Re(2): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
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Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
29.03.2005, 21:57:33
(Sorry, mein erster Beitrag ist irgendwo bei den Bewertungen gelandet, wo es nicht hin sollte. Deshalb nochmal hier. Den ersten Beitrag bitte löschen.)

Hallo,

Samstag für 20x,- Euro Sachen bestellt, Donnerstag da. Lieferung war ok. Nach zwei Tagen war auch der penetrante Zigarettengestank verschwunden. War wohl der Postfahrer ein starker Raucher.

Aber zum Thema: Drei Sachen zurückgesandt, weil falsch bestellt. Rücknahme war problemlos, aber mir wurden Portokosten berechnet. Zur Vereinfachung zitiere ich einfach die eMails:

Guten Tag,
meine Bestellung (Belegnr. 287xxxx) wurde von Ihnen hervorragend ausgeführt. Vielen Dank!
Drei Produkte musste ich leider wieder zurücksenden. Alls sehr ordentlich verpackt und das Paket mit dem Paketaufkleber vom Rücksendeschein beklebt.
Heute wurde mir eine neue Rechnung (Belegnr. 291xxx7) zugestellt, in dem mir die drei Produkte vergütet wurden. Aber auch 3,02 Euro als Retourenschein/Porto Rücksendeschein. Warum denn das? In Ihren AGBs steht doch ausdrücklich:
Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.
Klären Sie mich bitte auf. :)
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sehr geehrter Kunde,

nach dem neuen Gesetz sind wir dazu berechtigt Ihnen die Rücksendekosten in Rechnung zu stellen. Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten, legen wir einen Rücksendeschein bei und teilen uns somit die Rücksendekosten.

Mit freundlichen Grüßen
Reichelt Elektronik

Jetzt habe ich gerade folgende eMail zurückgeschickt:

Guten Tag,

in Ihren AGBs ist eine solche Aussage aber nicht zu finden!
Auch auf dem Rücksendeschein steht doch ausdrücklich:

Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.

Was jetzt? Keine Portokosten oder doch anteilige Portokosten (wie sie in Ihrer Antwort schrieben)?

Ich bitte Sie, mir das zu Unrecht in Rechnung gestellte Porto zu erstatten.

Wenn Sie das Porto von mir möchten, dann ändern Sie Ihre AGBs und
andere Schriftstücke (wie den Rücksendeschein), die den oben zitierten Satz enthalten. Dann kann sich jeder Kunde in Zukunft darauf einstellen!

Mit freundlichen Grüßen
-----------------

Mal sehen was jetzt als Antwort kommt.
Wie gesagt, wenn die Portoteilung auf dem
Rücksendeschein angekündigt worden wäre,
dann ok. Aber jetzt überraschend genau das Gegenteil?
Was meint Ihr zu dieser Angelegenheit?





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Re(2): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
10.04.2005, 08:08:57
Schmerzhafter Unsinn! :)

> Was Gesetz ist muß nicht in den AGB´s stehen, das Gesetz steht hier generell über AGB´s
Wozu braucht man dann überhaupt die AGB ?
AGB's = Allgemeine Geschäftsbedingungen's ?

> Bei unter 40 Euro muß der Kunde diese zahlen
Von "muss" kann nicht die Rede sein, das haben Sie falsch verstanden. Der Unternehmer KANN dem Kunden die Kosten auferlegen, wenn die Ware 40 Euro nicht überschreitet. Genau solche Sachen regeln die AGB. Und Reichelt sagt darin, dass es den Kunden nix kostet.
§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer(!!!). Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen(!!!) dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich(!!!) auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

> wenn er denn gekaufte Ware unbedingt zurückgeben muß (was er im Laden um die Ecke normalerweise garnicht machen kann)
Was hat jetzt der Laden um die Ecke mit meinem Fall zu tun? Wir sind hier beim Versandhandel. Und da hat man eben das Recht zur Rückgabe, sogar ohne Angabe von Gründen! (BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 359))

Außerdem guter Mann:

Die Bestellung und auch die Rücksendung waren mehr als 40 Euro wert.

Und nu? :-)


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