Re(23): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
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Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
29.03.2005, 21:57:33
(Sorry, mein erster Beitrag ist irgendwo bei den Bewertungen gelandet, wo es nicht hin sollte. Deshalb nochmal hier. Den ersten Beitrag bitte löschen.)

Hallo,

Samstag für 20x,- Euro Sachen bestellt, Donnerstag da. Lieferung war ok. Nach zwei Tagen war auch der penetrante Zigarettengestank verschwunden. War wohl der Postfahrer ein starker Raucher.

Aber zum Thema: Drei Sachen zurückgesandt, weil falsch bestellt. Rücknahme war problemlos, aber mir wurden Portokosten berechnet. Zur Vereinfachung zitiere ich einfach die eMails:

Guten Tag,
meine Bestellung (Belegnr. 287xxxx) wurde von Ihnen hervorragend ausgeführt. Vielen Dank!
Drei Produkte musste ich leider wieder zurücksenden. Alls sehr ordentlich verpackt und das Paket mit dem Paketaufkleber vom Rücksendeschein beklebt.
Heute wurde mir eine neue Rechnung (Belegnr. 291xxx7) zugestellt, in dem mir die drei Produkte vergütet wurden. Aber auch 3,02 Euro als Retourenschein/Porto Rücksendeschein. Warum denn das? In Ihren AGBs steht doch ausdrücklich:
Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.
Klären Sie mich bitte auf. :)
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Sehr geehrter Kunde,

nach dem neuen Gesetz sind wir dazu berechtigt Ihnen die Rücksendekosten in Rechnung zu stellen. Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten, legen wir einen Rücksendeschein bei und teilen uns somit die Rücksendekosten.

Mit freundlichen Grüßen
Reichelt Elektronik

Jetzt habe ich gerade folgende eMail zurückgeschickt:

Guten Tag,

in Ihren AGBs ist eine solche Aussage aber nicht zu finden!
Auch auf dem Rücksendeschein steht doch ausdrücklich:

Bei Verwendung des Paketaufkleber unseres Rücksendeschein entstehen Ihnen keine Portokosten.

Was jetzt? Keine Portokosten oder doch anteilige Portokosten (wie sie in Ihrer Antwort schrieben)?

Ich bitte Sie, mir das zu Unrecht in Rechnung gestellte Porto zu erstatten.

Wenn Sie das Porto von mir möchten, dann ändern Sie Ihre AGBs und
andere Schriftstücke (wie den Rücksendeschein), die den oben zitierten Satz enthalten. Dann kann sich jeder Kunde in Zukunft darauf einstellen!

Mit freundlichen Grüßen
-----------------

Mal sehen was jetzt als Antwort kommt.
Wie gesagt, wenn die Portoteilung auf dem
Rücksendeschein angekündigt worden wäre,
dann ok. Aber jetzt überraschend genau das Gegenteil?
Was meint Ihr zu dieser Angelegenheit?





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.......................
Re(23): Reichelt: Portokosten bei Rücksendungen
05.04.2005, 18:10:56
Wo sind denn bitte Beleidigungen?

Wenn jemand 2+2 nicht ausrechnen kann dann ist er in Mathe unfähig. Wenn jemand bei der Kalkulation Kosten einfach wegläßt ist er als Kaufmann unfähig - so einfach ist das.

Egal ob Du 500% Marge oder 0,5% Marge hast, um diese Marge überhaupt festlegen zu können mußt Du Deine Kosten kennen. Ich frage mich vor allem was es bringen soll diese Kosten herauszulassen... niedrigere Preise kannst Du deswegen auch nicht anbieten, die Kosten sind ja trotzdem da und müssen bezahlt werden.

Ich glaube Du verstehst immer noch nicht um was es eigentlich geht: Es sagt niemand daß Du deswegen höhere Preise verlangen mußt, Du kannst Dich natürlich auch mit weniger Gewinn pro Stück zufrieden geben - evtl. rechnet sich das dann wieder durch den größeren Umsatz, weil Du damit einen Mitbewerber unterbieten kannst. Bei der Kalkulation kannst Du die Kosten (und das gilt für jegliche Kosten) aber nicht einfach weglassen, wie in Gottes Namen willst Du sonst den Verkaufspreis festlegen?

Ich bin in einem Handwerksbetrieb groß geworden und da sind die Margen auch nicht gerade rosig. Aber mein Vater wäre nie auf die Idee gekommen wäre irgendwelche Kosten einfach mal wegzulassen, weil er dadurch ja ein günstigeres Angebot abgeben kann - eben weil es ein Trugschluß ist und die Kosten nicht einfach verschwinden nur weil man sie nicht einkalkuliert.

Gruß, Jogy

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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