Re(14): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
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Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
29.03.2005, 21:57:33
(Sorry, mein erster Beitrag ist irgendwo bei den Bewertungen gelandet, wo es nicht hin sollte. Deshalb nochmal hier. Den ersten Beitrag bitte löschen.)

Hallo,

Samstag für 20x,- Euro Sachen bestellt, Donnerstag da. Lieferung war ok. Nach zwei Tagen war auch der penetrante Zigarettengestank verschwunden. War wohl der Postfahrer ein starker Raucher.

Aber zum Thema: Drei Sachen zurückgesandt, weil falsch bestellt. Rücknahme war problemlos, aber mir wurden Portokosten berechnet. Zur Vereinfachung zitiere ich einfach die eMails:

Guten Tag,
meine Bestellung (Belegnr. 287xxxx) wurde von Ihnen hervorragend ausgeführt. Vielen Dank!
Drei Produkte musste ich leider wieder zurücksenden. Alls sehr ordentlich verpackt und das Paket mit dem Paketaufkleber vom Rücksendeschein beklebt.
Heute wurde mir eine neue Rechnung (Belegnr. 291xxx7) zugestellt, in dem mir die drei Produkte vergütet wurden. Aber auch 3,02 Euro als Retourenschein/Porto Rücksendeschein. Warum denn das? In Ihren AGBs steht doch ausdrücklich:
Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.
Klären Sie mich bitte auf. :)
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sehr geehrter Kunde,

nach dem neuen Gesetz sind wir dazu berechtigt Ihnen die Rücksendekosten in Rechnung zu stellen. Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten, legen wir einen Rücksendeschein bei und teilen uns somit die Rücksendekosten.

Mit freundlichen Grüßen
Reichelt Elektronik

Jetzt habe ich gerade folgende eMail zurückgeschickt:

Guten Tag,

in Ihren AGBs ist eine solche Aussage aber nicht zu finden!
Auch auf dem Rücksendeschein steht doch ausdrücklich:

Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.

Was jetzt? Keine Portokosten oder doch anteilige Portokosten (wie sie in Ihrer Antwort schrieben)?

Ich bitte Sie, mir das zu Unrecht in Rechnung gestellte Porto zu erstatten.

Wenn Sie das Porto von mir möchten, dann ändern Sie Ihre AGBs und
andere Schriftstücke (wie den Rücksendeschein), die den oben zitierten Satz enthalten. Dann kann sich jeder Kunde in Zukunft darauf einstellen!

Mit freundlichen Grüßen
-----------------

Mal sehen was jetzt als Antwort kommt.
Wie gesagt, wenn die Portoteilung auf dem
Rücksendeschein angekündigt worden wäre,
dann ok. Aber jetzt überraschend genau das Gegenteil?
Was meint Ihr zu dieser Angelegenheit?





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..............
Re(14): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
02.04.2005, 16:02:58
Da sieht man mal das du vom Onlinehandel keine Ahnung hast denn hier gehts über die Masse und vorallem hier in solch einem Preisvergleich wie Geizhals ist das einzige was zählt der Preis; alle Händler die "On Top" stehen oder 1-5 haben eine Gewinnspanne welche teilweise 1% Marge beträgt.

Es mag zwar sein das es auch andere Onlinehändler gibt welche die Preise so kalkulieren mit einer Marge von 10% und mehr jedoch wirst du eben diese hier unter den ersten 10 "Besten" nicht finden; eher Günstigsten - hier gehts um die Masse und nicht um eine Kalkulation da wird sogar schonmal unter EK verkauft, glaub mir, ich mach das Spiel schon ein paar Jahre selber mit ;-)

Geiz ist Geil und je besser man bei Preisvergleichen steht desto mehr Umsatz macht man auch jedoch sollte der Preis nicht immer ausschlaggeben sein wo man seine Waren kauft.

Was war der Grund warum du bei Reichelt eingekauft hast?

Ich spreche lediglich vom Onlinhandel denn mit solchen Preisen die hier gefahren werden kann kein "normaler" Fachhandel der ein Ladengeschäft führt oder Dienstleistungen anbietet überleben.  In der Beziehung gebe ich dir uneingeschrenkt recht!

Beim Onlinehandel bzw. Onlineversand läuft der Hase anderst rum entgegen jeglicher Vernunft und Logik von BWL ;-)



02.04.2005, 16:10 Uhr - Editiert von Born4Nothing, alte Version: hier
[ Dieser Beitrag wurde inzwischen editiert. Die aktuelle Version befindet sich hier. ]
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