Strafzettel wegen Geschwindkeitsüberschreitung -> Ich glaubs nicht
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Strafzettel wegen Geschwindkeitsüberschreitung -> Ich glaubs nicht
30.03.2005, 23:58:51
Hi,

Also folgendes Problem beschäftigt mich: Vorgestern ist ein Strafzettel im Briefkasten gelegen. 103 statt 80 auf der Autobahn. Normalerweise sag ich mir dann immer blöd gelaufen selber schuld nur ich kanns mir im besten Fall nicht vorstellen weil:

Ich besitze einen Seat Ibiza (3 Türig) Baujahr 1995 mit 44kW >:-)

Der "Zwischenfall" ereignete sich um 8:17 auf der A2 Fahrrichtung Wien bei km 6.25 (Daten aus der Anonymverfügung)

Ich fahre jeden Tag in Mödling auf die A2 auf in Fahrtrichtung Wien. Von mir zu der Auffahrt fahr ich 5min. Die Auffahrt ist bei km 6.00.

Und eben das ist es was mich stutzig macht. Sprich mit der Autobahnauffahrt + 250m schaff ich es mit meinem Ibiza auf 103km/h. 8-O

Heute Abend habe ich ein paar "Tests" gemacht. B-) Ich hab alles mögliche Ausprobiert von beschleunigen von 60-100, 70-100 80-100. Ich brauch eigentlich immer um die 200-300m (laut dem Kilometerzähler) und ich müsste mit dem 4ten Gang fahren bei bis zu 5500 upm (ab 6000 beginnt der rote Bereich)

Irgendwie kann ich mir aber nicht vorstellen das ich im Jänner wo es draußen kalt ist, das Auto auch noch kalt ist so quäle. An diesem Tag hatte ich außerdem keinen Termin der mich gezwungen hätte so schnell zu fahren.

Hab ich irgendwie eine Chance darauf das ich die 43€ nicht zahlen muss (Rechtsschutzversicherung hab ich keine)? Ich bin sofort bereit die 43€ zu zahlen wenn ich es wirklich war. Da würd ich für diese herausragenden Leistung meinem Auto auch noch eine Totalpflege + 1x Super Tanken zahlen aber ich kanns mir nicht vorstellen.

Habt ihr Ideen ?-) oder soll ich schon mal die TANs :-~( bereithalten?

lg Farmi

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Re(5): Strafzettel wegen Geschwindkeitsüberschreitung -> Ich glaubs nicht
31.03.2005, 08:01:04
Toller Tipp.
Genau das kostet den Staat Milliarden.
Wegen 43 Euro ein ganzes Verfahren anberaumen mit mündlicher Verhandlung,
Anwalt, Zeugeneinvernahmen, etc.

Und dann will man gleichzeitig eine schlanke Verwaltung!?

Ich zahle immer alle Strafen - es geht bei uns eh sehr ruhig zu.
Dafür sollen sie Beamte einsparen und wirklich eine schlanke Verwaltung
machen!


also wenn ich mir deine postings so anschaue, komme ich um ein kopfschütteln immer weniger herum. selbst offensichtlich keinen plan von tutten und blasen, aber gescheit sein und den mund offen haben. aber das ist ja eine alte krankheit der geiwi (für alle nicht uni innsbruck absolventen: die frühere geisteswissenschaftliche fakultät) studenten...nicht umsonst bezeichnen die meisten jus - professoren (so auch mein strafrechtslehrer bertel) die geiwis durchwegs als gesindel..

nun inhaltlich:

schon mal was von rechtsstaatlichkeit und ähnlichem gehört? erstens ist es dein recht als bürger - und umgekehrt eine pflicht des staates - dir möglichkeiten zu geben, gegen eine (zumindest offensichtlich) unrichtige entscheidung anzukämpfen. wenn man das abschaffen würde, wären wir wieder unterwegs richtung feudalherren system und leibeigenschaft, wo man sich gegen nix wehren darf.

zudem:
wer beraumt ein verfahren an? was ist da mit mündlicher verhandlung? anwalt?

brauchst dort überhaupt nicht. weisst, wie die mündlichen verfahren aussehen? man geht hin, redet mit dem sachbearbeiter. lässt er sich umstimmen, stellt er das verfahren ein, oder geht mit der strafe bisserl runter. wenn nicht, dann bekommst strafverfügung oder -erkenntnis. und dazahlst dann eh 10% verfahrenskosten auch noch.
und was brauchst da bitte für zeugeneinvernahmen? willst den radarkasten vernehmen?  

überdies ist das verwaltungsverfahren und hat mit gerichtlichen sachen - mit welchen du das offensichtlich verwechselst - aber schon ganz und gar nix zu tun.

und erklär mir bitte, was das mit schlanker verwaltung zu tun haben sollte?!



und wenn du immer alle strafen ohne wenn und aber zahlst, selber schuld.


bitte, bitte, bitte überleg dir bisserl mehr, was für einen topfen du zusammenschreibst. da stellts einem ja die haare auf:



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Re(2): Strafzettel wegen Geschwindkeitsüberschreitung -> Ich glaubs nicht
31.03.2005, 22:12:33
Naja, bei 218 ist die Relation schon eine ganz andere als bei 43...

Bin im vergangenen April auf der Nordbrücke mit ca. 90 in der 50er Zone geblitzt worden, gekommen ist nix. (Vermutlich weil ausser mir noch 2-3 Autos am Foto waren und mein Kennzeichen dadurch eventunell verdeckt war.)

Ausserdem bin ich im letzten Jahr praktisch nie erwischt worden, von einer kleinen Sofort-Anhaltung mal abgesehen.
Würd' jetzt eine Anonymverfügung über 43 Euro kommen und ich wär' mir sicher, die Tat nicht begangen zu haben aber ausser meiner Überzeugung gibt's keine schlagkräftigen Beweise, würd' ich's einfach einzahlen.
Warum? 1000e Male ist's gut gegangen, dann kann ich auch 1x einen kleinen Beitrag leisten, obwohl ich unschuldig bin.

Nur um's Klarzustellen:
Ich bin (auch?) ein Verfechter des Abkassierens, wie's im Normalfall betrieben wird. (Soll heissen: Möglichst gerade, breite gut ausgebaute Strecke, wo NIE was passiert... zwei Herren von der Rennleitung verstecken sich irgendwo und machen nette Fotos, um ihre Bilanz aufzubessern...)
Trotzdem bin ich der Meinung, solche Delikte (vor allem wenn man schuldig ist, was meistens der Fall ist) möglichst schnell und ohne Aufsehen (d.h. ohne Registereintrag) zu begleichen. Sicherheitshalber hab' ich darum immer einen 100er im Führerschein, weil im Geldbörsel kann's schonmal sein, dass nur mehr ein 50er drin ist... Dank meines scheinbar ausgeprägten Verhandlungsgeschicks musst' ich die Reserve allerdings noch nie angreifen ;-)

Yamaha FZ6-S Fazer BlueStone
Technische Daten:
98PS bei 12.000U/min
0-100km/h 3,5sec.
0-180km/h 9,9sec.

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