Bank "ok, die Kosten waren nicht in der Kalkulation, die ziehen wir gleich mal vom Kredit ab"? Das wage ich doch schwer zu bezweifeln. Oder kommst Du auch noch auf die Idee von den EK-Preisen in der Kalkulation einfach mal 10% abzuziehen, weil Du dann billiger verkaufen kannst? Genau so etwas machst Du nämlich wenn Du die Rücksendekosten einfach ausser acht läßt.

Das ist schon wirklich abenteuerlich was Du hier von Dir gibst... wenn Du wirklich für die Preiskalkulation zuständig bist dann empfehle ich Dir schwer einen Grundlagenkurs in BWL bevor Du Dein Unternehmen in die Sch... reitest.

Gruß, Jogy

P.S.: geh mal zu Deiner Bank und versuch einen Kredit für Deinen Online-Shop zu kriegen. Und dann erzählst Du denen, daß Du gewisse Kosten bei der Preiskalkulation einfach herausläßt, weil Du sonst nicht billig genug anbieten kannst. Wenn Du das machst, dann nimm bitte eine Kamera mit um alternativ das Gelächter oder das fassungslose Gesicht des Sachbearbeiters aufzunehmen.

05.04.2005, 17:32 Uhr - Editiert von Jogy, alte Version: hier
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Re(23): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
05.04.2005, 18:10:56
Wo sind denn bitte Beleidigungen?

Wenn jemand 2+2 nicht ausrechnen kann dann ist er in Mathe unfähig. Wenn jemand bei der Kalkulation Kosten einfach wegläßt ist er als Kaufmann unfähig - so einfach ist das.

Egal ob Du 500% Marge oder 0,5% Marge hast, um diese Marge überhaupt festlegen zu können mußt Du Deine Kosten kennen. Ich frage mich vor allem was es bringen soll diese Kosten herauszulassen... niedrigere Preise kannst Du deswegen auch nicht anbieten, die Kosten sind ja trotzdem da und müssen bezahlt werden.

Ich glaube Du verstehst immer noch nicht um was es eigentlich geht: Es sagt niemand daß Du deswegen höhere Preise verlangen mußt, Du kannst Dich natürlich auch mit weniger Gewinn pro Stück zufrieden geben - evtl. rechnet sich das dann wieder durch den größeren Umsatz, weil Du damit einen Mitbewerber unterbieten kannst. Bei der Kalkulation kannst Du die Kosten (und das gilt für jegliche Kosten) aber nicht einfach weglassen, wie in Gottes Namen willst Du sonst den Verkaufspreis festlegen?

Ich bin in einem Handwerksbetrieb groß geworden und da sind die Margen auch nicht gerade rosig. Aber mein Vater wäre nie auf die Idee gekommen wäre irgendwelche Kosten einfach mal wegzulassen, weil er dadurch ja ein günstigeres Angebot abgeben kann - eben weil es ein Trugschluß ist und die Kosten nicht einfach verschwinden nur weil man sie nicht einkalkuliert.

Gruß, Jogy

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Re(2): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
10.04.2005, 08:08:57
Schmerzhafter Unsinn! :)

> Was Gesetz ist muß nicht in den AGB´s stehen, das Gesetz steht hier generell über AGB´s
Wozu braucht man dann überhaupt die AGB ?
AGB's = Allgemeine Geschäftsbedingungen's ?

> Bei unter 40 Euro muß der Kunde diese zahlen
Von "muss" kann nicht die Rede sein, das haben Sie falsch verstanden. Der Unternehmer KANN dem Kunden die Kosten auferlegen, wenn die Ware 40 Euro nicht überschreitet. Genau solche Sachen regeln die AGB. Und Reichelt sagt darin, dass es den Kunden nix kostet.
§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer(!!!). Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen(!!!) dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich(!!!) auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

> wenn er denn gekaufte Ware unbedingt zurückgeben muß (was er im Laden um die Ecke normalerweise garnicht machen kann)
Was hat jetzt der Laden um die Ecke mit meinem Fall zu tun? Wir sind hier beim Versandhandel. Und da hat man eben das Recht zur Rückgabe, sogar ohne Angabe von Gründen! (BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 359))

Außerdem guter Mann:

Die Bestellung und auch die Rücksendung waren mehr als 40 Euro wert.

Und nu? :-)


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Re(3): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
14.04.2005, 22:21:02

1. Wie gesagt, AGB´s sind zwar eine gewisse Grundlage, trotzdem wird und kann nicht auf alles in den AGB´s eingegangen werden. Nichts desto trotz bildet die Gesetzeslage die sicherere Geschäftsgrundlage für einen Kaufvertrag.
Aber die praxisrelevanten Sachverhalte könnte Ihnen ein Anwalt sicherlich etwas detaillierter darstellen als es mir der Platz hier zuläßt. Ich kenne derartige PRAXISRELEVANTEN Auslegungen und die stehen leider nicht so einfach irgendwo niedergeschrieben.

2. Ich kenne keinen Händler der auf die Erstattung der Versandkosten, die Ihm in diesem Fall zustehen würden (bei unter 40 Euro) verzichtet.
Ist sein Recht, und auch ein Händler sollte wohl noch das Recht besitzen seine Ansprüche geltend zu machen.

3. Ich dachte das es sich um einem Betrag von ca 20 Euro
Die Passage

hab ich leider offensichtlich beim überfliegen falsch ausgelegt.

Ok, Sie haben Recht, kein Problem für mich dies einzugestehen.

Somit ergibt sich in der Tat eine andere Rechtslage.

Bei Widerrufen über 40 Euro Warenwert DARF REICHELT IN KEINEM FALL DIE ENTSTANDENEN VERSANDKOSTEN IN RECHNUNG STELLEN. Dies ist Rechtswidrig.
Selbst evtl. Klauseln in AGB´s wären unwirksam.

Der früher relevante Bestellwert über 40 Euro gilt übrigens seit einigen Monaten nicht mehr, es zählt nur noch der Warenwert der Widerrufsware (steht sicher nicht in ihrem BGB, ist aber inzwischen durch entsprechende RECHTSSPRECHUNG so.)

Mr. Freeze






Computer, ein Männerspielzeug ;-)


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